Drucksache - 1479/3  

 
 
Betreff: Rechtsextremismus im Ratskeller Schmargendorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2009 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   
19.11.2009 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftl. Beantwortung Große Anfrage
3. Version vom 11.11.2009

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Sind dem Bezirksamt Veranstaltungen unter dem Namen "Dienstagsgespräche" im Ratskeller Schmargendorf mit rechtsextremen Liedermachern und Politikern bekannt?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt Auftritte rechtsextremer Musiker und Politiker im Ratskeller des Rathauses Schmargendorf?
     
  3. Seit wann ist der Ratskeller Schmargendorf an den derzeitigen Betreiber verpachtet und welche inhaltlichen Bedingungen sind dort festgelegt?
     
  4. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass es im Ratskeller Schmargendorf nicht zu Straftaten der Volksverhetzung oder anderer Delikte kommt?
     
  5. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Saalschutz durch rechtsextreme Kameradschaften in den Liegenschaften des Bezirks zu verhindern?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Große Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.

 

Diese Veranstaltungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt gewesen.

 

Zu 2.

 

Das Bezirksamt lehnt Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten als mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, ab.

 

Zu 3.

 

Der Ratskeller ist seit Februar 1995 an die derzeitigen Betreiber verpachtet, bzw. seit Oktober 2002 vermietet.

 

Gemäß § 8 des Mietvertrages "...ist der Mieter verpflichtet, den Betrieb entsprechend der Würde des Rathauses zu führen und nichts zu tun, was das Ansehen der demokratischen Verwaltungsbehörde oder des demokratischen Staates beeinträchtigen könnte". "...der Mieter verpflichtet sich, in dem Mietobjekt keine Versammlungen, Veranstaltungen oder Zusammenkünfte zu dulden, die von staatsfeindlichen Personen oder Gruppen oder Gegnern der Demokratie veranstaltet oder besucht werden..."

 

Zu 4.

 

Das Bezirksamt hat die Betreiber in einem persönlichen Gespräch explizit auf die Einhaltung der Vertragsinhalte hingewiesen. Im vorliegenden Fall versicherten die Betreiber, dass es für sie nicht erkennbar war, dass es sich bei den "Dienstagsgesprächen" um rechtsextreme politische Veranstaltungen handelt, da diese von einer Privatperson organisiert und durchgeführt werden. Unter Bezug dieser Großen Anfrage und nach in der Folge durchgeführten Internet-Recherchen wird der Pächter zusätzlich schriftlich auf seine vertraglichen Verpflichtungen hingewiesen werden.

 

Zu 5.

 

Das Bezirksamt wird im Rahmen der Raumvergabe alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um einen "Saalschutz" als mit der Würde der öffentlichen Einrichtungen nicht vereinbar zu verhindern. Im Übrigen lässt auch der Pachtvertrag einen "Saalschutz" vor oder im Ratskeller nicht zu.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat


 

 
 

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