Drucksache - 1504/3
Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 19. November 2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen,
dass dieser sein von ihm 2008 angekündigte Konzept zum Schutz bzw. Verbot von
Wildtieren in Zirkussen umgehend vorlegt. Der
BVV ist bis zum 31.01.2010 zu berichten. Das
Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Das
Bezirksamt begrüßt die Intention des Antrages und hat mit Schreiben vom 9. Dezember
2009 Herrn Staatssekretär Dr. Hoff gebeten, Auskunft über die Aktivitäten bezüglich
des Konzeptes zum Schutz bzw. des Verbotes von Wildtieren in Zirkussen zu
geben. In
seiner Antwort vom 14. Januar 2010 teilt er mit: „Ein
eigenes Konzept wurde vom Senat nicht erstellt und ist auch nicht beabsichtigt.
Wir unterrichten Sie aber gerne über die landes- und bundesweiten Aktivitäten
zu diesem Thema. Unbestritten
sind viele Zirkusbetriebe häufig aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in
der Lage oder auch Willens, die durch das Tierschutzgesetz vorgegebenen Anforderungen
für die Haltung von Wildtieren zu erfüllen. Das Gesetz ist in Verbindung mit
den Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in
Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen sowie dem Gutachten über
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren zu sehen. Nach weitgehend
übereinstimmender Expertenmeinung ist zudem eine annähernd art- und damit
tierschutzgerechte Haltung von bestimmten Wildtierarten in Zirkussen aufgrund
ihrer spezifischen Ansprüche grundsätzlich nicht möglich. Da der Senat diese
Auffassung uneingeschränkt teilt, setzt er sich seit Jahren für eine
Verbesserung der Haltung von Zirkustieren sowie für ein Verbot der Haltung
bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkussen ein. So stimmte Berlin bereits
2003 im Bundesrat einer Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter
wildlebender Tierarten in Zirkussen und zur Einrichtung eines
Zirkuszentralregisters zu (BR-Drs. 595/03). Mit der Entschließung wurde die
Bundesregierung aufgefordert, dem Bundesrat unverzüglich die dafür
erforderlichen Rechtsverordnungen zuzuleiten. Die rechtliche Grundlage für die
Einrichtung eines Zirkusregisters wurde zwischenzeitlich geschaffen. Ich gehe
davon aus, dass die Einrichtung des Registers bei der HIT/ZID-Datenbank im
ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein wird und dieses von den zuständigen
Behörden genutzt werden kann. Meine Fachverwaltung hat die Berliner Veterinär-
und Lebensmittelaufsichtsämter kürzlich über den Stand der Einrichtung des
Zirkusregisters und das weitere Verfahren informiert. Eine
Rechtsverordnung zum grundsätzlichen Verbot für das Halten von Tieren bestimmter
wildlebender Arten in Zirkusbetrieben hat die Bundesregierung bisher jedoch
nicht vorgelegt. Ich
bin aber zuversichtlich, dass sie ihre bisher abwartende bis ablehnende Haltung
angesichts zustimmender Entscheidungen der EU-Kommission zu einem
entsprechenden Verbot in Österreich und der eindeutigen Position der Länder
überdenken wird. Da
der Tierschutz der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegt und der Bund den Tierschutz
vom Grundsatz her bereits rechtlich geregelt hat, kann das Land Berlin ein derartiges
tierschutzrechtliches Verbot landesrechtlich nicht selbst normieren. Ich kann
Ihnen jedoch versichern, dass sich Berlin auch zukünftig in den damit auf
Bundes- und Länderebene befassten Gremien für ein entsprechendes Verbot einsetzen
wird.“ Da
der Senat somit umfassende Aktivitäten im Sinne des Antrages ergriffen hat,
bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika
Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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