Drucksache - 1333/3
Die BVV hat
am 19.11.2009 beschlossen: Das
Bezirksamt soll bei der zuständigen Senatsverwaltung darauf hinwirken, dass die
Klassenfrequenzen an den Grundschulen im Hinblick auf JüL
(Jahrgangsübergreifendes Lernen) und weiter steigenden Anteilen an Kindern
nichtdeutscher Herkunftssprache auf 24 begrenzt werden. Der BVV ist
bis zum 31.12.2009 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei
der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt. Es wird gebeten, das Antwortschreiben von Frau Staatssekretärin
Zinke vom 23.12.2009 zur Kenntnis zu nehmen. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Anlage
Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung Die Staatssekretärin Beuthstr. 6 - 8 U 2 Spittelmarkt Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Beuthstr. 6 - 8 • 0-10117 Berlin Herrn Bezirksstadtrat Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf Geschäftszeichen 11 D 1 Bearbeitung Dagmar Wilde Zimmer 7086 Telefon 030 9026 5837 Zentrale. intern 030 9026 7 • 926 Fax +49 30 9026 6515 eMail daqrnar.wilde
Datum 23.12.2009 Beschluss
der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf DS-Nr. 1333/3 für Ihr Schreiben vom 1.12.2009 danke ich Ihnen. Zu Ihrer Bitte um
Stellungnahme zum Beschluss Eine beabsichtigte Änderung des § 4 Absatz 8 GsVO sieht eine Absenkung der bisher definierten von Schülerinnen und Schülern von der Zahlung eines
Eigenanteils für Lernmittel befreit sind, können Klassen mit niedrigeren Frequenzen (21 - 25) eingerichtet werden. Im Übrigen sind Klassenfrequenzen von 28 und mehr Schülerinnen und Schüler in der
Schulan- Mit freundlichen Grüßen Claudia Zinke |
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