Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 23.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1  
Für eine humane Flüchtlingspolitik - Wir stehen alle in der Verantwortung!  
DS/0892/IV  
Ö 5.2  
Homo- und transphobe Übergriffe verhindern! Akzeptanz-Arbeit stärken!  
DS/0897/IV  
Ö 5.3  
"Rückenwind aus Hamburg: Neue Energie für Berlin. Beim Volksentscheid am 3. November 2013 mit JA stimmen"  
DS/0896/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Planungs-Chaos bei den Seniorenfreizeitenrichtungen-Zentren  
DS/0912/IV  
Ö 6.2  
Wohnungsbaupotenzialstudie Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0898/IV  
Ö 6.3  
Schulstationen  
DS/0903/IV  
Ö 6.4  
Aufstellungsbeschluss für das Gebiet an der Revaler Spitze, Haasestraße/Döringstraße/Revaler Straße  
DS/0913/IV  
Ö 6.5  
Gelände der Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/0907/IV  
Ö 6.6  
Hilfe für die Flüchtlinge auf dem Oranienplatz  
DS/0911/IV  
Ö 6.7     Übermalaktion an der East Side Gallery  
DS/0899/IV  
Ö 6.8     Hohe Betriebskosten am Kotti - was macht das Jobcenter?  
DS/0908/IV  
Ö 6.9     Verträge mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften - das Papier nicht wert?  
DS/0910/IV  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

 Ich frage das Bezirksamt:

  1. Um wie viel wurde in den letzten 5 Jahren die vertraglich vereinbarte Quote von 1350 Wohnungen im geschützten Marktsegment, die die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) zur Verfügung stellen müssen, jeweils unterschritten?
  2. Welche Vertragspartner sind an der Vereinbarung beteiligt und wie sehen die Regelungen exakt aus?
  3. Inwieweit haben die Bezirke hier versucht, Druck auf die WBGn auszuüben, dass diese ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen?

 

Nachfrage:

  1. Welche rechtlichen Schritte hält das Bezirksamt für möglich, um die WBGn zur Einhaltung ihrer vertraglichen Abmachungen zu zwingen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                  24.10.2013

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste             

SozBeschBüD Dez

 

 

 

1. Um wie viel wurde in den letzten 5 Jahren die vertraglich vereinbarte Quote von 1350

Wohnungen im geschützten Marktsegment, die die städtischen Wohnungsbaugesellschaften

(WBG) zur Verfügung stellen müssen, jeweils unterschritten?
 

Die Berlinweite Nichterfüllungsquote der zur Verfügung zu stellenden Wohnungen der letzten 5 Jahre (Unterschreitung in %):

 

2008 um 30% (= 412 Wohnungen)

2009 um 14 % (= 186 Wohnungen)

2010 um 22 % (= 305 Wohnungen)

2011 um 27 % (= 374 Wohnungen)

2012 um 25 % (= 268 Wohnungen)

2013 um 25 % (Stichtag 23.10.13)

 

Die Rückstände liegen in allen Jahren hauptsächlich im Bereich der Wohnungen für 1-Personenhaushalte. Wohnungsangebote für Mehrpersonenhaushalte wurden in den letzten Jahren immer übererfüllt.

 

 

 

 

2. Welche Vertragspartner sind an der Vereinbarung beteiligt und wie sehen die Regelungen

exakt aus?

 

Vertragspartner des Kooperationsvertrages sind die Unternehmen der Wohnungswirtschaft - vertreten durch ihre Geschäftsführer - und das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und die Bezirke, Abteilung Sozialwesen.

 

Wohnungsunternehmen

Quote insgesamt

davon Quote 1-Pers-HH

davon Quote Mehrpers-HH

Alt und Kelber

8

5

3

Degewo

241

196

45

GAGFAH

15

10

5

GESOBAU

166

135

31

GEWOBAG

217

177

40

GSW

230

187

43

HOWOGE

232

189

43

Stadt und Land

165

134

31

WBM

102

83

19

 

 

Die Quotenberechnung erfolgt durch den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. aufgrund des gemeldeten Wohnungsbestandes.

Die Wohnungen werden über die Zentrale Koordinierungsstelle beim LAGeSo den bezirklichen Sozialen Wohnhilfen/Marktsegment übermittelt (alle Angebote gehen an alle Bezirke). Die Wohnungssuchenden aus der Bewerberkartei der bezirklichen Marktsegmentstellen erhalten das Wohnungsangebot und stellen sich bei den Wohnungsbaugesellschaften direkt mit Laufzettel, ZeKo-Nummer und M-Berechtigungsschein- vor. Für das Marktsegment gelten folgende Zugangskriterien:

 

  • unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen oder bereits längere Zeit wohnungslos und über die Soziale Wohnhilfe in Einrichtungen/Unterkünften der Wohnungslosenhilfe untergebracht (B-Berechtigte)

 

und

 

  • mindestens 1 Jahr gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
  • Versorgung auf dem Wohnungsmarkt ist ohne fremde Hilfe bislang erfolglos gewesen (ggfs. Nachweise über Bewerbungen, bzw. Ablehnungen)
  • "Sozialpädagogisches Prognoseverfahren" = "Wohnfähigkeit" muss durch den zuständigen Sozialdienst festgestellt bzw. ermittelt werden und eine Prognose über den zukünftigen (nachhaltigen) Wohnraumerhalt abgegeben werden    
  • Einverständnis über ggfs. notwendige Unterstützungshilfen, z.B. WuW nach §67 SGB XII
  • Einverständnis der Direktanweisung der Miete, Kaution etc. des zuständigen Leistungsträgers an den Vermieter

 

Die Entscheidung über die Wohnungsvergabe bzw. den Mietvertragsabschluss trifft dann das Wohnungsunternehmen/der Vermieter. Die bezirklichen Sozialen Wohnhilfen werden bei Ablehnung von Bewerber/Innen nicht über die Gründe informiert.

 

 

3. Inwieweit haben die Bezirke hier versucht, Druck auf die WBGn auszuüben, dass diese ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen?

 

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt wird auch für den Personenkreis des Geschützten Marktsegments immer schwieriger. Insbesondere fehlen preiswerte - den Angemessenheitskriterien für Transferleistungsempfangende entsprechende - Wohnungen im Segment für 1-Personenhaushalte (s.o.). Von den Wohnungsunternehmen wird immer wieder berichtet, dass die Mieterfluktuation sich stark verringert hat und daher viel weniger Wohnungen zur Neuvermietung zur Verfügung stehen. Auch der Leerstand ist zurückgegangen bzw. nicht mehr vorhanden. Dennoch haben sich die o.g. Vertragspartner weiterhin zum Kooperationsvertrag bekannt und den Willen zur Erfüllung betont.

 

Da es sich um eine Vereinbarung der Wohnungsunternehmen mit dem Land Berlin handelt, haben die Bezirke keine echte Einflussmöglichkeit. Nichtsdestotrotz wird an geeigneter Stelle (Stadträtesitzung, RdB) über die Bezirksstadträte immer wieder versucht, die Notwendigkeit der Quotenerfüllung für das Marktsegment zu thematisieren

 

Nachfrage:

1. Welche rechtlichen Schritte hält das Bezirksamt für möglich, um die WBGn zur Einhaltung

ihrer vertraglichen Abmachungen zu zwingen?

 

Keine. Der Kooperationsvertrag stellt eine Selbstverpflichtung der Wohnungsbaugesellschaften dar, die keine Sanktionsmöglichkeiten bietet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

   
    23.10.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.9 - schriftlich beantwortet
   
Ö 6.10     Aufenthaltsrechtliche Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/0904/IV  
Ö 6.11     Junkie-Kot macht Hunde high  
DS/0900/IV  
Ö 6.12     Bescheide des Sozialamts betr.: Erstattung der Kosten für Krankenhausbehandlungen  
DS/0909/IV  
Ö 6.13     Übermittlung sensibler Dokumente  
DS/0914/IV  
Ö 6.14     Zusammenarbeit des Bezirksamts mit der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  
DS/0901/IV  
Ö 6.15     Rückforderungen aufgrund von sittenwidrigen Löhnen  
DS/0906/IV  
Ö 6.16     Was plant der Eigentümer auf dem Upstall Gelände  
DS/0902/IV  
Ö 6.17     Spielplatz zwischen Gneisenau- und Bergmannstraße  
DS/0905/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Baudenkmal Sport- und Erholungszentrum SEZ  
Enthält Anlagen
DS/0878/IV  
Ö 7.2  
Sanierung der Yorckbrücken  
Enthält Anlagen
DS/0879/IV  
Ö 7.3  
Mitarbeitern Option auf ein freies Textverarbeitungsprogramm ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/0893/IV  
Ö 7.4  
Umstellung auf Office 2010 zur Einführung freier Dokumentenaustauschformate nutzen!  
Enthält Anlagen
DS/0894/IV  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Entwicklung eines produktorientierten Haushalts  
Enthält Anlagen
DS/0103/IV  
Ö 8.2  
Unisextoiletten
Enthält Anlagen
DS/0550/IV  
Ö 8.3  
Ausbildungsplanung 2013  
Enthält Anlagen
DS/0763/IV  
Ö 8.4  
Vor Vandalismus sichere Sitzbänke auf dem Hundeauslaufplatz am Volkspark Friedrichshain (Eingang Virchowstraße)
Enthält Anlagen
DS/0801/IV  
Ö 8.5  
Monatliche Veröffentlichung der aktuellen Haushaltsdaten  
Enthält Anlagen
DS/0811/IV  
Ö 8.6  
Verbesserung der Verkehrssituation an der Eisenbahnmarkthalle
Enthält Anlagen
DS/0817/IV  
Ö 8.7  
Sicherstellung des Stadtteil- und Seniorenzentrums Friedrichshain Nord
Enthält Anlagen
DS/0858/IV  
Ö 9  
Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-100/IV  
Ö 9.2  
GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!
Enthält Anlagen
DS/0260/IV  
Ö 9.3  
Veröffentlichung rechtsextremistischer, rassistischer und homophober Übergriffe in Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0390/IV  
Ö 9.4  
Mietpreisüberhöhungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
DS/0426/IV  
Ö 9.5  
Mehr Möglichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0432/IV  
Ö 9.6  
Schulobstprogramm der EU  
Enthält Anlagen
DS/0476/IV  
Ö 9.7  
Konzept zum Schulessen im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0512/IV  
Ö 9.8  
Winterabschiebestopp für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge  
Enthält Anlagen
DS/0547/IV  
Ö 9.9     Verlängerung Tram M10  
Enthält Anlagen
DS/0551/IV  
Ö 9.10  
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
Enthält Anlagen
DS/0575/IV  
Ö 9.11  
Das Sozialticket darf nicht noch unbezahlbarer werden.  
Enthält Anlagen
DS/0630/IV  
Ö 9.12  
Zeitplan für neues Schulessensystem einhalten
Enthält Anlagen
DS/0650/IV  
Ö 9.13     Quartiersmanagment (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmannsiedlung, Wrangelkiez und Zentrum Kreuzberg/Oranienstraße; Entwicklung in den Gebieten und Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte 2014/2015  
Enthält Anlagen
DS/0661/IV  
Ö 9.14     Leitbilder Quartiersmanagement (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmann-Siedlung, Wrangelkiez und Zentrum Kreuzberg / Oranienstraße  
Enthält Anlagen
DS/0785/IV  
Ö 9.15  
Städtebauliche Rahmenplanung i.S.d. § 140 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0788/IV  
Ö 9.16     Bebauungsplan 2-43 für das Grundstück Landsberger Allee 77 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0789/IV  
Ö 9.17  
Unterstützung zum Wiederaufbau des Festsaals Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0795/IV  
Ö 9.18  
Rechtswidrige Überbelegung der Berliner Flüchtlingslager verhindern!
Enthält Anlagen
DS/0796/IV  
Ö 9.19  
Kontrolle und Ahndung rechtswidrigen Verhaltens von WohnungseigentümerInnen  
Enthält Anlagen
DS/0797/IV  
Ö 9.20  
Seniorenfreizeiteinrichtungen  
DS/0806/IV  
Ö 9.21  
YAAM-Gelände: Reduzierung der Baumasse im Zuge der Umplanung von Bürogewerbe auf Wohnungsbau  
DS/0813/IV  
Ö 9.22  
Spreegarten - Interkultureller Nachbarschaftsgarten am Spreeufer
Enthält Anlagen
DS/0841/IV  
Ö 9.23  
Ampel jetzt - Untere Kynaststraße Ecke Hauptstraße  
Enthält Anlagen
DS/0842/IV  
Ö 9.24  
Verkehrssituation Weidenweg Ecke Friedenstraße  
DS/0843/IV  
Ö 9.25  
Informationsmöglichkeiten zu Fraktionsarbeit im Rathaus Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0845/IV  
Ö 9.26  
Rechtssichere freie Lizenzierung von Datenbankwerken  
Enthält Anlagen
DS/0846/IV  
Ö 9.27  
Veränderungssperre V-78/22 für die Grundstücke Rigaer Straße 71, 72, 73 und 73A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0849/IV  
Ö 9.28  
Flüchtlinge auf dem Oranienplatz
DS/0871/IV  
Ö 9.29  
Bebauungsplan VI-4-1ab für eine Teilfläche des Grundstücks Gitschiner Str. 21, 22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0872/IV  
Ö 9.30  
Bebauungsplan VI-140e VE "Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über - die redaktionellen Änderungen des Bebauungsplans VI-140e VE einschließlich Begründung, - die 1. Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140e VE Möckernkiez im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit drei Anlagen. - den Entwurf der RechtsVO  
Enthält Anlagen
DS/0874/IV  
Ö 9.31  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2012  
Enthält Anlagen
DS/0875/IV  
Ö 9.32  
Park and Ride ist kein Modell für die Innenstadt - Langzeitparken in der Nähe des Ostbahnhofs verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0876/IV  
Ö 9.33  
Parkraumbewirtschaftung unmittelbar am Ostbahnhof auf das Wochenende ausdehnen  
DS/0877/IV  
Ö 9.34  
Lärmschutz wieder herstellen  
Enthält Anlagen
DS/0880/IV  
Ö 9.35  
Aufzug für U-Bhf Platz der Luftbrücke  
DS/0881/IV  
Ö 9.36  
Hotel- und Hostelflut stoppen - für eine nachhaltige Kiezgestaltung  
DS/0882/IV  
Ö 9.37  
Sicherung des Verkehrsweges zwischen der Jens-Nydahl-Schule und Gustav-Meyer-Schule  
DS/0883/IV  
Ö 9.38  
Infostände auch für Bürger- und Kiez-Initiativen ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/0884/IV  
Ö 9.39  
Energieberatung und Energieeinsparung an Schulen des Bezirkes  
DS/0885/IV  
Ö 9.40  
Beruhigte Kiezstraße - in der Manteuffelstraße entsteht Platz für Begegnung, Gärtnern, Spiel und Aufenthalt  
DS/0886/IV  
Ö 9.41  
Senior*innenticket für alle Rentner*innen  
Enthält Anlagen
DS/0887/IV  
Ö 9.42  
Dolmetschdienste in Sozialamt und Bürgeramt  
DS/0888/IV  
Ö 9.43  
Freie Räume in Sekundarschulen nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0889/IV  
Ö 9.44  
Sicherung des Dolmetschdienstes in der Qualitäts-, Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK) des Bezirksamts  
DS/0890/IV  
Ö 9.45  
"Freibadergänzung SEZ"  
DS/0891/IV  
Ö 9.46  
Nachträgliche Genehmigung der 2012 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/0895/IV  
Ö 9.47  
Keine Außenwerbung in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0915/IV  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: