Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0842/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die dauerhafte Installation einer Ampelanlage an der Ecke Untere Kynaststraße/Hauptstraße ist dringend notwendig, um insbesondere Fußgängern eine gefahrlose Überquerung der Straße zu ermöglichen. Das Bezirksamt möge sich daher - gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg - bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass diese dort sofort installiert werde.
Begründung:
Die antragsgegenständliche Kreuzung liegt zwar auf dem Gebiet des Bezirks Lichtenberg, doch müssen auch Fußgänger, die von der Halbinsel Stralau kommen und zum Ostkreuz unterwegs sind, an dieser Stelle die Straße überqueren. Der Zebrastreifen vor dem Zugang zum Bahnhof nützt ihnen an dieser Stelle nichts. Am 30. Mai 2013 gab es dort nach dem Abbau der provisorischen Ampel, welche im Zuge der dortigen Baustelle errichtet war, einen schlimmen Unfall: Ein LKW überfuhr dort eine 14-jährige Schülerin!
Um solche schlimmen Unfälle künftig zu vermeiden ist die Ampel jetzt erforderlich - und nicht erst nach dem vierspurigen Ausbau der Hauptstraße, der im Zuge des Weiterbaus der A100 im Jahr 2016 geplant ist.
BVV 18.09.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.
UVKI 09.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die dauerhafte Installation einer Ampelanlage an der Ecke Untere Kynaststraße/Hauptstraße ist dringend notwendig, um insbesondere Fußgängern eine gefahrlose Überquerung der Straße zu ermöglichen. Das Bezirksamt möge sich daher - gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg - bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass diese dort sofort installiert werde.
BVV 23.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die dauerhafte Installation einer Ampelanlage an der Ecke Untere Kynaststraße/Hauptstraße ist dringend notwendig, um insbesondere Fußgängern eine gefahrlose Überquerung der Straße zu ermöglichen. Das Bezirksamt möge sich daher - gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg - bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass diese dort sofort installiert werde.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin