Drucksache - DS/0905/IV  

 
 
Betreff: Spielplatz zwischen Gneisenau- und Bergmannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Gehwegschäden auf dem Spielplatz zwischen Gneisenau- und Bergmannstraße und Baerwald- und Schleiermacherstraße unter dem Aspekt der Verkehrssicherheitspflicht und der Tatsache, dass der Spielplatz in den Abend- und Nachtstunden nicht gesperrt und nicht beleuchtet wird?
  2. Welche der vier an das Gelände grenzenden Platanen ist durch den Wurzelwuchs für das Aufbrechen des Pflasterbodens verantwortlich?
  3. Welche weiteren Schäden wurden durch den Wurzelwuchs der Platanen im Umfeld des Spielplatzes verursacht?

 

Nachfragen:

 

  1. In welchem Jahreszeitraum dürfen Platanen gefällt werden

 

 

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                                        Berlin, den

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Gehwegschäden auf dem Spielplatz zwischen Gneisenau- und Bergmannstraße und Baerwald- und Schleiermacherstraße unter dem Aspekt der Verkehrssicherheitspflicht und der Tatsache, dass der Spielplatz in den Abend- und Nachtstunden nicht gesperrt und nicht beleuchtet wird?

 

Auf dem Kinderspielplatz zwischen Schleiermacherstr. und Baerwaldstr. gibt es 4 Stellen, an denen sich das Klinkerpflaster durch Wurzelwachstum hebt. Solche Stellen gibt es leider an vielen Orten in öffentlichen Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen. Für öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze gibt es keine Beleuchtungspflicht. Im Übrigen handelt es sich nicht um einen Durchgang.

 

2. Welche der vier an das Gelände grenzenden Platanen ist durch den Wurzelwuchs für das Aufbrechen des Pflasterbodens verantwortlich?

 

Bei den angrenzenden vier Bäumen handelt es sich um Pappeln, die für diese Wegeschäden ursächlich sind. Eine differenzierte Beurteilung, welcher Baum mit welchem Anteil an den Aufwerfungen beteiligt ist, kann nicht verlässlich mitgeteilt werden.

 

3. Welche weiteren Schäden wurden durch den Wurzelwuchs der Platanen im Umfeld des

Spielplatzes verursacht?

 

Zu weitern Schäden im Umfeld der Bäume liegen keine Erkenntnisse vor.

 

Nachfragen:

1. In welchem Jahreszeitraum dürfen Platanen gefällt werden

 

Für geschützte Pappeln gelten die gleichen Rahmenbedingungen des Naturschutzgesetzes und der Baumschutzverordnung wie für andere Laubbäume. Soweit keine Gefahr in Verzug gegeben ist, wäre das Winterhalbjahr der richtige Zeitraum. Allerdings wäre dies auch nur dann vertretbar, wenn Unfallgefahren nicht auf andere Art nachhaltig und wirtschaftlich zumutbar beseitigt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Dez PBUI

 

 
 

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