Drucksache - DS/0914/IV  

 
 
Betreff: Übermittlung sensibler Dokumente
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Just, FelixJust, Felix J.
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Möglichkeiten (persönlich, postalisch oder elektronisch) stellt der Bezirk zur Verfügung, damit die Bürger datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich schutzbedürftige Dokumente vor Zugriff unbefugter Dritter sicher übermitteln können?

 

  1. In welchen Bereichen besteht nach Ansicht des Bezirksamtes ein hoher Bedarf an der Übermittlung derartiger Dokumente? Zu denken ist z.B. an Krankenakten, Führungszeugnisse, Gehaltsnachweise, Entwürfe zu arbeitsrechtlichen oder anderen Verträgen?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Ansicht des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich, dass Bürger, auch unter Berücksichtigung der jüngsten Enthüllungen zu Spionageaktivitäten der NSA, nach Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren sollten?

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Mittel stellt der Bezirk derzeit zur Verfügung, damit Bürger*innen schutzbedürftige Dokumente sicher elektronisch übermitteln können?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      25.10.2013

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

1) Welche Möglichkeiten (persönlich, postalisch oder elektronisch) stellt der Bezirk zur Verfügung, damit die Bürger datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich schutzbedürftige Dokumente vor Zugriff unbefugter Dritter sicher übermitteln können?

 

Den Bürgerinnen und Bürgern stehen die allgemeinen durch das Grundgesetz und die

Verfassung von Berlin sowie die entsprechenden Fachgesetze eingeräumten Möglichkeiten

offen, dem Bezirk die notwendigen datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich

schutzwürdigen Dokumente vor dem Zugriff Dritter sicher zu übermitteln. Ich verweise in

diesem Zusammenhang darauf, dass es in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel

10 des Grundgesetzes ein Brief- sowie ein Post- und Fernmeldegeheimnis gibt. Die Verletzung

des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist darüber hinaus durch § 206 StGB

strafrechtlich sanktioniert.

Flankiert werden diese Regelungen durch die gemeinsame Geschäftsordnung für die

Berliner Verwaltung, allgemeiner Teil (GGO I) vom 18. Oktober 2011. Nach § 25 GGO I

haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Post so zu adressieren, dass sie

an die zuständige Stelle/Dienstkraft ungeöffnet gelangt. Papierpost kann dazu mit dem

Vermerk "Vertraulich", "Persönlich" oder "eigenhändig" versehen werden.

Die persönliche Übergabe schutzwürdiger Dokumente an die zuständige Dienstkraft dürfte

ohnehin vor dem Zugriff unbefugter Dritter weitgehend sicher sein.

Bezogen auf die elektronische Übermittlung von Daten gelten im Bezirk Friedrichshain-

Kreuzberg die im Land Berlin allgemein bestehenden Regelungen und technischen Vorkehrungen.

Die Übersendung einer Nachricht per Mail stellt danach keine datenschutzrechtlich

sichere Übertragung dar. Die im E-Government-Gesetz des Bundes und wohl

auch im Land Berlin künftig vorgesehenen Regelungen für eine sicherere elektronische

Kommunikation (z.B. D-Mail) sind bisher im Land Berlin und damit auch im Bezirksamt

noch nicht umgesetzt.

 

2) In welchen Bereichen besteht nach Ansicht des Bezirksamtes ein hoher Bedarf an der Übermittlung derartiger Dokumente? Zu denken ist z.B. an Krankenakten, Führungszeugnisse, Gehaltsnachweise, Entwürfe zu arbeitsrechtlichen oder anderen Verträgen?

 

Wie sich aus der Frage schon ergibt, hängt die Notwendigkeit von der Übersendung datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich relevanter Unterlagen von der konkreten

Fachaufgabe ab. Es steht den Bürgerinnen und Bürgern jedoch frei, diese Dokumente

schriftlich per Post oder persönlich zu übergeben.

 

3) Teilt das Bezirksamt die Ansicht des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich, dass rger. Auch unter Berücksichtigung der jüngsten Enthüllungen zu Spionageaktivitäten der NSA, nach Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren sollten?

 

Es bestehen Zweifel, ob der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich - wie in der Fragestellung suggeriert - den Bürgern wirklich empfohlen hat, nach Möglichkeit verschlüsselt

zu kommunizieren.

Bezogen auf die elektronische Kommunikation ist dies sicherlich sinnvoll, wenn Absender

und Empfänger über eine entsprechende Verschlüsselungstechnik verfügen.

Bezogen auf die schriftliche und verbale Kommunikation ist eine Verschlüsselung eher

problematisch und kontraproduktiv.

 

Zur Nachfrage

 

Welche Mittel stellt der Bezirk derzeit zur Verfügung, damit Bürgerinnen und Bürger

schutzbedürftige Dokumente sicher elektronisch übermitteln können?

 

-        siehe Beantwortung der Frage 1 -

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann , Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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