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Drucksache - DS/0899/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Berlin, den Bezirksstadtrat
Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Übermalaktion des Künstlers Jimi Avignon an der East Side Gallery?
Die Untere Denkmalschutzbehörde, als Ordnungsbehörde, wertet die Bemalung des Denkmals als Ordnungswidrigkeit.
2. Wer ist Eigentümer der Gemälde auf der East Side Gallery?
Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke, auf denen die East-Side-Gallery steht (Bezirk, aber auch Hinkel, der israelische Investor und Anschutz).
3. Sind auch die bestehenden Gemälde vom Denkmalschutz umfasst oder betrifft dieser nur die Mauer selbst?
Auch die bestehenden Gemälde sind vom Denkmalschutz erfasst.
Nachfragen: 1. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen (Ordnungswidrigkeitsverfahren, Strafanzeige, Schadensersatz etc.)?
Das warten wir erst einmal ab. Wenn, dann kann die Untere Denkmalschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Dez PBUI
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Postanschrift
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