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Drucksache - DS/0915/IV
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nachfolgende Einwohnerantrag "Keine Außenwerbung in Friedrichshain-Kreuzberg", wurde am 10.10.2013 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.280 Unterstützungsunterschriften geprüft.
Mit 1.007 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).
Kristine Jaath Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg _________________________________________________________________________
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) fordert das Bezirksamt auf, ein weitgehendes Verbot von Außenwerbung im Bezirk zu erlassen: Außenwerbung an nicht-temporären, fest verankerten Werbeflächen, die zum Konsum materieller Güter auffordert, wird verboten. Ausgenommen hiervon ist Werbung an der Stätte der Leistung. Das Bezirksamt soll daraufhin wirken, auf Senatsebene ein Verbot von Außenwerbung im Land Berlin durchzusetzen. Das Bezirksamt soll den Senat auffordern, die zu spätestens Ende 2013 kündbaren Verträge zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben AöR (BVG), vom 12. Dezember 2005 bzgl. des ausschließlichen Rechts zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes durch Werbung an Werbesäulen, Werbetafeln, Werbebannern/-flaggen, Mastenschildern, Uhrenkandelabern, zu kündigen.
Begründung:
Werbung hat im öffentlichen Raum eine Qualität und ein Ausmaß erreicht, das aus mehreren Gründen problematisch ist. Durch die ständigen Konsumanreize führt Werbung indirekt zu einem gesteigerten Ressourcenverbrauch, was einer nachhaltigen Entwicklung entgegensteht. Werbung verschweigt die ökologischen und sozialen Kosten der Produktion bzw. die Folgen der Herstellung der beworbenen Produkte. Außenwerbung trifft jede/n - ein Entziehen ist unmöglich. Die zunehmende Privatisierung und Kommerzialisierung des öffentlichen Raumes fördert die selektive, soziale Ausgrenzung und beeinträchtigt seine soziale und ästhetische Funktion als Ort des gesellschaftlichen Lebens, der Begegnung, des Lernens und der Erfahrung. Die ständigen visuellen und auditiven Reize der Außenwerbung stressen zusätzlich in einer bereits durch Verkehr und Arbeitsrhythmen hektischen Lebenswelt. Werbebotschaften arbeiten oft mit stereotypen, rassistischen und sexistischen Bildern, die so ständig Eingang in unseren Alltag finden. Der Vertrag mit der BVG soll aufgelöst werden, damit die Bürgerinnen und Bürger Berlins wieder Einfluss auf die Gestaltung des öffentlichen Raumes nehmen können.
Als Vertrauenspersonen wurden benannt:
Frau Sandra Franz Frau Sophie Hamm Herr Johannes Krause
BVV 23.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung federführend.
BVV 26.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Einwohnerantrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Einwohnerantrag wird abgelehnt.
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