Drucksache - DS/0902/IV  

 
 
Betreff: Was plant der Eigentümer auf dem Upstall Gelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie sehen die konkreten Vorstellungen des neuen Eigentümers des Upstall Geländes für das Grundstück aus (Baufelder, Bauhöhen, Baumassen, Art der Nutzung etc.)

 

  1. Was von seinen Vorstellungen kann er mit dem bestehenden Bebauungsplan umsetzen?

 

  1. Welche Wertsteigerung würde es mit sich bringen, das Gelände blanko in ein Mischgebiet umzuwidmen?

 

Nachfragen:

 

  1. Wann sind die drei dem Verfahren zum Freudenbergeareal angelehnten öffentlichen Veranstaltungen geplant und welche Themen sollen sie haben?

 

  1. Warum plant das Bezirksamt - abweichend vom Verfahren zum Freudenbergareal - schon nach der ersten öffentlichen Veranstaltung, einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan zu erlassen?

 

 

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                                        Berlin, den

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

 

Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

Vorbemerkung: Es handelt sich um das Dragoner Areal. Es gibt kein Upstall Gelände! Das ist der Name einer Initiative, die dort u.a. tätig ist.

 

 

1. Wie sehen die konkreten Vorstellungen des neuen Eigentümers des Upstall Geländes für das Grundstück aus (Baufelder, Bauhöhen, Baumassen, Art der Nutzung etc.)

Dem Fachbereich Stadtplanung sind keine "konkreten" Planungen seitens des neuen Eigentümers bekannt. Der Eigentümer hat intern Überlegungen angestellt, die aber nicht als konkrete Planungsabsicht dem Bezirksamt vorgelegt wurden.

Im Ergebnis der Diskussion von Testentwürfen durch 3 Architekturbüros Anfang des Jahres hatte der Bezirksbürgermeister das Stadtplanungsamt und die Untere Denkmalschutzbehörde beauftragt, abgestimmte Grundpositionen für die künftige Gebietsentwicklung zu formulieren. Diese sind im Vermerk vom 21.02.2013 festgehalten und haben bislang auch weiterhin Bestand.

Insofern liegen auch keine konkreten Absichten zu Baufeldern, -höhen oder -massen vor. Bislang sind Nutzungsabsichten im Rahmen eines Mischgebietes diskutiert worden, d.h. Wohnen, Gewerbe und in untergeordnetem Maße auch Einzelhandel.

Dazu wurden durch den Eigentümer bislang 2 Workshops durchgeführt, an denen auch das Bezirksamt teilgenommen hat, in deren Ergebnis ein Positionspapier erarbeitet wurde, das übereinstimmende und abweichende Sichtweisen darlegt.

Auf diesen Grundlagen soll als nächster Schritt eine öffentliche Informationsveranstaltung am 14. November 2013 durchgeführt werden.

 

 

2. Was von seinen Vorstellungen kann er mit dem bestehenden Bebauungsplan umsetzen?

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan VI-92 setzt ein Gewerbegebiet fest.

Insofern sind alle im Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen genehmigungsfähig.

Der Eigentümer beabsichtigt auch die Integration geeigneter vorhandene Gewerbenutzer

in ein neues Konzept. Konkrete Informationen liegen dem Bezirksamt dazu zur Zeit aber

nicht vor.

 

3. Welche Wertsteigerung würde es mit sich bringen, das Gelände blanko in ein Mischgebiet umzuwidmen?

Eine konkrete Aussage zu Wertsteigerungen kann erst mit der Vorlage detaillierter Planungen erfolgen.

Der Bodenrichtwert für das nach B-Plan ausgewiesene Gewerbegebiet wurde durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte mit 200 ?/m² bei einer GFZ von 2,0 ermittelt.

Überschlägig kann durch Heranziehung von Bodenrichtwerten in der Umgebung bzw. in anderen vergleichbaren Mischgebieten, bei einer durch den Bebauungsplan bislang vorgegebenen GFZ von 2,0, eine Wertsteigerung von ca. 100% angenommen werden, wenn das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden würde.

Nachfragen:

1. Wann sind die drei dem Verfahren zum Freudenbergareal angelehnten öffentlichen Veranstaltungen geplant und welche Themen sollen sie haben?

Als erster Schritt ist eine allgemeine, öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll geprüft werden, welche Themen vorrangig im Interesse der Betroffenen liegen. Insofern liegen derzeit noch keine konkreten Themen bzw. Termine vor.

2. Warum plant das Bezirksamt - abweichend vom Verfahren zum Freudenbergareal - schon nach der ersten öffentlichen Veranstaltung, einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan zu erlassen?

Ein zeitnaher Aufstellungsbeschluss wurde vom Eigentümer gewünscht. Eine Entscheidung dazu wurde vom Bezirksamt noch nicht getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Dez PBUI

 

 
 

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