Drucksache - DS/0904/IV  

 
 
Betreff: Aufenthaltsrechtliche Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    Sind mittlerweile konkrete Gespräche des Bezirksamts mit Vertreterinnen und Vertretern des Berliner Senats, bzgl. der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule geplant?

 

2.)    Wann sollen diese Gespräche/Verhandlungen beginnen bzw. stattfinden?

 

3.)    Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit, dass die Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule einen Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthG (Aufnahme aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, bzw. bei besonders gelagerten politischen Interessen) erteilt bekommen?

 

Nachfragen:

 

1.)    Sieht das Bezirksamt weitere Möglichkeiten der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung, der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule?

 

 

2.)    Wie gedenkt das Bezirksamt die Vorbehalte gegen die Schaffung eines sog. Präzedenzfalles seitens der zuständigen Berliner Landesbehörden zu entkräften?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      23.10.2013

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

1.) Sind mittlerweile konkrete Gespräche des Bezirksamts mit Vertreterinnen und Vertretern des Berliner Senats, bzgl. der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule geplant?

 

und

 

2.) Wann sollen diese Gespräche/Verhandlungen beginnen bzw. stattfinden?

 

Die Erlangung eines Aufenthaltsrechtes ist eines der ganz entscheidenden Felder der politischen Auseinandersetzungen der Geflüchteten.

 

Das Thema der aufenthaltsrechtlichen Situation der Menschen auf dem Oranienplatz und in der Reichenberger Straße 131 sind seit langem Gegenstand verschiedener offizieller und informeller Gespräche auf den unterschiedlichsten Ebenen. Beispielsweise wurde das Thema erörtert im Rahmen der Gespräche der Bezirksbürgermeisterin mit dem Innensenator, dem Senator für Soziales und der Beauftragten des Senates von Berlin für Integration und Migration.

 

Keinen Erfolg hatte bekanntlich der Versuch des ehemaligen Bezirksbürgermeisters Franz Schulz, die wesentlichen Entscheider auf Bundes- oder Landesebene und Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien zu einem Austausch auf den Oranienplatz einzuladen.

 

Die Integrationsbeauftragte des Senates bietet darüber hinaus seit dem Sommer Einzelfallberatungen zur aufenthaltsrechtlichen Situation auf dem Oranienplatz an. Diese Möglichkeit wird durch die Flüchtlinge intensiv genutzt.

 

Ein Mandat, mit dem Senat von Berlin über den aufenthalts- und/oder asylrechtlichen Status Einzelner zu verhandeln, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg allerdings nicht.

 

Die Debatte darüber wird im Übrigen dadurch erschwert, dass die Menschen aufgrund gemachter Erfahrungen - bis auf einzelne Ausnahmen - nicht bereit sind, über ihren jeweiligen Status, die genauen Umstände ihrer Flucht und den Verlauf des/des bisherigen Verfahren/s in Europa Auskunft zu geben.

 

 

3.) Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit, dass die Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule einen Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthG (Aufnahme aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, bzw. bei besonders gelagerten politischen Interessen) erteilt bekommen?

 

Der § 23 Ausländergesetz sieht vor, dass die zuständige oberste Landesbehörde - in Berlin die Senatsverwaltung für Inneres und Sport - anordnen kann, dass bestimmten Ausländergruppen z. B. aus  humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Regelung sieht allerdings auch vor, dass es "zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit [...] die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern" bedarf. Insofern ist nach Auffassung des Bezirksamtes der Berliner Senat nicht frei in seiner Entscheidung, ob dieses Instrument angewendet werden kann oder nicht.

 

 

Nachfragen:

 

1.) Sieht das Bezirksamt weitere Möglichkeiten der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung, der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule?

 

Aktuell hat das Bezirksamt keine Kenntnis über weitere Möglichkeiten für eine Anerkennung.

 

2.) Wie gedenkt das Bezirksamt die Vorbehalte gegen die Schaffung eines sog. Präzedenzfalles seitens der zuständigen Berliner Landesbehörden zu entkräften?

 

Das Bezirksamt kann diese Vorbehalte nicht ausräumen. Es vertritt vielmehr die Position, dass ein Alleingang des Landes Berlin in dieser Frage möglicherweise  wenigen Menschen helfen würde, andererseits allerdings das generelle Problem der prekären aufenthaltsrechtlichen - und humanitären Situation insbesondere der s. g. "Lampedusa-Flüchtlinge" ohne eine bundeseinheitliche Verfahrensweise einer Lösung nicht näher bringt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann , Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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