Tagesordnung - 14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Datum: Mi, 21.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 2  
Einwohneranfragen      
Ö 3     Kinder- und Jugendparlament      
Ö 3.1  
Klettergerüst der Marienfelder Grundschule  
0192/XIX  
Ö 4  
Protokollgenehmigung      
Ö 5     Unerledigte Drucksachen      
Ö 5.1  
Einzelhandelszentrenkonzept aktualisieren
0237/XIX  
Ö 5.2  
Erschwinglichen Wohnraum sichern - Kommunale Eingriffsmöglichkeiten ausbauen -I  
0379/XIX  
Ö 5.3  
Erschwinglichen Wohnraum sichern - Kommunale Eingriffsmöglichkeiten ausbauen - II  
0384/XIX  
Ö 5.4  
Flüchtlinge im Bezirk: Umsetzung der damit verknüpften Anforderungen  
Enthält Anlagen
0406/XIX  
Ö 6  
Vorlagen der Vorsteherin      
Ö 6.1  
Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 ABs. 1 Buchstabe c BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 (3) GO BVV  
0469/XIX  
Ö 7  
Mündliche Anfragen      
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Öffentliche Diffamierung von BVV-Beschlüssen durch das Bezirksamt?  
Enthält Anlagen
0449/XIX  
Ö 8.2  
Städtebauliche Einzelmaßnahmen  
Enthält Anlagen
0451/XIX  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Neu-Tempelhofer Anwohner endlich verkehrstechnisch entlasten  
0452/XIX  
Ö 9.2  
Neuer Ortsteil am Tempelhofer Feld  
0453/XIX  
Ö 9.3  
Soziale Erhaltungssatzungen für Tempelhof-Schöneberg prüfen!  
Enthält Anlagen
0454/XIX  
    21.11.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor.

Beratungsbeiträge: BV Oltmann, Olschewski, Seltz und Wissel

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

BV Olschewski beantragt getrennte Abstimmung über den ersten Absatz und den Rest des Ursprungsantrages (Unterpunkte a bis e).

Abstimmungsergebnis:

Erster Absatz – einstimmig

Unterpunkte a bis e - mehrheitlich

Abstimmung über den Gesamtantrag – Mehrheitsbeschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, für welche Gebiete in Tempelhof-Schöneberg der Erlass von (sozialen) Erhaltungssatzungen gem. §172 (1) Satz 1 Nr. 2 „Mileuschutz“ BauGB geboten sein könnte.

Bei der Prüfung sollen folgende Vorbedingungen beachtet werden:

a)      Es sind vor allem solche Gebiete zu untersuchen, die einen hohen Verdrängungs- und Aufwertungsdruck aufweisen. Die hierfür notwendigen Indikatoren, die das Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial abbilden und belegen sollen, sind u.a. aus den Datenquellen des bezirklichen Wohnungsmarktberichtes sowie der nach Planungsräumen aufgeschlüsselten Gesundheits- und Sozialberichterstattung zu ermitteln. Ein Aufwertungsindikator kann zB die Anzahl der umgebauten Wohnungen sein; ein wesentliches Verdrängungskriterium ist das Haushaltseinkommen.

b)      In den Erhaltungssatzungen soll später zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Genehmigungen erhalten nur bauliche Maßnahmen, die den allgemein üblichen Wohnungsstandard nicht überschreiten. Der allgemein übliche Standard ist meist dann gegeben, wenn das Ausstattungsmerkmal in den meisten Mietwohnungen zu finden ist. Unüblich sind in der Regel außergewöhnliche und hochwertige Ausstattungen (zB große Sanitärräume, große Balkone und Zusammenlegungen).

c)      Die Prognosen für die jeweiligen Gebiete laufen im Ergebnis auf nachteilige städtebauliche Entwicklungen hinaus, die u.a. dazu führen können, dass

  • stadtnaher preisgünstiger Wohnraum an anderer Stelle im Stadtgebiet geschafft werden muss,
  • vorhandene Infrastruktureinrichtungen nicht mehr voll ausgelastet werden,
  • an anderer Stelle neue Infrastruktureinrichtungen mit erheblichem Aufwand neu geschaffen werden müssen oder
  • bestehende Infrastruktureinrichtungen angepasst oder erweitert werden müssen.

d)      Die Erhaltungssatzungen sollen für einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren erlassen werden. Neuerlasse sind möglich. Besteht kein Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial mehr, muss die jeweilige Satzung aufgehoben werden, um eine Datenaktualität und die damit verbundene Rechtssicherheit zu gewährleisten.

e)      Das Bezirksamt wird ersucht, den hierfür notwendigen Personalbedarf und die entsprechenden organisatorische Zuständigkeiten für die Beratung, Genehmigungspraxis und Kontrollen zu ermitteln und die Kosten notwendiger Rechtsgutachten darzustellen.

Soweit die Prüfung ergibt, dass im Bezirk in Frage kommende Gebiete vorliegen, soll sich das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen für den Erlass einer Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs.1 Satz 4 BauGB einzusetzen, die in Gebieten einer Milieuschutzsatzung die Umwandlung in Wohneigentum antragspflichtig macht.

   
    21.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.38 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

   
    04.09.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6.3 - vertagt
    Vertagt

Vertagt. (siehe TOP1)

   
    09.10.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.1 - vertagt
    Vertagt

Vertagt.

   
    13.11.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.4 - vertagt
    Vertagt

Vertagt.

   
    03.12.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4.12 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

   
    15.01.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6.12 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Wie im TOP 1 festgelegt werden die Drucksachen 0454/XIX, 0798/XIX und 0800/XIX gemeinsam beraten

Wie in TOP 1 festgelegt, werden die Drucksachen 0454/XIX, 0798/XIX und 0800/XIX gemeinsam beraten.

 

Zu Beginn der Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende sicher, dass die Ausschussmitglieder mit den Redebiträgen der Bürgerinnen und Bürger der Bürgerinitiative einverstanden sind. Im Anschluss daran eröffnet er die Diskussion und übergibt das Wort an BV Olschewski, der das Bezirksamt nach den Kriterien der Bezirksamtsentscheidung befragt. Ferner fragt er nach den angezeigten Maßnahmen und dem Zeitraum der Realisierung der Beschlüsse.

Bezirksstadträtin Dr. Klotz antwortet auf die Fragen. Sie teilt mit, dass der § 172 Baugesetzbuch die Möglichkeit einräumt, die beabsichtigten Erhaltungsziele bereits im Vorfeld des Inkrafttretens entsprechender Erhaltungsverordnungen zu sichern. Zur Realisierung dessen ist die Verabschiedung eines Bezirksamtsbeschlusses über die Aufstellung einer entsprechenden Erhaltungsverordnung notwendig. Hierbei musste ganz klar und räumlich der Geltungsbereich abgesteckt werden, was ebenso Grundvoraussetzung für das weitere Agieren war. Das wurde vonseiten des Bezirksamtes getan, um, vor dem Inkrafttreten einer solchen sozialen Erhaltungsverordnung, die beabsichtigten Erhaltungsziele umsetzen zu können, d. h., dass das Bezirksamt in diesem Jahr die Voruntersuchungen abschließen muss. In diesem Zeitraum hat das Bezirksamt ebenso die Möglichkeit Anträge entgegenzunehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Von daher benötigt das Bezirksamt (zum jetzigen Zeitpunkt) noch keine Prüfkriterien und hätte die Zeit, Prüfkriterien zu entwickeln.

 

Bezirksstadträtin Dr. Klotz zitiert aus dem juristischen Gutachten. Demnach hat der Bezirk die Möglichkeit Bauanträge bis zu einem Jahr zurückzustellen und genehmigungsfreie Bauvorhaben, zu denen insbesondere der Abriss vorhandener Gebäude zählt, vorläufig zu untersagen.

 

Eine Umwandlungsverordnung kann nicht vonseiten des Bezirks festgesetzt werden, ebenso kann keine Umwandlung von Miet-, in Eigentumswohnungen verhindert werden.

 

Das Bezirksamt erlebt Auseinandersetzungen bei Neubauvorhaben und ist an dieser Stelle der Auffassung, dass das Wohnen der Mieterinnen und Mieter im Bestand zu sichern sei.

Das kann bei einer Umwandlung in Eigentumswohnungen nur unter Vorbehalt für einen bestimmten Zeitraum und mit einem höheren Risiko behaftet stattfinden. Diesbezüglich hat sich das Bezirksamt im November 2013 schriftlich an den Senator für Stadtentwicklung gewandt. In seinem Antwortschreiben teilt der Senator die Auffassung des Bezirks und führt aus, dass es mithilfe einer Umwandlungsverordnung möglich sei, Ziele der sozialen Erhaltungsgebiete wirksam zu unterstützen. Des Weiteren teilt er mit, dass der Abstimmungsvorgang im Senat eingeleitet sei. Es bestehen jedoch noch Vorbehalte in einer mitzeichnenden Verwaltung, die derzeit noch nicht ausgeräumt werden konnten.

 

Auf Nachfrage von BV Rimmler teilt Herr Reitmeyer mit, dass ein Vorgang der geplanten Erhaltungsverordnung im Dezember 2013 zurückgestellt wurde.

 

Nach diesem umfassenden Informationen erteilt der Ausschussvorsitzende einem Vertreter der Bürgerinitiative das Wort. Er führt aus, dass die Bürgerinitiative ca. 80% aller 48 Mietparteien umfasst. Ferner berichtet er von einem Beschluss der Bürgerinitiative, der dem Verkauf der BIMA entgegenzuwirken soll, mithilfe der Gründung einer Genossenschaft.

 

Auf Nachfrage von BV Seltz macht Bezirksstadträtin Dr. Klotz noch einmal deutlich, dass das Bezirksamt kein Vorkaufsrecht besitzt. Für das Vorkaufsrecht sei es nicht ausreichend, einen Aufstellungsbeschluss zu besitzen.

Ö 9.4  
Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
0455/XIX  
Ö 9.5  
Kriterien für Vergaben von Planungsleistungen  
0456/XIX  
Ö 9.6  
Helene Schley würdigen – Kleingärtner nach Kräften unterstützen  
0457/XIX  
Ö 9.7  
Ehemaliges Straßenbahndepot Belziger Straße  
Enthält Anlagen
0458/XIX  
Ö 9.8  
Personal des Bezirks qualifizieren und weiterentwickeln  
Enthält Anlagen
0459/XIX  
Ö 9.9  
Ambulanz für Gewaltopfer einführen  
0460/XIX  
Ö 9.10  
Ausstellung Rosenstraße 76  
0461/XIX  
Ö 9.11  
Migrantische Wirtschaft bei der Startphase unterstützen  
0462/XIX  
Ö 9.12  
An den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 erinnern  
0463/XIX  
Ö 9.13  
Kita Wege rutschfest machen!  
0464/XIX  
Ö 9.14  
Zugang zur Tempelhofer Freiheit sicher gestalten  
0465/XIX  
Ö 9.15  
Leerstehende Gewerbeimmobilien als temporäre Ateliers nutzen  
0466/XIX  
Ö 9.16  
Wahl eines Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten  
0467/XIX  
Ö 9.17  
Bezirksverwaltung elternfreundlicher und zukunftssicher machen  
0468/XIX  
Ö 10     übrige Große Anfragen      
Ö 10.1  
Zeit für eine Zwischenbilanz: Mehr Chancengerechtigkeit durch das Bildungs- und Teilhabepaket im Bezirk?  
Enthält Anlagen
0450/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Vorteile der Technik nutzen  
0259/XIX  
Ö 11.2  
Gymnasien für den Ganztagsbetrieb fit machen  
0297/XIX  
Ö 11.3  
Fördern und Fordern gilt auch für Schulen – schwache Schulen stützen und dadurch die Nachfrage nivellieren  
0306/XIX  
Ö 11.4  
GO-Änderungsantrag  
0373/XIX  
Ö 11.5  
Freizeitpark Marienfelde erhalten!  
0387/XIX  
Ö 11.6  
Radeinfahrten am Columbiadamm vor dem Tempelhofer Feld  
0391/XIX  
Ö 11.7  
Opt-Out-Day in Tempelhof-Schöneberg
0400/XIX  
Ö 11.8  
Natur- und Landschaftspflege im Produktkatalog expliziter berücksichtigen  
0401/XIX  
Ö 11.9  
Privatanschrift von Bezirksverordneten und politisch engagierten Menschen schützen
Enthält Anlagen
0433/XIX  
Ö 11.10  
MERKBLATT über die Vergabe von Sondermitteln durch die BVV  
0443/XIX  
Ö 11.11  
Vergabe von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung - Stechlinsee-Grundschule  
0444/XIX  
Ö 11.12  
Vergabe von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung - MTV-Mariendorfer e.V.  
0445/XIX  
Ö 11.13  
Vergabe von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung - Werkhaus Anti-Rost  
0446/XIX  
Ö 11.14  
Vergabe von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung - TSV Marienfelde 1890 e.V.  
0447/XIX  
Ö 11.15  
Vergabe von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung - EFEU e.V.  
0448/XIX  
Ö 11.16  
Ressortsübergreifendes Nachnutzungskonzept entwickeln  
Enthält Anlagen
0844/XVIII  
Ö 11.17  
Erweiterung oder Ergänzungsbauten von Schulgebäuden ohne Information  
1675/XVIII  
Ö 11.18  
Überarbeitung der Bereichsentwicklungspläne prüfen
0417/XIX  
Ö 11.19  
Planungen für das Kleingartengelände an der Säntisstraße transparent machen
Enthält Anlagen
0421/XIX  
Ö 11.20  
Bürgersolaranlage auf dem ehemaligen Flughafengebäude  
0060/XIX  
Ö 11.21  
Grün, Sport und Freizeit haben Vorrang auf dem Tempelhofer Feld
0341/XIX  
Ö 11.22  
Motorikpark auf dem Tempelhofer Feld  
0346/XIX  
Ö 11.23  
Viadukt am Hochbahnhof Bülowstraße  
0381/XIX  
Ö 11.24  
Verkehrsgestaltung Innsbrucker Platz
0412/XIX  
Ö 11.25  
Erschließung des EUREF-Geländes: Sachstandsbericht erstellen und veröffentlichen
0416/XIX  
Ö 11.26  
Gebietstausch mit Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
0425/XIX  
Ö 11.27  
Radverkehr in der Yorckstraße sicherer gestalten  
0470/XIX  
Ö 11.28  
Zufahrt für Kfz schließen  
0471/XIX  
Ö 11.29  
Radfahrstreifen auf der Hauptstraße  
0472/XIX  
Ö 12  
Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 13     Mitteilungen zur Kenntnisnahme      
Ö 13.1  
Anbindung der Grünfläche östlich der Bautzener Straße über eine Treppe sichern  
0220/XIX  
Ö 13.2  
Gertrud-Kolmar-Bibliothek wieder öffnen und erhalten!  
0372/XIX  
Ö 13.3  
Das Gedenken an den jüdischen Schriftsteller Georg Hermann an seinem Friedenauer Wohnort sichtbar machen  
0389/XIX  
Ö 13.4  
Werkstattgespräche für das Gebiet zwischen Südgelände und Gleisdreieck endlich beginnen  
Enthält Anlagen
1220/XVIII  
Ö 13.5  
Bauvorhaben Barbarossaplatz4: Umfeldmaßnahmen  
1590/XVIII  
Ö 13.6  
Gedenktafel für Laura und Fritz Perls  
1863/XVIII  
Ö 14  
Termin der nächsten Sitzung      
               
 
 

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