Drucksache - 0401/XIX  

 
 
Betreff: Natur- und Landschaftspflege im Produktkatalog expliziter berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
07.11.2012 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die notwendigen Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege nach dem Bundes-Naturschutzgesetz in den bezirklichen Produktkatalog expliziter aufgenommen wird oder bestehende Leistungsumfangsbeschreibungen der Produkte überarbeitet werden.

Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, in welchem Umfang diese Leistungen aktuell abgebildet werden können.

 

Die untere Naturschutzbehörde ist immer für geschützte Grünflächen zuständig, die nicht als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu seiner Dezember-Sitzung 2012 zu berichten.“

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Maßnahmen der Natur- und der Landschaftspflege können im Produkt 79038 "Vollzug Naturschutzrecht" unter der Leistung "0112693 Erstellen von speziellen Einzelmaßnahmen" gezählt werden. Gemäß der Zählanleitung sind z.B. Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes zählbar. Hierunter fallen neben den in der Zählanleitung genannten Beispielen (Nistkästen, Fangzäune) auch naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen von Biotopen, die von der Unteren Naturschutzbehörde auf privaten oder öffentlichen Flächen selbst oder mit Unterstützung durchgeführt oder betreut werden. Zählbar sind diese mit der Menge "1" in jedem Monat in dem an der Maßnahme gearbeitet wird. 

 

 

 

 

Ab Dezember 2012 werden Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege sowie der Biotopaufwertung auf der Basis von Zuwendungen des Bezirks vom NABU e.V., der sich mit der Naturschutzstation Marienfelde im Bezirk engagiert, auf einer Fläche des Freizeitparks Marienfelde und einer Fläche am Blohmstraßenteich durchgeführt. Finanziert werden diese aus zweckgebundenen Einnahmen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus der Baumschutzverordnung. Diese Maßnahmen können wie oben ausgeführt im Produkt 79038 abgebildet und gezählt werden. Es wird vom Umwelt- und Naturschutzamt ab dem Doppelhaushalt 2014/2015 angestrebt, diese Maßnahmen aus dem Budget dieses Produktes zu finanzieren und einen entsprechenden Titel hierfür einzurichten.

Die Auswertung der Daten 2012 und die Budgetierung 2014 wird zeigen, welcher Klärungsbedarf zwischen den Bezirken besteht und welche Änderungsbedarfe sich für das Produkt ergeben. Der zuständige Ausschuss wird hierüber informiert.

 

 
 

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