Drucksache - 0468/XIX
Die BVV Tempelhof-Schöneberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 21.11.2012 beschlossen: „Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, im Rahmen eines Modellversuchs eine begrenzte Anzahl von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen in den Dienststellen des Bezirks einzurichten. Dabei sind Erfahrungen aus dem bereits in Teilen der Berliner Steuerverwaltung erfolgreich eingeführten Modells mit einzubeziehen. Der BVV sind bis Juni 2013 geeignete Standorte aufzuzeigen.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Grundsätzlich verfolgt das Bezirksamt das Ziel, an den drei Kernstandorten Rathaus Schöneberg, Rathaus Tempelhof und in der Rathausstr. 27/ Königstr. 15 jeweils einen Eltern-Kind-Arbeitsplatz einzurichten. Im Rahmen der Einpassplanungen für diese Kernstandorte kann jedoch nur für das Dienstgebäude in der Rathausstr. 27/ Königstr. 15 nach derzeitigem Planungsstand ein Büroraum im Erdgeschoss benannt werden, der als Eltern-Kind-Arbeitsplatz eingerichtet werden könnte. Gegenwärtig werden die notwendigen Planungsunterlagen für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am gesamten Standort erstellt und mit den zuständigen Gremien abgestimmt. Eine abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitsplatzes kann somit erst mit Abschluss der Abstimmungs- und Genehmigungsphase erfolgen. Die Planungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsphase am Standort Rathaus Schöneberg ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt im vollen Gange. Es zeigt sich jedoch, dass die vorliegende Einpassplanung in Teilen angepasst werden muss, wenn z.B. auf Grund der konkreten Planung verschiedener notwendiger Baumaßnahmen bisher eingeplante Büroflächen umgewidmet werden müssen und somit entfallen. Eine abschließende Festlegung zur Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitsplatz ist daher derzeit nicht möglich. Es wird eingeschätzt, dass dieses erst mit Vorliegen der Baugenehmigung erfolgen kann. Analog gilt dies auch für das Rathaus Tempelhof. Hier hat die konkrete Planungsphase der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gerade erst begonnen. Es ist aber ebenso zu erwarten, dass die vorliegende Einpassplanung in Folge der konkreten Bauplanungen in Teilen angepasst werden muss und eine abschließende Festlegung eines Büroraumes zur Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitsplatzes erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. |
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