Drucksache - 0465/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.04.2013 folgenden Beschluss:
1. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Senats sowie in Abstimmung mit dem Bezirk Neukölln dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeit auf dem Columbiadamm in dem Zeitraum vom 31. März bis zum 30. September des Jahres an Sonn- und Feiertagen auf ein Tempo von 30 km/h begrenzt wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll den Abschnitt zwischen der Golßener Straße und der Verkehrslichtsignalanlage in Höhe des Garnisonsfriedhofs umfassen. 2. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeit auf dem Tempelhofer Damm bis zur Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts auf 30 km/h begrenzt wird. Diese Begrenzung soll zwischen der Autobahnanschlussstelle und der südlichen Einmündung der Manfred von Richthofen Straße gelten und den Zeitraum vom 31.März bis zum 30. September des Jahres an Sonn- und Feiertagen umfassen
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt Tempelhof -Schöneberg hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin gewandt und hat bereits im Jahr 2014 folgende Antwort erhalten:
„Der Columbiadamm gehört zur Step-Netz Stufe 2. Er weist zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf. Im Bereich östlich Lilienthalstraße sowie in Höhe Eingang Schwimmbad sind jeweils Fußgänger-Lichtzeichenanlagen (LZA) errichtet. Der Knoten Columbiadamm/Fontanestraße ist ebenfalls signalgeregelt.
Aufgrund der geplanten Friedhofserweiterung nach Westen soll der Haupteingang im Columbiadamm zum Flugfeld östlich Lilienthalstraße geschlossen werden. Der benachbarte Friedhof muss erweitert werden, daher soll der Haupteingang in Höhe Lilienthalstraße verschoben werden. Es ist vorgesehen, hier eine Querungsstelle zu schaffen. Die Ausgestaltung dieser Querungsstelle wird mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung VII noch abgestimmt.
Für den Columbiadamm zwischen Golßener Straße und Fontanestraße habe ich für die vergangenen drei Jahre die Unfall-Lage bei der Polizei abgefragt. Danach haben sich bedauerlicherweise zwei Verkehrsunfälle (VU) mit Fußgängern ereignet. Diese betraten die Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten und wurden dabei leicht verletzt. Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Bereich des Zuganges der Tempelhofer Freiheit waren nicht zu verzeichnen.
Unfälle aufgrund von Unachtsamkeit einzelner Verkehrsteilnehmer, lassen sich mit den Mitteln der StVO (überwiegend) nicht verhindern.
Im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung über die Art der Querungsstelle zur Tempelhofer Freiheit und da die Unfalllage hier ungeachtet dessen als unauffällig bezeichnet werden kann, sehe ich aktuell keine rechtliche Grundlage, hier Tempo 30 anzuordnen.
Der Tempelhofer Damm ist Bestandteil der Step-Netz 2. In Höhe der südlichen Einmündung Manfred-von-Richthofen-Straße/Hoeppnerstraße weist er drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf. Baulich ist ein breiter Mittelstreifen angelegt. Im Herbst letzten Jahres ist hier die Lichtzeichenanlage Tempelhofer Damm/Hoeppnerstraße/Manfred-von-Richthofen-Straße in Betrieb genommen worden.
Für den Tempelhofer Damm zwischen BAB und der südlichen Einmündung der Manfred-von-Richthofen-Straße habe ich ebenfalls eine Verkehrsunfallauswertung für die vergangenen drei Jahre angefordert. Für diesen Zeitraum wurde 1 Unfall mit Fußgängerbeteiligung erfasst, Unfälle mit Radfahrern waren nicht zu verzeichnen, Die Fußgängerbeteiligung erfasst, Unfälle mit Radfahrern waren nicht zu verzeichnen. Die Fußgängerin betrat zwischen zwei Bussen die Fahrbahn des Tempelhofer Damm (Richtung Norden) um diese zu überqueren. Sie trat hinter den Bussen hervor, ohne auf den Fließverkehr zu achten.
Aufgrund der auch hier unauffälligen Unfalllage und der neu errichteten LZA sehe ich auch an diesem Zugang kein Erfordernis für die Anordnung von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen.“ |
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