Drucksache - 0425/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Bezirksgrenze wird zur Vereinfachung von Verwaltungs- und Planungsprozessen, wie in den beiliegenden Karten dargestellt, geändert. a) Das nachstehende Flurstück 945 wird dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg übertragen.
b) Die nachfolgenden Flurstücke 87, 88, 91, 92, 93, 94 und 94 werden dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übertragen.
Die Änderung des Grenzverlaufs ist als Übersichtsplan abgeleitet aus dem Maßstab 1 : 1000, die Übertragung der Flächen an den jeweils anderen Bezirk im Maßstab 1 : 5000 dargestellt. Durch die Bezirksgrenzänderung ergibt sich für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ein Flächenabgang von ca.7,3 ha.
Begründung: a) Die derzeitige Grenzführung entspricht nicht dem tatsächlichen Straßenverlauf. Durch die Bezirksgrenzänderung wird die derzeit mehrfach springende Bezirksgrenze durchgehend an die Nordseite des Columbiadamms gelegt. Die Verwaltung des Straßenlandes im Bereich des Columbiadamms wird sich somit auf zwei Bezirke (Tempelhof-Schöneberg und Neukölln) beschränken.
b) Die zu übertragende Fläche ist bereits jetzt stadträumlich an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angebunden. Durch die Bezirksgrenzänderung sollen Verwaltungs- und Planungsprozesse vereinfacht werden.
Rechtsgrundlage:
Artikel 4 Abs. 2 der Verfassung von Berlin §1 Abs. 2 in Verbindung mit §12 Abs. 2 Nr. 5 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: entfällt
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Drucksache 0425/XIX „Gebietstausch mit Friedrichshain-Kreuzberg“ hier: Einräumung von Nutzungsrechten an den Sportstätten des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg
1. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg erhält durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Recht zur Mitbenutzung der neu zu schaffenden Sportflächen an der Züllichauer Straße. Das Nähere wird durch eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geregelt.
2. Dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Nutzungsumfang von 50 % an den Sportflächen des sog. „Yorckdreiecks“ (Hellweg Baumarkt, Yorckstraße 38-39, 10965 Berlin) eingeräumt. Das Nähere wird durch eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geregelt.
3. Im Fall einer Neuplanung für das „Yorckdreieck“ wird der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Bezirk Tempelhof-Schöneberg als gleichberechtigten Akteur beteiligen.
4. Die Nutzung der Sportflächen erfolgt auf Grundlage der SPAN und im Rahmen der KLR und Budgetierung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg. Eine finanzeille Beteiligung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ist nicht vorgesehen.. |
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