Drucksache - 0379/XIX  

 
 
Betreff: Erschwinglichen Wohnraum sichern - Kommunale Eingriffsmöglichkeiten ausbauen -I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
17.10.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
3. Version vom 25.10.2012

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Grundlagen ausgedehnt werden um verschiedenen Fehlentwicklungen besser im Bezirk entgegenwirken zu können. Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert bestehende Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen,

 

-          dass der Abriss von Wohngebäuden schnellstmöglich wieder unter Genehmigungsvor­behalt gestellt wird.

-          dass die heutige Standorte von Wohnbauten planungsrechtlich überprüft werden und soweit nicht geschehen auch zukünftig für Wohnen gesichert werden.

-          dass in Zusammenarbeit mit dem Senat geeignete Instrumente entwickelt werden um Bestandsgebäude für das Wohnen mit bezahlbaren Mieten zu sichern. Dabei sollte das Instrument der Erhaltunssatzungssatzung (nach § 172 Baugesetzbuch - zur Bewahrung einer "städtebaulichen Eigenart des Gebiets" bzw. "Zusammensetzung der Wohnbe­völkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen") geprüft werden und möglichst weitgehend eingesetzt werden.

 
 

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