Auszug - Wahl eines Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten
Einstimmiger Beschluss: Gem. § 21 Abs.1 Bez.VG werden die benannten Personen in die genannten Ausschüsse als Bürgerdeputierte bzw. als stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt: |
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