Drucksache - 0060/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Dachsanierung des Gebäudes des ehemaligen Flughafens Tempelhof die Einrichtung einer Bürgersolaranlage mit berücksichtigt wird. Technische Einrichtungen, die für die Errichtung und den Betrieb dieser Solaranlage notwendig sind, sollen im Zuge der geplanten Sanierungsarbeiten mit vorgesehen werden. Die Kosten für diese zusätzlichen Aufwendungen sind gemäß der DIN 276 gesondert zu erfassen und in einer eigenen Kostenaufstellung zu dokumentieren. Eine Refinanzierung dieser Kosten erfolgt durch die Einnahme aus einem Pachtvertrag. Geprüft werden soll auch, ob gemeinsam mit dem Bürgersolarverein ein Lehrpfad „Solarenergie“ eingerichtet werden könnte. In diesem sollen neben grundlegenden Informationen über Solarenergie, der Aufbau, die Funktionsweise und die Mitgestaltungsmöglichkeiten für Bürger/innen aufgezeigt werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf Nachfrage teilte die Tempelhof Projekt GmbH dem Stadtentwicklungsamt in einem Schreiben vom 26.Januar 2015 den aktuellen Arbeitsstand zur geplanten Photovoltaikanlage auf den Hangerdächern mit:
Im August 2012 hat die Tempelhof Projekt GmbH eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Photovoltaikanlage erstellt. Diese Studie kommt im Ergebnis zu einer Vorzugsvariante, die unter Verwendung von kristallinen Modulen einen dachparallelen Aufbau vorsieht. Auf den Hangardächern könnte so eine PV-Leistung von 2.282KWp, als Maximalbelegung 3.727 KWp installiert werden. Erste Gespräche mit Vattenfall haben ergeben, dass ein Anschluss (110kV Umspannwerk) grundsätzlich möglich ist.
Seit dem Jahr 2012 werden die Dächer der Hangars saniert. Der erste Bauabschnitt ist bereits fertiggestellt, die gesamte Maßnahme soll voraussichtlich bis zum Jahr 2017 abgeschlossen sein. Die Realisierung dieser Anlage könnte bauabschnittsweise erfolgen, allerdings ist nach neueren Erkenntnissen die Tragfähigkeit der Dächer niedriger als bisher angenommen. Ein Standsicherheitsnachweis ist derzeit in der Bearbeitung, die Ergebnisse werden voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2015 vorliegen.
Grundsätzlich will die Tempelhof Projekt GmbH eine Photovoltaikanlage errichten. Die Anlage ist ein integraler Bestandteil des Energiekonzeptes des Flughafengebäudes. Die Tempelhof Projekt GmbH geht davon aus, dass die Planung für die Anlage frühestens im Jahr 2016 und eine Umsetzung nicht vor dem Jahr 2017 erfolgen wird.
Ergänzend wird der Sachstand aus Sicht der Denkmalschutzbehörden mitgeteilt: Grundsätzlich ist eine denkmalverträgliche Photovoltaikanlage möglich, die noch im Detail mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) und dem Landesdenkmalamt (LDA) abgestimmt werden muss.
Dazu gehört u.a. eine Anlage, die keine Neigung und keine Aufständerung aufweist. Auch die Platzierung auf dem Dach ist noch nicht definiert, da die statische Belastbarkeit für die Dächer noch nicht abschließend geprüft wurde.
Die von der Tempelhof Projekt geplante max. Nutzfläche von 60.000 m² ist noch nicht endgültig mit der UD und dem LDA abgestimmt. Im Denkmalpflegeplanentwurf wird die Möglichkeit einer Photovoltaikanlage erwähnt; es gibt jedoch noch keine genaue Festlegung auf eine bestimmte Quadratmeterzahl. Dies wird im konkreten Fall i.V. m. der ebenfalls geplanten Dachnutzung für die Öffentlichkeit in den routinemäßig stattfindenden Jour Fixe weiter entwickelt.
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