Auszug - MERKBLATT über die Vergabe von Sondermitteln durch die BVV
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln muss daher mindestens 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden Grundsätze beachtet werden:
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