Drucksache - 0381/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen zu prüfen, ob das historische Hochbahnviadukt unterhalb des Bahnhofs Bülowstraße im Bereich der dekorativen Massivpfeiler dauerhaft für die Einrichtung eines festen Marktes (z.B. Blumen-, Antiquitäten- oder Büchermarkt) genutzt werden kann.
Unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes sind insbesondere die Möglichkeiten zu einer räumliche Abgrenzung des Bereichs (z.B. durch schmiedeeiserne Gitter) zu prüfen, sodass sich der Markt außerhalb der Öffnungszeiten durch Tore verschließen lässt und Rücksprünge an den Außenseiten vermieden werden.
Zusätzlich soll geprüft werden, welche Möglichkeit zur Schaffung von öffentlich nutzbaren Toiletten im Bereich des Marktes sowie für einen effektiven Taubenschutz bestehen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Untere Denkmalschutzbehörde –Stadtentwicklungsamt-, an den Polizeipräsidenten von Berlin -Direktion 4 - und an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gewandt und hat folgende Stellungnahmen erhalten:
Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde gem. § 10 und 11 Abs. 1 DSchG Berlin
„Bedenken gegenüber einer räumlichen Trennung eines Marktes durch ein schmiedeeisernes Gitter können seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde zurückgestellt werden, wenn –im Rahmen eines denkmalrechtlichen Antrages und nach Vorlage einer konkreten Planung- die Untere Denkmalschutzbehörde feststellt, dass eine gravierende Beeinträchtigung des Baudenkmales durch das Bauvorhaben nicht zu erwarten ist. Dies trifft zu, wenn:
- keine Eingriffe in die Substanz der Pfeiler des denkmalgeschützten Hochbahnviadukts erfolgen. - das Gitter mit seitlichem Abstand zu den Viaduktpfeilern errichtet wird. Die Planung des Gitteranlage ist vorab zu detaillieren und mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Auch die Gestaltung des Gitters ist vorab zu detaillieren und mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Von einer historisierenden Gestaltung der Zaunanlage ist abzusehen.
Diese Stellungnahme erfolgt im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt, am
Stellungnahme des Polizeipräsidenten von Berlin Direktion 4
„Nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem zuständigen Pol A 41 bestehen verkehrliche Bedenken. Im gesamten Bereich herrscht ein erhöhter Parkdruck, ein Fortbestand der vorhandenen Parkplätze ist weiterhin erforderlich.“
Stellungnahme der Berliner Verkehrsbetriebe BVG
„Die Einrichtung eines dauerhaften Marktes unter dem Hochbahnviadukt sehen wir kritisch.
In jedem Fall wäre dieser so zu errichten, dass keine Gefahren, insbesondere Brand-gefahren, auf den Viadukt übergehen. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass wir jeder Zeit zu Inspektionen nach DIN 1076 und im Rahmen von Sanierungen an unser Bauwerk kommen. Die Planungen wären mit uns detailliert abzustimmen. Ein Taubenschutz ist von Seiten der BVG nicht geplant.“
Zusammenfassend stellt das Bezirksamt fest, dass aktuell kein Sondernutzungsantrag für einen derartigen Markt vorliegt und auch nach Vorliegen eines Antrages, der auch für die Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde notwendigen Detailangaben enthalten müsste im Abwägungsprozess keine Erlaubnis erteilt werden würde. Damit erübrigt sich die Prüfung einer für den Marktbetrieb vorzuhaltenden öffentlichen Toilettenanlage.
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