Drucksache - 0931/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin Tel.: (918) 32216 Steuerungsdienst, SE Personal und Finanzen Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 931/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Bericht zu Verlusten im Produkthaushalt sowie den Strategien und Maßnahmen des Bezirksamtes (Jahresbericht 2022) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 931/IV)
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ersucht das Bezirksamt, ihr jährlich zwei Berichte zur Bewirtschaftung der Produkte des Bezirksamtes vorzulegen:
Der erste Bericht (Jahresbericht) soll im Frühjahr das Ergebnis für alle Produkte zum Ende des vergangenen und des vorvergangenen Jahres auflisten. Für jedes LuV und jede SE sind für mindestens fünf defizitäre Produkte, insgesamt für alle Produkte die mehr als 100.000 Euro Verluste erwirtschaftet haben folgende Informationen anzugeben: a) Ursache für den Verlust, b) geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Verlustes, c) Erfolg der Maßnahmen des Vorjahres
Der zweite Bericht (Halbjahresbericht) ist der Bezirksverordnetenversammlung jeweils im Herbst vorzulegen mit a) Einer Aussage, ob die Maßnahmen greifen b) dem vorläufigen und dem zu erwartenden Produktergebnis, c) vorgenommenen Nachsteuerungen, wenn die Maßnahmen nicht greifen.
Das Bezirksamt hat am Datum beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Anlage 1: Antworttabellen zu den defizitären Produkten mit Angaben zu den bezirkseigenen Ursachen für die Produktdefizite, die bislang durchgeführten Maßnahmen mit ihren Wirkungen sowie die aktuell bzw. kurzfristig ergriffenen Maßnahmen für 2023 zum Abbau des Defizits.
Die Auswahl der defizitären Produkte erfolgte nach folgenden Kriterien:
Anlage 2, 2a und 2b: Grunddaten zu der Antworttabelle: Testbudgetierungsergebnisse 2024 auf Basis der KLR-Ergebnisse 2022 vor der Mengenkorrektur, Produkteinzelergebnisse, differenziert nach Verwaltungsprodukten und Transferprodukten
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Berlin, den 16.05.2023 Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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