Drucksache - 0931/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ersucht das Bezirksamt, ihr jährlich zwei Berichte zur Bewirtschaftung der Produkte des Bezirksamtes vorzulegen:
Der erste Bericht (Jahresbericht) soll im Frühjahr das Ergebnis für alle Produkte zum Ende des vergangenen und des vorvergangenen Jahres auflisten. Für jedes LuV und jede SE sind für mindestens fünf defizitäre Produkte, insgesamt für alle Produkte die mehr als 100.000 Euro Verluste erwirtschaftet haben folgende Informationen anzugeben: a) Ursache für den Verlust, b) geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Verlustes, c) Erfolg der Maßnahmen des Vorjahres
Der zweite Bericht (Halbjahresbericht) ist der Bezirksverordnetenversammlung jeweils im Herbst vorzulegen mit a) Einer Aussage, ob die Maßnahmen greifen b) dem vorläufigen und dem zu erwartenden Produktergebnis, c) vorgenommenen Nachsteuerungen, wenn die Maßnahmen nicht greifen.
Erledigungsfrist: 11.01.2020
Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32064 Bezirksbürgermeister BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 931/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 931/IV):
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ersucht das Bezirksamt, ihr jährlich zwei Berichte zur Bewirtschaftung der Produkte des Bezirksamtes vorzulegen:
Der erste Bericht (Jahresbericht) soll im Frühjahr das Ergebnis für alle Produkte zum Ende des vergangenen und des vorvergangenen Jahres auflisten. Für jedes LuV und jede SE sind für mindestens fünf defizitäre Produkte, insgesamt für alle Produkte die mehr als 100.000 Euro Verluste erwirtschaftet haben folgende Informationen anzugeben: d) Ursache für den Verlust, e) geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Verlustes, f) Erfolg der Maßnahmen des Vorjahres
Der zweite Bericht (Halbjahresbericht) ist der Bezirksverordnetenversammlung jeweils im Herbst vorzulegen mit d) Einer Aussage, ob die Maßnahmen greifen e) dem vorläufigen und dem zu erwartenden Produktergebnis, f) vorgenommenen Nachsteuerungen, wenn die Maßnahmen nicht greifen.
Das Bezirksamt hat am Datum beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu die beigefügten Anlagen als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Auswahl der defizitären Produkte erfolgte nach folgenden Kriterien:
Zusätzlich: Produkte, deren Jahresergebnis 2018 defizitär war und die weiterhin defizitär sind.
Hinweis: Über die Maßnahmen der Transfersteuerung hat das Bezirksamt – seit dem Jahr 2017 – einen gesonderten Bericht „Transfers steuern - Hilfen gewähren und Haushaltsrisiken beherrschbar halten“ vorgelegt. Darin bereits berücksichtigte Transferprodukte sind deshalb in Anlage 1 nicht mehr enthalten.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel |
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