Städtebaulicher Denkmalschutz

Löwentöter, Figur

Städtebaulicher Denkmalschutz und Fördergebiete

Darauf verständigten sich 1991 die damalige Bundesregierung und die neuen Länder, indem sie das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz vereinbarten und die notwendigen Fördermittel bereitstellten. In Berlin waren bis Ende 2008 Vorhaben in den östlichen Bezirken förderfähig. Für Mitte waren das die Spandauer und die Rosenthaler Vorstadt. Das Fördergebiet Luisenstadt als ein von dem DDR-Grenzstreifen besonders schwer betroffener Stadtbereich, gelegen in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, wurde 2006 als Modellprojekt in die Förderung aufgenommen. Im Jahr 2009 wurde das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz auf die alten Bundesländer erweitert und steht nun für gesamt Berlin zur Verfügung, konkret für Mitte ist das Sanierungsgebiet Müllerstraße ausgewiesen.
Übergeordnetes Ziel dieses Programms ist der Erhalt historischer Stadtkerne. Dazu können die Fördermittel zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie für die Erhaltung und Umgestaltung von städtebaulich oder denkmalpflegerisch bedeutsamen Straßen und Plätzen eingesetzt werden.

Förderfähige Vorhaben und Maßnahmen

Ziel der Förderung ist die städtebauliche Aufwertung und die funktionale Stärkung der Erhaltungs- und Sanierungsgebiete und die Sicherung und Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz.

Insbesondere förderfähig sind:
  • Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von in ihrer Struktur und Funktion bedrohten historischen Stadt- und Ortskernen sowie denkmalwerter Bausubstanz
  • Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der Stadterneuerung und des Denkmalschutzes erforderlich sind und ohne Förderung nicht im gebotenen Umfang durchführbar wären
  • Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
  • Maßnahmen an Gebäuden der sozialen und kulturellen Infrastruktur
  • Maßnahmen zum Erhalt oder Aus- und Umbau besonderer stadtbildprägender Gebäude
  • Modernisierung und Instandsetzung oder Aus- und Umbau von Gebäuden oder Ensembles
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Umgestaltung von Straßen und Platzräumen mit geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung