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Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Inhaltsspalte
Gesundheits- und Sozialberichterstattung
Was ist Gesundheitsberichterstattung?
Die Aufgabe der Gesundheits- und Sozialberichterstattung (GBE) ist es, die gesundheitliche und soziale Lage der Bevölkerung zu untersuchen und mögliche Problembereiche zu identifizieren. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Planung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsplanung und -versorgung.
Bei der bezirklichen Gesundheits- und Sozialberichterstattung geht es in erster Linie darum, auf besondere Problemkonstellationen und Ungleichheiten entweder im Bezirk als ganzem oder innerhalb des Bezirkes aufmerksam zu machen. Dazu werden regelmäßig bestimmte Daten ausgewertet und interpretiert, um z.B. bestimmte Ziel- oder Risikogruppen auszumachen.
- Daten zur Bevölkerung des jeweiligen Gebietes
- Daten des Mikrozensus
- Daten zur sozialen Lage (Einkommensniveau, Bildungsstatus, usw.)
- Krankenhausdaten
- verwaltungseigene Quellen wie z.B. Inanspruchnahme des Gesundheitsamtes, Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen, Befunde des Zahnärztlichen Dienstes.
Eine differenzierte Gesundheits- und Sozialberichterstattung ist unerlässlich, wenn Fehl-, Über- oder Unterversorgung vermieden werden sollen. Da die Datenlage auf kommunaler Ebene zum Teil nicht ausreichend ist, werden eigene Erhebungen durchgeführt.
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