Die Leistungen des Bildungspakets

Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule und Kita, den Schulbedarf sowie die Kostenübernahme für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Die Kinder und Jugendlichen können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen und Fahrten der Schule oder der Kita dabei sein. Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket.

Anspruch

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sogar ohne jegliche Altersbeschränkung.

Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:

  • Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule

  • Höhe der Leistung: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule, der Kita oder Kindertagespflege werden vollständig übernommen.

    Gewährung: Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege) oder beim Caterer bzw. der Schule.

    Bitte beachten Sie: Ab dem 1. August 2019 hat jedes Berliner Grundschulkind (Klasse 1 bis 6) einen Anspruch auf kostenloses Schulmittagessen. Diese Leistung wird durch das Land Berlin erbracht. Da diesen Schülerinnen und Schülern keine Kosten entstehen, besteht für diese kein Bedarf mehr im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

  • Persönlicher Schulbedarf

    (zum Beispiel Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen)

  • Höhe der Leistung: 156 Euro (104 Euro im 1. Schulhalbjahr, 52 Euro im 2. Schulhalbjahr). Die Zahlungen erfolgen regelmäßig zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres.
    Aber auch andere Zahltermine sind möglich, wenn z.B. die Leistungsberechtigung erstmals nach den genannten Zahlterminen festgestellt wurde oder aber die Aufnahme in die Schule erst zu einem späteren Termin erfolgt ist. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

    Beantragung: Das Geld erhalten Sie von Ihrer Bewilligungsstelle, wenn Sie dort den Schülerausweis Ihres Kindes, eine Schulbescheinigung, das Aufnahmeschreiben der Schule oder die Zuweisung des Schulamtes vorlegen.

  • Lernförderung

    zum Erreichen der wesentlichen Lernziele, z.B. Erreichen eines Abschlusses, Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Förderung der individuellen Sprachkompetenz.)

  • Höhe der Leistung: Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Förderung

    Beantragung: Bitte legen Sie den berlinpass-BuT sowie den ausgefüllten Zusatzbogen in der Schule vor.

  • BuT - Zusatzbogen zur ergänzenden Lernförderung

    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule

  • Höhe der Leistung: Die bei dem Ausflug entstehenden Kosten werden in voller Höhe aus dem Bildungspaket gezahlt. Nur das Taschengeld und die Verpflegung müssen Sie übernehmen.

    Beantragung: Bitte legen Sie den berlinpass-BuT in der Kita bzw. in der Schule vor. Dort wird alles Weitere veranlasst, damit Ihr Kind am Ausflug teilnehmen kann.

  • Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten

  • Höhe der Leistung: Bei mehrtägigen Fahrten werden die Kosten für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung übernommen. Nur das Taschengeld müssen Sie übernehmen.

    Beantragung: Bitte füllen Sie das Antragsformular aus, lassen es von der Schule bzw. Kita bestätigen und reichen es bei Ihrer Bewilligungsstelle ein.

  • Nachweis zur Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Schülerfahrt

    PDF-Dokument (329.3 kB)

  • Antrag auf Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer mehrtägigen Fahrt der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege

    PDF-Dokument (334.6 kB)

  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit

    (zum Beispiel Jugendverband, Sportverein, Musikschule)

  • Höhe der Leistung: Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für

    • Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
    • Musikunterricht,
    • vergleichbare Kurse oder
    • Aktivitäten kultureller Bildung sowie
    • die Teilnahme an Freizeitfahrten.

    Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch

    • einmalige Veranstaltungen,
    • der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice,
    • Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
    • Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
    • Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr.

    Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.

    Gewährung: Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Das Geld wird direkt nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Mitgliedsvertrag) an Sie selbst ausgezahlt. Je nach Freizeitaktivität erfolgt die Zahlung entweder monatlich oder aber auch in einer Summe. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht an.

    Neben den einmaligen oder monatlichen Beiträgen können auch erforderliche

    • Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und
    • Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten

    übernommen werden. Für diese können Sie bzw. Ihr Kind ebenso jeweils monatlich bis zu 15 Euro erhalten.

    Gewährung: Dazu müssen Sie nur die Nachweise für die Inanspruchnahme (z.B. Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände, Kostenaufstellung für eine Freizeitfahrt) bei Ihrem Jobcenter, dem Sozialamt, der Wohngeldstelle oder dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) einreichen. Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden.

    Die Kosten werden jedoch nicht in voller Höhe übernommen. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.

  • Fahrtkosten zur Schule

  • Höhe der Leistung: Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten durch die Bewilligungsstelle der Sozialleistungen

    Bitte beachten Sie: Ab dem 1. August 2019 können alle Berliner

    • Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis I (allgemeinbildende Schulen sowie berufliche Schulen mit Vollzeitunterricht im Tarifbereich AB),
    • Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, und
    • Kinder und Jugendliche ohne Schulplatzzuweisung, die jedoch schulpflichtig sind,
      das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB der BVG nutzen.

    Die dafür notwendige fahrCard der BVG kann online unter BVG online bestellt werden.

    Da diesen Kindern keine Kosten entstehen, erfolgt keine Berücksichtigung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.
    Alle anderen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene können, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.
    Im Regelfall werden hierfür im Tarifbereich AB die Kosten des Berlin-Ticket-S in Höhe von monatlich 27,50 Euro erstattet. Das Berlin-Ticket-S erhalten Sie unter Vorlage des „normalen“ berlinpasses (nicht des berlinpass-BuT) bei der BVG. Den „normalen“ berlinpass erhalten Sie bzw. Ihr Kind unter Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder AsylbLG beim Bürgeramt.

    Wenn Sie oder Ihr Kind für die Beförderung zur Schule den Tarifbereich ABC nutzen, können die tatsächlich entstehenden Kosten entweder der Monatskarte für Auszubildende/Schüler im Abo oder des regulären Monatstickets im Abo erstattet werden.

    Gewährung: Um die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen zu können, legen Sie bitte in Ihrer zuständigen Leistungsstelle die Schulbescheinigung/die Aufnahmebestätigung der Schule oder des Bildungsträgers sowie das Berlin-Ticket-S bzw. die Fahrausweise vor. Die Kosten werden an Sie erstattet.

Wenn Sie im Bezirk Mitte Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, erhalten Sie als Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets den berlinPass-BuT bis auf Weiteres in den Bürgerämtern des Bezirksamtes Mitte.

Voraussetzung dafür ist die dortige Vorlage eines Nachweises über den Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. über vergleichbar geringes Einkommen und ein gültiges Personaldokument für den berlinPass-BuT.