Um die Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen, ist ein aufeinander abgestimmtes und verbindliches Versorgungssystem erforderlich. Die daran beteiligten Akteure sind zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen verpflichtet.
Im Land Berlin wurde zur Durchsetzung einer solchen Pflichtversorgung das Psychiatrieentwicklungsprogramm geschaffen. Darin wird für jeden Bezirk im komplementären Bereich ein einheitliches Versorgungssystem festgelegt. In ihm werden die Art der Versorgungsangebote und die entsprechenden Kapazitäten festgelegt. Ziel ist die Gewährleistung einer gemeindeintegrierten Versorgung.
Der Bezirk Mitte steht hier im engen Austausch mit anderen Berliner Bezirken und der Landesbeauftragten für psychische Gesundheit.
Für Berlin gibt es einen Wegweiser zu psychiatrischen Angeboten im Land Berlin. Der aktuelle Wegweiser steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit.