Integrationsfonds

Mit der Überführung des Integrationsfonds ab 2024 in die SenASGIVA, Abteilung Integration und Migration, wird der Fonds an das Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz – PartMigG) angebunden.
Grundlage dafür ist § 16 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 7 „Die oder der Bezirksbeauftragte wirkt auf die Umsetzung der Ziele des Gesetzes hin, indem sie oder er insbesondere (…) 6. notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen vor Ort ergreift und 7. bezirkliche Ankommens- und Willkommensstrukturen fördert und gestaltet.“

Mit der gesetzlichen Zuordnung werden den Bezirken Ressourcen für die Umsetzung partizipations- und integrationspolitsicher Vorhaben bereitgestellt. Zudem können zukünftig Maßnahmen eine größere Reichweite entwickeln, in dem sich die Vorhaben generell an Menschen mit Migrationsgeschichte richten sollen. Gleichwohl bleibt der Integrationsfonds ein wichtiges Instrument für die Gestaltung und den Ausbau von bezirklichen Ankommens- und Willkommensstrukturen – auch für Geflüchtete.

Der Bezirk Mitte fördert in diesem Rahmen seit 2024 Projekte.

Projektübersicht

Integrationsfonds 2016-2023

Der Berliner Senat hat am 24. Mai 2016 den Masterplan Integration und Sicherheit beschlossen. Dieser wurde im Dezember 2018 durch das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter abgelöst. Der Bezirk Mitte förderte in diesem Rahmen von 2016-2023 Projekte.

Projektübersicht

Stand: März 2025

Öznur Büker

Integrationsfonds & Migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Verwaltung

Verkehrsanbindungen