Das Rechtsamt

Zu den Aufgaben der Rechtsamtsleitung gehört auch die Korruptionsprävention. Korruption ist in Behörden wie in der Wirtschaft ein wichtiges Thema. Als eine Form von Wirtschaftskriminalität verzerrt sie den Wettbewerb. Im öffentlichen Bereich zerstört Korruption das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung mit der Folge, dass auch Demokratie und Rechtsstaat gefährdet sind.

Zur Vorbeugung und Aufklärung von Korruption im Bezirksamt Mitte wurde Anfang 2017 die Prüfgruppe Korruptionsprävention eingerichtet.

Sollten Sie eine Frage oder einen Hinweis rund um das Thema Korruption haben, können Sie sich als Bürgerin/Bürger oder Mitarbeiterin/Mitarbeiter (Hinweis Beamtenstatus) jederzeit an die Antikorruptionsbeauftragte, die Prüfgruppe Korruptionsprävention oder die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft wenden. Auch Ihren anonymen Hinweisen wird nachgegangen.

Nachfolgend aufgelistet finden Sie die Kontaktdaten:

Antikorruptionsbeauftragte:
Frau Dr. Brunst
Tel.: (030) 9018-32207
E-Mail

Prüfgruppe Korruptionsprävention:
Frau Funk
Tel.: (030) 9018-32052
E-Mail

Weiterhin können Sie auch folgende anonyme Hinweisgebersysteme nutzen:

Prüfgruppe Korruptionsprävention:
Anonymes Web-Formular (Rückfragen nicht möglich).

Der Polizeipräsident von Berlin:
Anonymes Hinweisgebersystem (anonyme Rückfragen des LKA sind hier möglich).

Zur landesweiten Aufklärung und Vorbeugung von Korruption ist im Land Berlin eine „Zentralstelle Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingerichtet worden:

Zentralstelle Korruptionsbekämpfung
Oberstaatsanwalt Björn Kelping (Stellvertreter)
Bjoern.Kelping@gsta.berlin.de
Telefon: (030) 9015-2779

Für eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb der Verwaltung steht Ihnen der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung zur Verfügung:

Vertrauensanwalt:
Rechtsanwalt Fabian Tietz
vertrauensanwalt@senjustva.berlin.de
Telefon: (030) 31182-0
http://www.langer-tietz.de/vertrauensanwalt/

  • Flyer Vertrauensanwalt Korruption

    FAIR GEHT VOR – Gegen Korruption und für Transparenz

    PDF-Dokument (599.0 kB)

Weiterführende Hinweise und Informationen
Korruption ist vielfältig und oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Eine verbotene Zuwendung kann in verschiedenen Formen auftreten, z.B.

  • Geld
  • Geldwerte Leistungen (wie z. B. Gutscheine, Eintrittskarten, Lose, Rabatte)
  • Sachwerte (wie z.B. Schreibwaren, Genussmittel, DVD´s)
  • andere Vorteile, auf die der Amtsträger kein Anrecht hat (wie z.B. unentgeltliche Überlassungen von Fahrzeugen oder Gegenständen)
  • unentgeltliche Bewirtungen

Dabei ist zu beachten, dass Korruption nicht voraussetzt, dass ein Amtsträger einen Vorteil für sich selbst annimmt. Es genügt vielmehr bereits ein Vorteil, der einem Dritten gewährt wird – auch dem Arbeitgeber!

Das Bezirksamt hat dazu das Konzept zur Korruptionsprävention inkl. Verhaltenskodex und die Leitlinien für Vorgesetzte beschlossen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Konzept zur Korruptionsprävention ebenfalls zur Kenntnis bekommen:

  • Konzept zur Korruptionsbekämpfung im Bezirksamt Mitte

    PDF-Dokument (100.4 kB) - Stand: Stand Juli 2017

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