Fachbereich Stadtplanung

Blick über Berlin Mitte.JPG

Achtung: Führungswechsel im Stadtentwicklungsamt

Frau Kristina Laduch
Leitung Stadtentwicklungsamt
Geschäftszimmer: 9018-45846

Herr Patrick Giebel
Fachbereichsleitung Stadtplanung (komm.)
Geschäftszimmer: 9018-45846

Herr Jan Koettgen
Fachbereichsleitung Bau- und Wohnungsaufsicht
Geschäftszimmer: 9018-45754

Herr Thomas Katzke
Fachbereichsleitung Untere Denkmalschutzbehörde
Geschäftszimmer: 9018-45707

Herzlich Willkommen im Fachbereich Stadtplanung von Berlin Mitte

  • Leitung (komm.):
    Herr Patrick Giebel

    Geschäftszimmer:
    N.N.

Der Fachbereich Stadtplanung beschäftigt sich mit der städtebaulichen Entwicklung des Bezirkes sowie dessen räumlichen und sozialen Strukturen. Darauf aufbauend erarbeitet er Planungskonzepte unter Abwägung aller relevanten Interessen und Belange. Ziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung. Hier werden die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die öffentliche und private Bautätigkeit erarbeitet und die raumbezogene Infrastrukturentwicklung im Bezirk koordiniert.

Zu den nachfolgenden Themen finden Sie auf den entsprechenden Seiten die wichtigsten Informationen und Servicenummern.

Moderne Baukonstruktion und Plan-Dokuments skizzieren

Städtebauliche Beratung und Planungsrecht

Stadtplanung - Vorschau1

Vorbereitende Planung

BPlan Vorschau1

Verbindliche Bauleitplanung

Städtebauförderung

Sanierter und unsanierter Abschnitt der Fassade eines Wohnhauses

Sanierungsverwaltungsstelle

Mulackstr. 9 - 2008

Milieuschutz

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Bezirksregionenprofile 2021 Teil 1 (BZRP 2021)

Die Bezirksregionenprofile (BZRP) stellen einen wesentlichen Baustein für die Umsetzung der Sozialraumorientierung dar.
Die Erstellung des Analyseteils (Teil 1) erfolgte federführend durch den Fachbereich Stadtplanung.
Ziele und Maßnahmen (Teil 2) werden im Rahmen der AG Sozialraumorientierung separat erarbeitet.

strassenzug BV

Umwandlung von Grundstücken in Wohn- und Teileigentum gem. § 250 BauGB

Karton mit einem Informationszeichen

Weitere Informationen und Formulare

Frühe Bürgerbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes