Das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt ist Teil der historischen Luisenstadt, die sich einst vor den Festungswällen des mittelalterlichen Berlins entwickelte. Benannt nach Königin Luise von Preußen, war sie bis zum Zweiten Weltkrieg ein lebendiger Bestandteil des Berliner Zentrums.
Durch Kriegszerstörungen und den Bau der Berliner Mauer verlor die Nördliche Luisenstadt jedoch große Teile ihrer historischen Bausubstanz und geriet in eine innerstädtische Randlage. Seit dem Mauerfall 1989 knüpft die Luisenstadt wieder an ihre einstige Bedeutung an. Dennoch prägten im Jahr 2010 noch viele Brachflächen, Baulücken und leerstehende Gebäude das Gebiet, insbesondere an der Spree und an der Köpenicker Straße.
Um diese Situation gezielt zu verbessern, legte der Berliner Senat mit der 12. Rechtsverordnung vom 15. März 2011 Teile der Nördlichen Luisenstadt als Sanierungsgebiet förmlich fest. Seitdem werden über einen Zeitraum von 15 Jahren gezielt öffentliche und private Investitionen in der Nördlichen Luisenstadt gelenkt, um städtebauliche Defizite abzubauen. Rechtsgrundlage ist das Besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches (§§ 136-164b BauGB). Damit verbunden sind besondere Antrags- und Genehmigungspflichten für Bauvorhaben sowie die Möglichkeit, spezielle Planungs-, Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente einzusetzen.