Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete_Vorschau

Sanierungsgebiete sind Stadtbereiche, die Mängel im Bereich der Wohn- und Arbeitsstätten und der Funktions-fähigkeit gemäß § 136 Baugesetzbuch aufweisen. Nach einer Voruntersuchung, die diese Mängel nachweist (§ 141 Baugesetzbuch), erklärt das Abgeordnetenhaus diesen Stadtbereich zum förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Sanierungsziele, eine Rahmenplanung und die Kosten- und Finanzierungsübersicht werden Bearbeitsgrundlage (= Sanierungsatzung). Durch die Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses wird die Satzung Gemeindegesetz. Die Beseitigung der Mängel wird von Seiten der Gemeinde (2/3 Anteil) und des Bundes (1/3 Anteil) durch Förderprogramme unterstützt; private Investitionen werden nach Einkommenssteuergesetz begünstigt.

  • MitarbeiterIn
    Aufgabenbereich

    Telefon

  • Hr. Welskop (Gruppenleiter)
    Grundsatzfragen, Förderprogramme und Förderobjekte der öffentlichen Infrastruktur

    (030) 9018 45853

  • Hr. Zschaler (stellv. Gruppenleiter)
    Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, KMA II. Bauabschnitt

    (030) 9018 45793

  • Fr. August
    Finanzsteuerung

    (030) 9018 45799

  • Fr. Kabadayi
    Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, KMA II. Bauabschnitt

    (030) 9018 45874

  • Hr. Richtsteig
    Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Nikolaiviertel

    (030) 9018 45791

  • Fr. Ackermann
    Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt, Ausgleichsbeträge der Sanierungsgebiete Spandauer und Rosenthaler Vorstadt

    (030) 9018 45757

  • Hr. Sosinski
    Sanierungsgebiet und Aktives Zentrum Müllerstraße

    (030) 9018 45409

  • Fr. Postler
    Sanierungsgebiet und Aktives Zentrum Turmstraße

    (030) 9018 45436

  • Fr. Hebert
    Finanzabwicklung, Verwaltungsaufgaben im Bereich Erhebung von Ausgleichsbeträgen, Abrechnung von Sanierungsgebieten

    (030) 9018 45822

  • Hr. Schlaffke
    Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt

    (030) 9018 45735

  • Fr. Templin-Kobayashi
    Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße

    (030) 9018 45768

  • Fr. Lechl
    Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße

    (030) 9018 45743

Aufgaben der Sanierungsverwaltungsstelle (SVS)

Die Sanierungsverwaltungsstelle ist für die konkrete Durchführungssteuerung zuständig. Sie koordiniert die sanierungsbetroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter objektbezogen und stimmt Vorhaben mit anderen Verwaltungen ab. Sie prüft gemäß §§ 144,145 Baugesetzbuch genehmigungspflichtige Vorgänge. Die Sanierungsverwaltungsstelle plant und setzt die ihr durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übertragenen Sanierungsförderungsmittel um. Sie legt den Einsatz von Ordnungsmaßnahmemitteln für Abrissvorhaben, Hofentsiegelungs- und Hofgestaltungsmaßnahmen u.m. fest und stellt die Mittel den Eigentümern zur Verfügung.
Sie erstellt nach Abschluss von Baumaßnahmen Bescheinigungen gemäß §§ 7h bzw. 10f Einkommenssteuergesetz für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, die die Sanierungsziele erfüllen, aus.
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung finanziert und steuert sie die Schaffung und Erneuerung von öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen. Die Sanierungsverwaltungsstelle setzt Sozialpläne gemäß §§ 180/181 Baugesetzbuch für Mieter und Gewerbetreibende fest und gewährt die festgelegten finanziellen Hilfen.
In Abstimmung mit dem Sanierungsbeauftragten und der Senatsverwaltung schreibt sie die Sanierungsziele fort, konkretisiert den Rahmenplan blockweise und insgesamt.
Nach Aufhebung von Sanierungsgebieten nimmt die Sanierungsverwaltungsstelle die Pflichtaufgabe der Erhebung der Ausgleichsbeträge (Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen) gemäß §§ 154 folgende Baugesetzbuch wahr, vereinnahmt diese und setzt sie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung erneut für Maßnahmen in Sanierungsgebieten ein.
Die Sanierungsverwaltungsstelle rechnet die Gebiete gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab.

Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte

Zur Zeit befinden sich diese Sanierungsgebiete in der Durchführung:

Auf der Grundlage des § 141 BauGB wurde im März 2009 der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für diese Gebiete erklärt.
Mit der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 9, S. 90 ff.
am 31. März 2011, erfolgte die Festsetzung zu förmlich festgelegten Sanierungsgebieten durch den Senat von Berlin.

Folgende Sanierungsgebiete, wurden zwischen 2007 und 2009 aufgehobenen :
● Soldiner Straße Ortsteil Wedding
● Beusselstraße Ortsteil Moabit
● Stephankiez Ortsteil Moabit
● Spandauer Vorstadt Ortsteil Mitte
● Rosenthaler Vorstadt Ortsteil Mitte
● Belegungsgebundene Häuser in den ehemaligen Sanierungsgebieten – Flyer laden »

Sanierungsgebiete Vorschau

Übersicht aller förmlich festgelegten Sanierungsgebiete des Bezirkes mit seit 1995.

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Gebietsbeauftragte

Das Land Berlin hat zur Koordinierung der vielfältigen Aufgaben zwischen Senat und Bezirk, zur Beratung der Eigentümer und zur Unterstützung des Bezirks bei der Fortschreibung und Konkretisierung der Sanierungsziele und des Gebiets- bzw. Maßnahmenkonzeptes Gebietsbeauftragte gemäß § 157 Baugesetzbuch eingesetzt. Diese Beauftragten unterstützen Senat und Bezirk zudem bei der Erhebung der Ausgleichsbeträge.

Turmstraße
KoSP GmbH -
Koordinationsbüro für Stadtentwicklung
und Projektmanagement
Fehrbelliner Straße 50
10119 Berlin
Tel.: (030) 330028 30
Fax: (030) 330028 50
Mail: info@kosp-berlin.de

Müllerstraße
Jahn, Mack & Partner
Alt Moabit 73
10555 Berlin
Tel.: (030) 857 577 0
Fax: (030) 85 75 77 29
Mail: info@jahn-mack.de

Nördliche Luisenstadt
KoSP GmbH -
Koordinationsbüro für Stadtentwicklung
und Projektmanagement
Fehrbelliner Straße 50
10119 Berlin
Tel.: (030) 330028 30
Fax: (030) 330028 50
Mail: info@kosp-berlin.de
www.luisenstadt-mitte.de

Badstraße / Pankstraße
KoSP GmbH -
Koordinationsbüro für Stadtentwicklung
und Projektmanagement
Fehrbelliner Straße 50
10119 Berlin
Tel.: (030) 330028 30
Fax: (030) 330028 50
Mail: info@kosp-berlin.de
www.badpank-mitte.de

Mieterberatungsgesellschaft

Badstraße / Pankstraße
Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH
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Müllerstraße
Mieterberatung für die sozialen Erhaltungsgebiete Leopoldplatz, Seestraße, Sparrplatz und Müllerstraße Nord sowie für das Sanierungsgebiet Müllerstraße
Sprechzeiten der Mieterberatung im Vor-Ort-Büro, Triftstr. 2, 13353 Berlin
donnerstags 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefonisch: montags 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter (030) 44 33 81 11

Nördliche Luisenstadt
Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH
für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt und die Erhaltungsgebiete Luisenstädtischer Kanal mit Umgebung sowie Köllnischer Park und Umgebung
Stadtteilladen dialog 101, Köpenicker Str. 101, 10179 Berlin
montags 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, jeder 1. und 3. Montag im Monat mit Rechtsanwältin
Gerne mit telefonischer Voranmeldung (030) 499 08 44 16

Turmstraße
Mieterberatung für die sozialen Erhaltungsgebiete Birkenstraße, Waldstraße und Thomasiusstraße sowie für das Sanierungsgebiet Turmstraße
Sprechzeiten der Mieterberatung im Stadtteilladen Krefelder Str. 1a, 10555 Berlin
montags 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefonisch: donnerstags 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter (030) 44 33 81 23
www.turmstrasse.de/akteure/mieterberatung

Ehemalige Sanierungsgebiete
Mieterberatung Prenzlauerberg GmbH für Mieter der mit öffentlicher Förderung sanierten Altbauten im Bezirk Mitte
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Betroffenenvertretungen

Turmstraße
Stadtteilvertretung

Müllerstraße
Stadtteilvertretung

Nördliche Luisenstadt
BV nördliche Luisenstadt

Badstraße / Pankstraße
Stadtteilvertretung

Stadtteilzeitungen

Seit Februar 2011 wird die Vorbereitung und die Durchführung der Sanierung zur Information der Akteure und Interessierten durch Stadtteilzeitungen begleitet. Herausgeber ist das Bezirksamt Mitte, Abt. Stadtentwicklung. Verantwortliche Redakteurin ist Frau Ulrike Steglich.