Einzelhandels- und Zentrenkonzept

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Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) stellt ein übergeordnetes Entwicklungskonzept für den Bezirk Mitte von Berlin dar, dessen Ziel die Weiterentwicklung der gesamtbezirklichen Einzelhandelsstruktur und insbesondere die regelmäßige Überprüfung und Neuausrichtung des Zentren- und Standortgefüges ist. Das EHZK können Sie unten bei „Downloads“ herunterladen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und im Rahmen der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung (BEP) einen sektoralen Fachplan dar.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, was für den Bezirk Mitte erstmalig 2009 erarbeitet wurde, wird regelmäßig fortgeschrieben. Das aktuelle EHZK 2021 wurde am 6.04.2021 durch das Bezirksamt und am 17.06.2021 durch die Bezirksverodnetenversammlung des Bezirks Mitte beschlossen.

Die Ziele des Konzeptes

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirks Mitte konkretisiert im Wesentlichen die Zielsetzungen und Empfehlungen des Stadtentwicklungsplans Zentren 2030, grenzt die zentralen Versorgungsbereiche räumlich ab und benennt bezirkliche Nahversorgungszentren. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet als politisch gestützter Fachbeitrag für den Stadtentwicklungsprozess eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung.

Die fachlichen Zielstellungen sind:
  • Sicherstellung einer ausgewogenen und differenzierten Versorgungsstruktur
  • Gewährleistung einer flächendeckenden Nahversorgung
  • Stabilisierung der bestehenden Stadtzentren
  • Schaffung einer Handlungsgrundlage für Standortentscheidungen und planerische Steuerungsprozesse
  • Konkretisierung der landesplanerischen Rahmensetzungen

Bestandteile des Zentrenkonzeptes

  • Erfassung und Bestandsaufnahme sämtlicher Einzelhandelsflächen (ca. 3.100 Betriebe) im Bezirk Mitte von Berlin gemäß des Berliner Handbuchs zur Einzelhandelserhebung.
  • Analyse und Bewertung der Einzelhandelssituation im Bezirk in Hinblick auf Angebot, Nachfrage, städtebauliche Aspekte, Einschätzung der quantitativen Ausstattung je Einwohner.
  • Räumliche Konkretisierung von überbezirklich relevanten zentralen Versorgungsbereichen und Fachmarktagglomerationen des StEP Zentren 2030
  • Analyse und Bewertung der Nahversorgungssituation (räumlich, quantitativ, qualitativ)
  • in zentralen Versorgungsbereichen und darüber hinaus auch in sonstigen Lagen des Bezirks.
  • hierbei ist eine optimierte Erreichbarkeit von Nahversorgungsmärkten für mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen im Sinne der Stadt der kurzen Wege
  • Ausweisung von bezirklichen Nahversorgungszentren

Handbuch zur Einzelhandelserhebung Berlin

In Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken, den zuständigen Senatsverwaltungen, der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg, der IHK Berlin sowie dem Handelsverband Berlin-Brandenburg wurde das Handbuch Einzelhandelserhebung erarbeitet. Das Konzept ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herunterladbar (s.u. „weiterführende Links“). Es soll die methodische Grundlage für Erhebungen im Rahmen insbesondere des StEP Zentren sowie der bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepte bilden. Das Handbuch wird zudem bei Einzelhandels-Auswirkungsuntersuchungen gem. § 11 Abs. 3 BauNVO bzw. § 34 Abs. 3 BauGB zugrunde gelegt, damit die Plausibilität der darin enthaltenen Datenbasis einfacher festgestellt werden kann.

Ergebnis 2021

Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass die Nahversorgungssituation im Bezirk Mitte, also die fußläufige Erreichbarkeit von Lebensmittelgeschäften und Drogerien, sehr gut ist. Hinsichtlich der Einzelhandelsstruktur verfügt der Bezirk Mitte über eine gute und solide Ausgangsbasis für eine Stärkung und Sicherung der vorhandenen Einzelhandelsstandorte, insbesondere der zentralen Versorgungsbereiche. Zukünftig können die weitere Verbesserung der Aufenthaltsqualität in Kombination mit einer attraktiven Nutzungsmischung aus Einzelhandel, öffentlichen und privaten Dienstleistungen, Gastronomie sowie Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten sowie einer offensiven Vermarktung die Einzelhandelszentren des Bezirks Mitte stärken und sichern. Die konkrete und individuelle Umsetzung solcher Maßnahmen kann mit und durch lokale Akteurinnen und Akteuren z.B. im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEKs), Geschäftsstraßenkonzepten oder lokalen Netzwerken vor Ort in den jeweiligen Einkaufslagen angegangen, konkretisiert und weiterverfolgt werden.

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