Der THFD ist Ansprechpartner für
- Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Eingliederungshilfe umfasst: - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Gewährung von weiteren Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt) und dem Landespflegegeldgesetz – LPflGG bei gleichzeitigen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
Zu Eingliederungshilfeleistungen gehören u.a.
- Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
- Leistungen für Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer und / oder mehrfacher Behinderung
- Hilfe für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
- Leistungen für Assistenz (z.B. Einzelfallhilfe)
- Leistungen im Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Hilfe in Beschäftigungsstätten oder Tagesstätten
- Budget für Arbeit / Budget für Ausbildung
- Psychosoziale Betreuung für Suchtkranke
- Hilfe bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
- Leistungen für Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel oder andere Hilfsmittel
- Hilfe zur Beschaffung, Ausstattung mit besonderen Bedienungseinrichtungen, Betrieb und Instandhaltung eines Kraftfahrzeuges