Informationen des Landes Berlin für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende:
Українська - Ukrainian Інформація з Берліна для біженців з України | Информация города Берлина для беженцев из Украины
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Corona: Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung und des Gesundheitsamtes Mitte
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Berlin spart Energie: Tipps zum Energiesparen, Maßnahmen des Senats und aktuelle Entwicklungen: https://www.berlin.de/energie/

Eingliederungshilfe

Wir sind Ihre Ansprechpartner für:

  • Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen für Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel oder andere Hilfsmittel
  • Leistungen für Einzelfallhilfe
  • Leistungen für Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer und / oder mehrfacher Behinderung
  • Hilfe bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
  • Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Hilfe für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
  • Hilfe zur Beschaffung, Ausstattung mit besonderen Bedienungseinrichtungen, Betrieb und Instandhaltung eines Kraftfahrzeuges
  • Hilfe in Beschäftigungsstätten
  • Hilfe in Tagesstätten für behinderte Menschen
  • Aufstellen von Gesamtplänen der Hilfeplanung / Helferkonferenz
  • Gewährung von weiteren Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt) und dem Landespflegegeldgesetz – LPflGG bei gleichzeitigen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
  • gültige Personaldokumente
  • Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheide vorrangiger Leistungsträger (beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
  • gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
  • geeignete Nachweise über relevante gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen
  • Einkommensnachweise (Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres)
  • Gegebenenfalls Jobcenterbescheid oder Grundsicherungsbescheid
  • Vermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung, Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge, Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz und Ähnliches)

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie der Dienstleistungsbeschreibung entnehmen.

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

Dienstag und Donnerstag
09:00 – 13:00 Uhr

Für die Terminvereinbarung steht Ihnen Ihr Fallmanagement telefonisch zur Verfügung.