Allgemeiner Ordnungsdienst

Drei AODs von hinten vor dem Bezirksamt Mitte von Berlin stehend.

In Berlin leben etwa 3,5 Millionen Menschen, wovon ca. 379 Tausend Einwohner allein im Bezirk Mitte leben. Hinzu kommen Touristen, Pendler und Reisende, die den Bezirk durchqueren. Damit hier kein Chaos herrscht und alle Bürger auch ihre Rechte in Anspruch nehmen können, ist auch der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) im Einsatz.

Die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes sorgen auf 37,4 km² täglich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um die Einsatzziele in diesem Bereich zu erreichen und eine Streifentätigkeit zu gewährleisten, nutzen die Mitarbeitenden verschiedene Fahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel oder gehen zu Fuß. Der Fuhrpark besteht aus PKW´s, Fahrrädern und E-Bikes.

Aufgaben

Die Einsatzkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes sind im gesamten Bezirk Berlin-Mitte (Mitte, Tiergarten, Wedding) unterwegs. Das Aufgabenspektrum ist dabei sehr vielfältig. Die Hauptaufgabe ist vor allem die Verfolgung und Ahndung von nichtverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im gesamten Bezirk. Dazu gehören unter anderem:
  • die Kontrolle und Überwachung der Sauberkeit auf öffentlichen Straßen und in Grünanlagen
  • die Überwachung der Einhaltung des Hundegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
  • die Kontrolle des Haus- und Nachbarschaftslärms
  • die Kontrolle der Nutzung des öffentlichen Straßenlandes
  • die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz
  • die Überwachung der Einhaltung von Schließzeiten von Verkaufsstellen
  • die Kontrolle von öffentlichem Straßenland und geschützten Grünanlagen
Hinzu kommen die Verfolgung und Ahndung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel:
  • die Überwachung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und weiteren Normen, dazu gehören Kontrollen (Fahrrad/ E-Scooter/ Kraftfahrzeug/ usw.) beim Befahren von Fußgängerbereichen, sowie beim Halten und Parken
  • das Feststellen von Mängeln an Fahrzeugen
Und auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden, meist im Einklang mit dem Ordnungswidrigkeitenverfahren, angeordnet bzw. durchgeführt. Beispiele hierfür sind:
  • das sog. Abschleppen (Umsetzen) von Kraftfahrzeugen
  • die Prüfung von Ausweisdokumenten zur Feststellung der Identität
  • die Durchsuchung von Personen und Sachen
  • das Sicherstellen von Sachen
  • das Anordnen von Platzverweisungen