Die aktuellen Veränderungen in der Berliner Stadtentwicklung führen zu einem verstärkten Aufkommen an Wohnungsneubau, Bestandserweiterungen und Nachverdichtungsmaßnahmen.
Insbesondere in Gebieten des Geltungsbereichs § 34 BauGB, wo sich die Zulässigkeit von Vorhaben einzig danach richtet, dass sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen müssen, kann dies zu Beeinträchtigungen des Stadtbilds, der Architektur und der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung führen. Die Anwendung dieser vom Gesetzgeber formulierten Definition des § 34 BauGB schließt einen planerischen Umgang mit beantragten Bauvorhaben aus.
Aber auch das Vorhandensein von qualifizierten Planungsrecht beschränkt die Möglichkeiten von Verdichtungsmaßnahmen, so dass schnell die Grenzen planerischen Handelns innerhalb des zulässigen Planungsrechtes erreicht sind.
Um diesen Problemen nachhaltig und stadtverträglich zu begegnen und planerisch eingreifen zu können, strebt das Bezirksamt Mitte von Berlin an, besonders in ihrer (Weiter-)Entwicklung gefährdete Gebiete/Blöcke dahingehend zu untersuchen, wie mit diesen behutsam und nachhaltig sowie unter dem Aspekt eines verantwortungsvollen Umgangs mit der näheren Umgebung sowie den Auswirkungen auf Freiräume und die soziale Infrastruktur umgegangen werden kann.