Die Aufgaben der Dienstkräfte sind auf die Maßnahmen zum Feststellen und Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzeigenfertigung) beschränkt. Ausschließlich bei Verstößen gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten fertigen sie Kennzeichenanzeigen im Zusammenhang mit der Parkscheinpflicht, Vignetten und Ausnahmegenehmigungen sowie weiterer Verstöße (z. B. Parken ohne Feinstaubplakette auf Behindertenparkplätze, in Ladezonen, in 2. Reihe).
Des Weiteren sind unsere Dienstkräfte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Sie geben Auskunft zu verkehrsrechtlichen Verstößen und leiten Beschwerden und Anregungen weiter.