Fachbereich Denkmalschutz / Untere Denkmalschutzbehörde

Denkmalschild

Wichtige Informationen!

Aufgrund der aktuellen Personalsituation des Fachbereichs Denkmalschutz können E-Mails leider nur sukzessive beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.

Bitte beachten Sie, dass denkmalrechtliche Anträge nicht per einfacher E-Mail gestellt werden können. Für Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung in elektronischer Form können Sie z. B. die Online-Antragstellung über das Service-Portal Berlin nutzen;
Sie erreichen den digitalen Antragsdienst mit dem Stichwort „Denkmal“ unter: https://service.berlin.de. Alternativ können denkmalrechtliche Anträge auch in Papierform, unterzeichnet, gestellt werden.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf denkmalrechtliche Genehmigung müssen Sie derzeit mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 2-3 Monaten rechnen. Unvollständige Antragsunterlagen können die Bearbeitungszeit verlängern. Wir überprüfen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen innerhalb von vier Wochen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Bezirksamt Mitte von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Denkmalschutz
13341 Berlin

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Denkmale zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) sind Baudenkmale, Denkmalbereiche (Gesamtanlagen und Ensembles), Gartendenkmale sowie Bodendenkmale. Der Schutz dieser Denkmale obliegt der Unteren (bezirklichen) Denkmalschutzbehörde als Ordnungsbehörde. Sie erteilt auf Antrag die erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigungen bzw. Bescheide und nimmt weitere denkmalrechtliche Ordnungsaufgaben wahr.

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Ein Denkmal darf gemäß § 11 Abs. 1 DSchG Bln nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde
  1. in seinem Erscheinungsbild verändert,
  2. ganz oder teilweise beseitigt,
  3. von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernt oder
  4. instand gesetzt oder wiederhergestellt werden.

Alle Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung von Denkmalen bedürfen gemäß §11 Abs. 2 DSchG Bln ebenfalls einer Genehmigung. Vor Beginn der Maßnahmen an Denkmalen und in deren unmittelbarer Umgebung ist ein Antrag mit prüffähigen Unterlagen einzureichen. Erst wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (z.B. die Baugenehmigung).

Seit dem Jahr 2020 können Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung über den Basisdienst Digitaler Antrag online gestellt werden. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen der Formulare.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bevorzugt digital ein. Alternativ steht Ihnen weiterhin der Postweg offen. Anträge, die via E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden.

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung digital einreichen

Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der antragstellenden Person
  • Lageplan
  • eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben
  • Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen
  • Bestandspläne oder historische Pläne
  • ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen)
  • ggf. restauratorische Vor-/Befunduntersuchung
  • ggf. weitere zur Beurteilung notwendige Unterlagen

Kontakt

denkmalschutz@ba-mitte.berlin.de
Tel.: (030) 9018-45754
Fax: (030) 9018-45773

Aufgrund der Vielzahl an eingehenden E-Mail-Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Telefonische Sprechzeiten der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen:
Di: 9:00 – 12:00 Uhr

Da wir vorrangig Anträge prüfen, sind wir außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nur eingeschränkt erreichbar.

Denkmalschutz - Tiergarten

Ortsteile Moabit, Hansaviertel und Tiergarten

Zuständigkeitsbereich siehe Karte laden »

Hr. Katzke (Fachbereichsleiter)
Raum 115 – Tel. (030) 9018-45887
thomas.katzke@ba-mitte.berlin.de

Gendarmenmarkt

Ortsteil Mitte

Zuständigkeitsbereich siehe Karte laden »

Fr. Walch
Raum 114 – Tel. (030) 9018-45797
uta.walch@ba-mitte.berlin.de

Denkmalschutz - Mitte

Ortsteil Mitte

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Fr. Angermann
Raum 113 – Tel. (030) 9018-45403
linn.angermann@ba-mitte.berlin.de

Kraftwerk Moabit

Ortsteile Mitte, Moabit, Wedding

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Fr. Boelcke
Raum 112 – Tel. (030) 9018-45880
kaja.boelcke@ba-mitte.berlin.de

Luisenhaus

Ortsteile Mitte, Gesundbrunnen

Zuständigkeitsbereich siehe Karte laden »

Hr. Onasch
Raum 113 – Tel. (030) 9018-45754
gregor.onasch@ba-mitte.berlin.de

Schillerparksiedlung

Ortsteile Mitte, Wedding, Denkmale der BVG und Deutschen Bahn

Zuständigkeitsbereich siehe Karte laden »

Fr. Schnitger
Raum 116 – Tel. (030) 9018-45881
sofie.schnitger@ba-mitte.berlin.de

Karte Zuständigkeiten

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