Fachbereich Denkmalschutz / Untere Denkmalschutzbehörde

Denkmalschild

Achtung: Führungswechsel im Stadtentwicklungsamt

Frau Kristina Laduch
Leitung Stadtentwicklungsamt
Geschäftszimmer: 9018-45846

Herr Patrick Giebel
Fachbereichsleitung Stadtplanung (komm.)
Geschäftszimmer: 9018-45846

Herr Jan Koettgen
Fachbereichsleitung Bau- und Wohnungsaufsicht
Geschäftszimmer: 9018-45754

Herr Thomas Katzke
Fachbereichsleitung Untere Denkmalschutzbehörde
Geschäftszimmer: 9018-45707

Wichtige Informationen!

Ab sofort haben wir für Sie telefonische Sprechzeiten eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit Ihren Sachbearbeiter zu sprechen und im Einzelfall persönliche Termine zu vereinbaren.

Sprechzeiten:
Di: 9:00 – 12:00 Uhr
Do: 9:00 – 12:00 Uhr

FB Denkmalschutz:
denkmalschutz@ba-mitte.berlin.de
Tel.: (030) 9018-45707
Fax: (030) 9018-45773

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Denkmale zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) sind Baudenkmale, Denkmalbereiche (Gesamtanlagen und Ensembles), Gartendenkmale sowie Bodendenkmale. Der Schutz dieser Denkmale obliegt der Unteren (bezirklichen) Denkmalschutzbehörde als Ordnungsbehörde. Sie erteilt auf Antrag die erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigungen bzw. Bescheide und nimmt weitere denkmalrechtliche Ordnungsaufgaben wahr.

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Ein Denkmal darf gemäß § 11 Abs. 1 DSchG Bln nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde
  1. in seinem Erscheinungsbild verändert,
  2. ganz oder teilweise beseitigt,
  3. von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernt oder
  4. instand gesetzt oder wiederhergestellt werden.

Alle Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung von Denkmalen bedürfen gemäß §11 Abs. 2 DSchG Bln ebenfalls einer Genehmigung. Vor Beginn der Maßnahmen an Denkmalen und in deren unmittelbarer Umgebung ist ein Antrag mit prüffähigen Unterlagen einzureichen. Erst wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (z.B. die Baugenehmigung).

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung digital einreichen

Seit dem Jahr 2020 können Anträge zum Denkmalschutz bei den zuständigen Behörden für die denkmalrechtliche Genehmigung und für die Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommenssteuergesetz und Denkmalförderung über den Basisdienst digitaler Antrag online gestellt werden. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim ausfüllen der Formulare.

Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der antragstellenden Person
  • Lageplan
  • eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben
  • Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen
  • Bestandspläne oder historische Pläne
  • ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen)
  • ggf. restauratorische Vor-/ Befunduntersuchung
Denkmalschutz - Tiergarten

Ortsteile Moabit, Hansaviertel und Tiergarten

Hr. Katzke (Fachbereichsleiter)
Raum 115 – Tel. (030) 9018-45887
thomas.katzke@ba-mitte.berlin.de

Gendarmenmarkt

Ortsteil Mitte

Fr. Walch
Raum 112 – Tel. (030) 9018-45797
uta.walch@ba-mitte.berlin.de

Denkmalschutz - Mitte

Ortsteil Mitte

Fr. Angermann
Raum 113 – Tel. (030) 9018-45403
linn.angermann@ba-mitte.berlin.de

Kraftwerk Moabit

Ortsteile Mitte, Moabit, Wedding

Fr. Boelcke
Raum 112 – Tel. (030) 9018-45880
kaja.boelcke@ba-mitte.berlin.de

Luisenhaus

Ortsteile Mitte, Gesundbrunnen

Hr. Onasch
Raum 113 – Tel. (030) 9018-45886
gregor.onasch@ba-mitte.berlin.de

Schillerparksiedlung

Ortsteile Mitte, Wedding, Denkmale der BVG und Deutschen Bahn

Fr. Pfeiffer
Raum 116 – Tel. (030) 9018-45717
nanette.pfeiffer@ba-mitte.berlin.de

Karte Zuständigkeiten

Zuständigkeitsbereiche

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