mitte inklusiv - das Projekt und der Maßnahmenplan

Das Projekt mitte inklusiv

Mit dem Projekt mitte inklusiv wird die UN-Behindertenrechtskonvention (abgekürzt: UN-BRK) anhand von Maßnahmen auf kommunaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Bezirk Mitte von Berlin sowie das Bezirksamt durch inklusive sowie barrierefreie Gestaltung zugänglicher und nutzbarer zu machen für Bürgerinnen und Bürger, ob mit oder ohne Behinderung. Zudem wird mit mitte inklusiv die gesetzliche Vorgabe einer Koordinierungsstelle gemäß §21 (1) LGBG (Landesgleichberechtigungsgesetz) umgesetzt.

Der Maßnahmenplan

Das Projekt mitte inklusiv veröffentlicht jedes Jahr einen Maßnahmenplan. Darin stehen die Ziele und Maßnahmen, mit denen der Bezirk die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.

Sie können den Maßnahmenplan und auch die Informationen in Leichter Sprache in Papierform erhalten. Bitte wenden Sie sich an die Koordinierungstelle. Sie erhalten ein kostenloses Exemplar mit der Post. Als PDF-Dateien zum Herunterladen oder zur Ansicht steht Ihnen beides im Download-Bereich weiter unten zur Verfügung.

Wer wirkt mit?

Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG / Projektleitung mitte inklusiv

Seit 2024 leitet die Koordinierungsstelle das Projekt mitte inklusiv im Bezirksamt Mitte. Sie koordiniert die Umsetzung der UN-BRK auf bezirklicher Ebene.

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Fachämtern

In ihrem Arbeitsbereich sind die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bezirksamt Ansprechpersonen und Expertinnen und Experten für Inklusion und Barrierefreiheit.

Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen

Gemeinsam mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vertritt der ehrenamtlich besetzte Beirat Belange von Menschen mit Behinderungen in Mitte und berät das Bezirksamt.

Bezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen setzt sich bezirklich und überbezirklich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Gemäß §29 (1) LGBG wirkt er daraufhin, dass das Bezirksamt seinen Verpflichtungen aus diesem Gesetz nachkommt. Zudem berät er das Bezirksamt Mitte bei Fragen zur Barrierefreiheit. Er fungiert auch als Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen.

Wie ist der Ablauf?

Im Jahr 2025 fand im Bezirk Mitte zum ersten Mal die Erstellung eines Maßnahmenplans gemäß LGBG für 2026 statt.

Der Projektzyklus ist auf ein Jahr angelegt. Das ermöglicht zeitnahe (Re-) Aktionen bezogen auf bezirkliche, landes- und bundespolitische Veränderungen. Zugleich können innerhalb der Projektstruktur weitreichende Maßnahmen langfristig geplant werden.

  • Absprachen zum Prozess: Bei der Abstimmung der Prozesstufen bis zum verabschiedeten Maßnahmenplan sind der bezirkliche Beirat, der bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Bezirksamts beteiligt. Am Ende eines Prozesszyklus wird das bisherige Vorgehen ausgewertet.
  • Beteiligung des Beirats und des Beauftragten: Der Beirat für Menschen mit Behinderungen übermittelt an die Projektleitung eigene Anregungen und Maßnahmenvorschläge. Diese werden an die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren weitergeleitet.
  • Maßnahmenplanung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung des Beirats plant das Bezirksamt Maßnahmen für das kommende Jahr.
  • Beschluss durch das Bezirksamt: Vor einer Veröffentlichung beschließen die Mitglieder des Bezirksamtskollegiums, d.h. die Bürgermeisterin und die Stadträte, den Maßnahmenplan für das kommende Jahr.
  • Durchführung: Im Zeitraum zwischen Januar bis Jahresende setzt das Bezirksamt die geplanten Maßnahmen um.
  • Auswertung: Im September/Oktober 2026 werden die Maßnahmen mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren evaluiert. Die Ergebnisse werden von der Projektleitung u.a. an den Beirat und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie an die Bezirksverordenetenversammlung (BVV) berichtet.

Die Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung in Mitte steht im Austausch mit den anderen bezirklichen Koordinierungsstellen in Berlin.

Download-Bereich

  • mitte inklusiv 2026

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • mitte inklusiv 2026 - Handreichung in Leichter Sprache

    PDF-Dokument (1.3 MB)

Kontakt

Postanschrift:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Ko LGBG
Koordinierungsstelle für eine inklusive handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG
13341 Berlin