Städtebauliche Beratung und Planungsrecht

Illustration einer Bauplanung und deren Umsetzung

Beratung, Stellungnahmen und Bescheide zum Planungsrecht gemäß:

  • §§ 29 bis 38 BauGB
  • § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
  • §§ 173 und 174 BauGB

Wichtige Information!

Ab sofort haben wir für Sie telefonische Sprechzeiten eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit Ihren Sachbearbeiter zu sprechen und im Einzelfall persönliche Termine zu vereinbaren.

Telefonische Sprechzeiten:
Di: 9:00 – 12:00 Uhr
Do: 9:00 – 12:00 Uhr

  • MitarbeiterIn

    Telefon

  • Hr. Wortmann

    (030) 9018-45771

  • Hr. Koenig

    (030) 9018-45762

  • Fr. Golz

    (030) 9018-45734

  • Hr. Beenen

    (030) 9018-45423

  • Fr. Klunker

    (030) 9018-45770

  • Fr. Mineur

    (030) 9018-45421

  • Fr. Mix

    (030) 9018-45760

Zuständigkeiten 400

Zuständigkeiten der Planungsdurchführung

Karte der Zuständigkeiten für Planungsauskünfte

Welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter für Ihre Adresse zuständig ist, entnehmen Sie bitte aus der Karte der Zuständigkeiten.

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Fachbereich Stadtplanung