Städtebauliche Beratung und Planungsrecht

Illustration einer Bauplanung und deren Umsetzung

Beratung, Stellungnahmen und Bescheide zum Planungsrecht gemäß:

  • §§ 29 bis 38 BauGB
  • § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
  • §§ 173 bis 174 BauGB

Wichtige Information!

Ab sofort haben wir für Sie telefonische Sprechzeiten eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit Ihren Sachbearbeiter zu sprechen und im Einzelfall persönliche Termine zu vereinbaren.

Telefonische Sprechzeiten:
Di: 9:00 – 12:00 Uhr
Do: 9:00 – 12:00 Uhr

  • MitarbeiterIn

    Telefon

  • Hr. Klette (Gruppenleiter)

    (030) 9018 45843

  • Hr. Wortmann

    (030) 9018 45771

  • Fr. Golz

    (030) 9018 45734

  • N.N.

    (030) 9018 45760

  • Fr. Mineur

    (030) 9018 45421

  • Hr. Koenig

    (030) 9018 45762

  • Fr. Klunker

    (030) 9018 45770

  • Hr. Beenen

    (030) 9018 45423

Zuständigkeiten 400

Zuständigkeiten der Planungsdurchführung

Karte der Zuständigkeiten für Planungsauskünfte

Welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter für Ihre Adresse zuständig ist, entnehmen Sie bitte aus der Karte der Zuständigkeiten.

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