Hilfe zur Pflege

Bildausschnitt Arzt hält Hand von Seniorin mit Krückstock

Benötigen Pflegebedürftige Hilfeleistungen, die nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden können, kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch besteht.

Die Leistungen kommen in Betracht
  • für Pflegebedürftige, die nicht pflegeversichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben,
  • als ergänzende Leistungen, da die Leistungen der Pflegeversicherung in ihrer Höhe begrenzt sind und daher bei einem umfangreichen Hilfebedarf oft nicht ausreichen.

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden sowohl Kosten der häuslichen Pflege als auch Kosten übernommen, die durch den Aufenthalt in einer Einrichtung der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder der vollstationären Pflege entstehen. Daneben werden auch Pflegehilfsmittel gewährt.

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege unterscheidet man die Bereiche

Die Pflegestützpunkte beraten umfassend rund um das Thema Pflege.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Arbeitskräfte gesucht.