Vollstationäre Hilfe zur Pflege - Hilfe in Einrichtungen

Wir sind Ansprechpartner für:

Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

Dienstag und Donnerstag
09:00 – 13:00 Uhr

Zur Terminvereinbarung steht Ihnen Ihre Sachbearbeitung telefonisch zur Verfügung.