Obdachlosenhilfe / Leistungen nach dem AsylbLG / Ordnungsrechtliche Unterbringung

Publikumssteuerung des Amtes für Soziales Mitte

Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist in den Räumen 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146 zu finden. Der Zugang zu den neuen Räumen befindet sich an der linken Gebäudeseite unter dem Glasübergang.

Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337 und ist über den Haupteingang des Rathauses zu erreichen.

Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten:
• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
• Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr
Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Wir sind Ansprechpartner für:

  • Sozialpädagogische Beratung bei Vermittlungshemmnissen und Problemen im Rahmen des Leistungsbezuges beim Jobcenter (§ 16 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch),
  • Beratung und Unterstützung zur Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit,
  • Sozialpädagogische Beratung zur Erlangung von neuem Wohnraum (ggf. in Einzelfällen auch über das “Geschützte Marktsegment”),
  • Ordnungsbehördliche Einweisung wohnungsloser Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünfte,
  • Bedarfsprüfungen und ggf. Kostenübernahmen für Betreuungsleistungen nach § 67, § 68 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (z. B. Betreutes Wohnen),
  • Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – SGB XII für wohnungslose Leistungsempfänger,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Großunterbringungen im Rahmen von Großschadensereignissen und Katastrophenfällen
  • Unterbringung unfreiwillig obdachloser Geflüchteter, die über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 oder § 25 Aufenthaltsgesetz” oder ein Visum zur Familienzusammenführung verfügen

Für diese Tätigkeiten stehen Ihnen folgende Bereiche zur Verfügung:

Sie finden uns im 2. Obergeschoss des oben genannten Dienstgebäudes.

Bitte beachten Sie folgende Hausordnung:

  • Pressesmitteilung_zur_Hausordnung_Sozialamt

    PDF-Dokument (39.1 kB)

  • Hausordnung_Fachstelle_Wohnungslose_mehrsprachig

    PDF-Dokument (101.2 kB)