Laut § 30 des Berliner Landeskrankenhausgesetzes wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus im Bezirk eine Patient:innenfürsprecherin oder einen Patient:innenfürsprecher.
Alle Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser sowie deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und Anregungen, die den Krankenhausaufenthalt betreffen, an die Patient:innenfürsprecher:innen zu wenden. Diese sind vom Krankenhaus unabhängig und gehen den vorgebrachten Anliegen der Patienten und Patientinnen nach. Sie prüfen diese und vertreten sie gegenüber dem Krankenhaus. Die Patient:innenfürsprecher:innen haben eine vermittelnde Funktion zwischen Patient:innen, Personal und Krankenhausleitung und beraten das Krankenhaus durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Die Patient:innenfürsprecher:innen erstatten der Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich einen Bericht. Zum Gedankenaustausch und zur Fortbildung treffen sie sich regelmäßig in einem Arbeitskreis bei der Patientenbeauftragten des Berliner Senats.
Für dieses Ehrenamt kann man sich direkt bei der Bezirksverordnetenversammlung oder bei der OE Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination im Bezirksamt Mitte bewerben.
Aktuelle Informationen über Neubesetzungen bzw. Ausschreibungen freiwerdender Ämter finden Sie auf dieser Seite.