Alle Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser und deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und Anregungen, die den Krankenhausaufenthalt betreffen, an die Patient*innenfürsprecher*innen zu wenden. Diese sind vom Krankenhaus unabhängig und gehen den vorgebrachten Anliegen nach. Sie prüfen diese und vertreten sie gegenüber dem Krankenhaus. Sie haben eine vermittelnde Funktion zwischen Patient*innen, Personal und Krankenhausleitung und beraten das Krankenhaus durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
Die Patient*innenfürsprecher*innen erstatten der Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich einen Bericht. Zum Gedankenaustausch und zur Fortbildung treffen sie sich regelmäßig in einem Arbeitskreis bei der Patientenbeauftragten des Berliner Senats.
Laut § 30 des Berliner Landeskrankenhausgesetzes wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus im Bezirk eine Patient*innenfürsprecherin oder einen Patient*innenfürsprecher.
Für dieses Ehrenamt kann man sich direkt bei der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt Mitte bewerben. Aktuelle Informationen über Neubesetzungen bzw. Ausschreibungen freiwerdender Ämter finden Sie auf dieser Seite.