Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) steht in der Berliner Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung (FNP) und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, der Art und Maß der Nutzung ausweist.
Die BEP gehört zu den städtebaulichen Planungen, die von den Berliner Bezirken in eigener Verantwortung aufgestellt werden.
Gemäß Ausführungsgesetz des Landes Berlin zum Baugesetzbuch [§4 AGBauGB vom 7.11.1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)] dient die Bereichsentwicklungsplanung der teilräumlichen Entwicklung.
Bereichsentwicklungsplanung 2004
Fachbereich Stadtplanung
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