Amtliche Bekanntmachungen

Auf Grund von Corona sind im gesamten Bezirksamt Sprechstunden zum Teil geändert oder entfallen. Bitte erkundigen Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten über die Erreichbarkeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis

Bezirksbürgermeisterin

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Ordnungsamt

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Mitte von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 16.10.2023

A – Erklärung eines Gebietes zum Sperrbezirk nach amtlicher Feststellung der Amerikanischen Faulbrut

Am 13.10.2023 wurde die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand im Bezirk Mitte von Berlin amtlich festgestellt.
Das nachfolgend bestimmte Gebiet um den Standort des Bienenstandes wird zum Sperrbezirk erklärt:
Norden: Berlin: Bezirksgrenze (Provinzstraße, Kühnemannstraße)
Osten: Berlin: Bezirksgrenze (Nordbahnstraße, Steeger Straße)
Süden: Berlin: von Osloer Straße 76 bis zur Bezirksgrenze (Bornholmer Straße)
Westen: Berlin: Bezirksgrenze (Reinickendorfer Straße, Reginhardstraße, Ritterlandweg)

B – Geltung der Allgemeinverfügung (Bekanntgabefiktion)
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

C – Begründung
Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand amtlich festgestellt, erklärt die zuständige Behörde das Gebiet in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Bienenstand zum Sperrbezirk. (§ 10 Abs. 1Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV))
Aufgrund des jahreszeitlich bedingten Flugverhaltens der Bienen sowie aufgrund der bestehenden Bienendichte wird ein Sperrbezirk in einem Umkreis von ca. einem Kilometer eingerichtet.

D – Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Dieser ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Ordnungsamt – Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Beusselstr. 44 n-q,10553 Berlin einzulegen.

E – Anordnung der sofortigen Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ordne ich die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung an.
Begründung: Damit mit der Festlegung des Sperrbezirkes die zur wirksamen Bekämpfung dieser Tierseuche erforderlichen Ge- und Verbote des § 11 der Bienenseuchenverordnung in Kraft treten, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung der Sperrbezirksfestlegung anzuordnen. Würde dies nicht geschehen, könnte durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes das
Wirksamwerden der genannten Ge- und Verbote hinausgezögert werden.
Dies kann jedoch im öffentlichen Interesse an einer effektiven und schnellen
Tierseuchenbekämpfung nicht hingenommen werden. Ohne das Wirksamwerden der in § 11 Bienenseuchenverordnung genannten Ge- und Verbote bestünde die Gefahr, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet und dadurch erhebliche Schäden verursacht werden. Private Interessen, die der Anordnung der sofortigen Vollziehung entgegenstehen, müssen daher zurückstehen.

Im Auftrag

Dr. Fischer
Amtstierarzt

Hinweise

1. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Die aufschiebende Wirkung Ihres möglichen Widerspruchs gegen diese Allgemeinverfügung kann auf Antrag an das Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin durch dieses ganz oder teilweise wiederhergestellt werden (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO).

2. Anzeige- und Mitteilungspflicht
§ 1a S. 1 BienSeuchV
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Alle nicht bereits registrierten Bienenstandorte sind unverzüglich mittels Fragebogen (Bereitstellung unter: https://www.berlin.de/ba-ts/vetleb) anzuzeigen. Alle Bienenhalter:innen im Bezirk müssen überprüfen, ob sich die bisherigen Registerangaben für die Kontaktaufnahme und zum Tierbestand geändert haben und ggf.
Änderungen unverzüglich mittels Fragebogen mitteilen. Die zwischenzeitliche Aufgabe der Bienenhaltung kann formlos unter Angabe der Registernummer, des Vor- und Zunamens sowie der Anschrift des ehemaligen Bienenstandortes erfolgen. Diese Angaben sind aufgrund der Gefährlichkeit und damit Notwendigkeit der Bekämpfung dieser Tierseuche außerordentlich wichtig.

3. Rechtsvorschriften für den Sperrbezirk
§ 11 BienSeuchV
(1) Für den Sperrbezirk gilt folgendes:
1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Im Falle des Satzes 1 Nr. 1 findet § 9 Abs. 2 Satz 2 entsprechend Anwendung.
(2) Die Vorschrift des Absatzes 1 Nr. 3 findet keine Anwendung auf
1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung “Seuchenwachs” abgegeben werden, und
2. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
(3) Die zuständige Behörde kann für Bienenvölker, Bienen, Bienenwohnungen und Gerätschaften sowie Futtervorräte Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn eine Verschleppung der Seuche nicht zu befürchten ist.

4. Anzeigepflicht von Tierseuchen
§ 4 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
(1) Bricht eine auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 anzeigepflichtige Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Halter der betroffenen Tiere dies unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Behörde (zuständige Behörde) unter Angabe seines Namens und
seiner Anschrift sowie
1. des Standortes und der Haltungsform der betroffenen Tiere und
2. der sonstigen für die jeweilige Tierseuche empfänglichen gehaltenen Tiere unter Angabe der jeweiligen Tierzahl anzuzeigen. Der Tierhalter hat Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden, insbesondere kranke und verdächtige Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Mitte von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 16.10.2023

    PDF-Dokument (1.7 MB)

Lebensmittelaufsicht

Datum: 27.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Asia Pavillon, Leipziger Platz 12, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.05.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Schädlingsbefall (Schaben); Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus Nachkontrollen am 31.05.2023 und 29.06.2023: Die am 30.05.2023 festgestellten Mängel wurden vollständig behoben.

Datum: 27.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Mizu Ramen, Friedrichstraße 115, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.09.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. Hackfleisch, Hähnchenfleisch.

Datum: 27.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Viti Restaurant, Wilhelmstraße 94, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.07.2023, 28.07.2023 und 29.07.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Schädlingsbefall (Schaben); Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrolle am 09.08.2023. Die am 26.07.2023, 28.07.2023 und 29.07.2023 festgestellten Mängel wurden vollständig behoben.

Datum: 14.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Beets & Roots GmbH, Mauerstraße 76, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.06.2023
Verstoß: Verstöße bei der Einhaltung von Temperaturanforderungen bei der Lagerung und beim Transport, z.B. Salate mit Hühnerfleisch sowie Lachs, Bowls.

Datum: 20.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Happy Buddha, Schlegelstraße 22, 10115 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.06.2023 und 09.06.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrollen am 14.06.2023.
Die am 07.06.2023 und 09.06.2023 festgestellten Mängel wurden vollständig behoben.

Datum: 20.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Adam Restaurant, Müllerstraße 54, 13349 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.07.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrollen am 12.09.2023. Die Mängel vom 27.07.2023 waren größtenteils noch vorhanden.

Datum: 09.10.2023
Lebensmittelunternehmen: TS Food Traders, Alt-Moabit 74,10555 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf.Probennahme: 22.08.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Schädlingsbefall (Schaben); Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. zubereitete Speisen.
Status der Mängelbeseitigung: Hinweise zur Mängelbeseitigung aus der Nachkontrollen am 05.10.2023. Die am 22.08.2023 festgestellten Mängel sind teilweise behoben, der Betrieb war zum Zeitpunkt der Nachkontrolle schädlingsfrei, Reinigungsmängel bestehen weiterhin.

Datum: 04.08.2023
Lebensmittelunternehmen: Wonder Waffel, Leipziger Platz 12, 10117 Berlin
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.03.2023
Verstoß: Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Schädlingsbefall (Schaben); Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln, z.B. Backwaren.
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 27.03.2022: Die am 23.03.2023 festgestellten Mängel wurden vollständig behoben.

Straßen- und Grünflächenamt

Stadtentwicklungsamt

Amt für Bürgerdienste

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Jugendamt

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Amt für Soziales

Interessenbekundungsverfahren: Angebote für Senior*innen in der Bezirksregion Parkviertel

Mit diesem Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 71 SGB XII „Altenhilfe“ sucht das Bezirksamt Mitte von Berlin, Amt für Soziales, Träger Sozialer Dienstleistungen, die Angebote für Senior*innen in ihren Räumlichkeiten in der Bezirksregion Parkviertel unterbreiten können.

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber/in bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerber*innen im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Ziel dieses Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessenten für dieses Leistungsangebot zu erkunden, die eingereichten Konzepte zu prüfen, mit dem bezirklichen Bedarf abzugleichen und final einen Träger für die Umsetzung auszuwählen.

Das Angebot wird im Rahmen des Zuwendungsrechts finanziert und ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Im Anschluss an die Sanierung der bisherigen Begegnungsstätte in der Otawistraße sollen die Angebote in die alten Räumlichkeiten zurückkehren. Als Projektbeginn ist der 01.01.2024 avisiert. 

Ziele:

Durch die Sanierung des Otawi-Treffs und die Rückgabe der Räumlichkeiten an das Bezirksamt Mitte verlieren zahlreiche Angebote ihren Durchführungsraum. Die über viele Jahre gewachsenen Angebote unter der Leitung des Vereins Selbst-Hilfe im Vor-Ruhestand sollen nicht verloren gehen, die Menschen ihren Treffpunkt nicht verlieren. Es wird daher nach Räumen im nahen Sozialraum der Otawistraße 46 gesucht, wo sportliche, kulturelle und viele Angebote mehr einen vorübergehenden Treffpunkt finden.
Es ist möglich, dass die Zuwendungssumme auf verschiedene Träger aufgeteilt wird, sollte dies dem Ziel möglichst vielen Angeboten einen neuen Raum zu verschaffen, dienlich sein.

Zielgruppen:

Die Begegnungsstätte richtet sich grundsätzlich an alle Interessierte, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Konfession und anderen Weltanschauungen, mit einem besonderen Fokus auf Menschen ab 55+. Optimal wäre ein leicht zugängliches, barrierefreies Angebot, wo es ebenso Raum für Beratung und Begegnung wie für Sport und Kultur gibt.

Vergabekriterien:

• Räume der Begegnung schaffen, Begegnung und Information für Menschen mit unterschiedlichem kulturellem und sozialem Hintergrund
• Niedrigschwellige Angebote unterbreiten
• Beratung über Angebote vor Ort und im Bezirk
• Informationen über Hilfsangebote, z.B. zum Thema Pflege, Vermittlung an Fachberatungsstellen
• Kommunikationsort im Quartier gegen Rückzug, insbesondere der Menschen mit weniger Chancen und Ressourcen
• Sichtbarkeit im Kiez, Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Internet u.a.
• Generationenübergreifende Arbeit
• Angebot von Freizeitaktivitäten, wie z.B. Handarbeiten (malen, nähen, stricken), Holzarbeiten, Kochen, Musik als mögliche Inhalte
• Gesundheitsangebote für Senior*innen (Bewegung, Gymnastik, Muskeltraining, Kiezspaziergänge, …)
• Beisammensein bei Kaffee, Kuchen und Spiel
• Ehrenamtliches Engagement fördern, Ideen und Fähigkeiten abrufen, bei der Umsetzung aktiv beteiligen
• Raum bieten für bestehende Gruppen, wie z.B. Chören, Frauengruppen, Briefmarkensammlung und anderes mehr
• Mitarbeit in den lokalen Netzwerken, Vernetzung mit anderen Angeboten

Finanzierung:

Nach derzeitigem Stand steht für die Umsetzung des Angebots ein Betrag in Höhe von 25.000€ zur Verfügung.

Die Förderung erfolgt in Form einer jährlichen, zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuwendung gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) in Verbindung mit § 44 LHO sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt kalenderjährlich in 6 Raten für jeweils 2 Monate.

Verfahren:

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird erwartet:
• Die Vorlage einer Konzeption unter Beachtung der Ausgangslage
• Vorhandene Referenzen aus anderweitigem, fachlich ähnlichem Engagement und ggf. Nachweis gemeinnütziger Tätigkeit (Satzung, Jahresberichte, Anerkennung der Gemeinnützigkeit), sowie Darstellung der Personal- bzw. Honorarkosten
• Erfahrung mit ähnlichen Angeboten ist erwünscht
• Finanzierungskonzept
• Erklärung, ob weitere finanzielle Unterstützung durch andere Stellen erfolgt
• Nachweis über den Eintrag in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin

Interessenbekundungen können bis zum 30.08.2023 in schriftlicher Form erfolgen.

Die Unterlagen sind vollständig per E-Mail und unbedingt auch postalisch/persönlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren – Angebote für Senior*innen im Parkviertel“ einzusenden an: Bezirksamt Mitte von Berlin, Amt für Soziales, Soz 16, 13341 Berlin.

Rückfragen richten Sie bitte an Frau Bösche, E-Mail: nora.boesche@ba-mitte.berlin.de , Tel. 030 / 9018 42762.

Amt für Weiterbildung und Kultur

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Aktuelle Informationen aus dem Amt für Weiterbildung und Kultur finden Sie hier

Gesundheitsamt

Allgemeinverfügung zur Isolation von engen Kontaktpersonen und Verdachtspersonen

Um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Coronavirus vorgehen zu können, hatte das Gesundheitsamt eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese ist mit Ablauf des 31. Januar 2022 außer Kraft getreten. Die in der Vergangenheit gültig gewesenen Allgemeinverfügungen finden Sie lediglich zu Dokumentationszwecken nachfolgend verlinkt.

Für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen und Kontakt- sowie Verdachtspersonen galten dessen ungeachtet die Regelungen der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Berlin in ihrer jeweils gültigen Fassung bis zum 13. Februar 2023 fort.

Umwelt- und Naturschutzamt

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Schul- und Sportamt

Derzeit liegen keine Meldungen vor.

Bauleistungen (VOB) und Liefer- und Dienstleistungen (VOL, VOF)

Das Bezirksamt Mitte stellt öffentliche Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) und Liefer- und Dienstleistungen (VOL, VOF) auf die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin. Weitere Informationen

Weitere Ausschreibungen: