Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße

BadPank - Werkstätten des Nordens

Gebietsbeschreibung

Das Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße wurde am 14. Dezember 2021 durch den Senat von Berlin mit der 14. Rechtsverordnung förmlich festgelegt und trat mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 90, S. 1364) vom 24.12.2021 am Folgetag, dem 25.12.2021, in Kraft.

Das Sanierungsgebiet ist Teil der Gesamtmaßnahme Mitte – Badstraße / Pankstraße, für die am 14.12.2021 ein Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) durch den Senat von Berlin festgelegt wurde. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes ist Fördervoraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere (LZQ). Deshalb wird in Bezug auf das Stadtumbaugebiet auch von einem „Fördergebiet“ gesprochen.

Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes und der Gesamtmaßnahme ist der beigefügten Gebietskarte zu entnehmen; das Sanierungsgebiet besteht aus zwei Teilbereichen: dem Böttgerblock und dem Gerichtsblock.

BadPank - Böttgerblock Werkstätten

Was sind die Ziele der Sanierung?

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) (Juni 2019 bis Oktober 2021), die Voraussetzung und Grundlage für die Festlegung des Sanierungsgebietes waren und unter Beteiligung der sogenannten „Betroffenen“ (das sind gemäß § 137 BauGB Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen und sonstige Betroffene) sowie der Fachverwaltungen durchgeführt worden sind, wurden Entwicklungsziele für die Gesamtmaßnahme definiert. Die Ziele der Sanierung für beide Teilbereiche des Sanierungsgebietes sind Teil dieser Entwicklungsziele und werden hier zusammenfassend dargestellt:

Ziele, die beide Teilbereiche des Sanierungsgebietes betreffen
  • Sicherung und Ausbau der Mischnutzung aus Wohnen, Infrastruktur, Dienstleistungen, Kultur, Handwerk und Gewerbe unter Vermeidung von Nutzungskonflikten,
  • Sicherung kleiner und mittelständischer Gewerbebetriebe (z.B. klassische Handwerksbetriebe, Firmen der Kultur- und Kreativwirtschaft) und Belebung von Netzwerken im Quartier,
  • Entwicklung von preiswertem, integriertem und bedarfsgerechtem Wohnraum,
  • Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Klimaanpassung,
  • Entsiegelung privater Wohnhöfe/Freiflächen, Erhöhung naturhaushaltswirksamer Flächen, Regenwassermanagement,
  • Energetische Gebäudesanierungen im Bestand; Wahl resilienter Konstruktionen und Baustoffe bei Neubauten,
  • Stärkung Biodiversität durch Vernetzung von Grünflächen,
  • Entwicklung von Strategien für den ruhenden Verkehr.
Ziele für den Böttgerblock
  • Transformation des Blockinnenbereiches: Entwicklung neues bedarfsgerechtes Wohnen und Angebote für Gewerbe (auch klassisches Handwerk sowie Kunst und Kultur),
  • Vermeidung und Lösung bestehender Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe,
  • Schaffung eines Grünzuges auf der historischen Trasse der Stettiner Bahn, Anknüpfung an bestehenden Grünzug nördlich der Badstraße, Anbindung des Viertels an die Badstraße,
  • Integration eines Spielplatzes und des Nachbarschaftsgartens „Wilde 17“ in den Grünzug,
  • Errichtung Kita, Freizeiteinrichtung orientiert zum öffentlichen Grünzug,
  • Schaffung einer grünen Wegeverbindung Böttgerstraße,
  • Aufwertung öffentlicher Raum / Stärkung des Stadtteilzentrums Badstraße.
Ziele für den Gerichtsblock
  • Gerichtstraße 21-22: Schaffung Angebot für sozialen Wohnungsneubau auf landeseigenen Grundstücken,
  • Stärkung der vielfältig ausgerichteten Struktur der Gewerbehöfe Gerichtstraße 23 (Werkstätten des Nordens),
  • Konfliktfreie Erschließung der Werkstätten des Nordens und barrierefreie Herstellung einer Querverbindung von den Werkstätten des Nordens über den Pankelauf entlang der Bahntrasse bis zur Wiesenstraße,
  • Qualifizierung des öffentlichen Raumes entlang der Panke.

Die Ziele sind im städtebaulichen Rahmenplan dargestellt. Sie sind Bestandteil der Begründung zur 14. Rechtsverordnung. Der Rahmenplan ist ein informelles Instrument und stellt die beabsichtige städtebauliche Entwicklung des Sanierungsgebietes dar. Bei der Darstellung und Auflistung der Ziele handelt es sich um eine grobe Sanierungskonzeption; es werden noch keine konkreten grundstücksbezogenen Aussagen getroffen.

Im Verlauf des dynamischen Sanierungsprozesses werden die Ziele, die zum Beginn der Sanierung noch nicht detailliert und präzise sind, fortlaufend auf der Grundlage von teilräumlichen und sektoralen Konzepten und Untersuchungen konkretisiert und entsprechend der Gebietsentwicklung und den gebietsspezifischen Erfordernissen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachverwaltungen angepasst. Zu den Konzepten zählen u.a.:
  • Sozialstudie (zur Konkretisierung sozialer Sanierungsziele)
  • Klimakonzept
  • Geschäftsstraßenkonzept
  • Blockentwicklungskonzepte zur Erarbeitung der städtebaulichen Paramater (Art und Maß der baulichen Nutzung) für den Böttgerblock und für den Block Gerichtstraße

Der Rahmenplan wird entsprechend der Konkretisierung der Sanierungsziele fortlaufend fortgeschrieben und angepasst. So wird er im weiteren Verlauf der Planung auch grundstücksscharfe Aussagen zu Art und Maß der Nutzung treffen. In Verbindung mit den konkretisierten Sanierungszielen dient der Rahmenplan als sanierungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für bauliche Vorhaben. Bauliche Maßnahmen und Rechtsvorgänge unterliegen einer Genehmigungspflicht nach § 144 f. BauGB.

Warum wird das Sanierungsrecht angewendet?

Im Ergebnis der VU „Böttgerstraßenviertel“, die Voraussetzung und Grundlage für die Festlegung eines Sanierungsgebietes sind, wurde eine hohe Konzentration städtebaulicher Missstände i. S. v. § 136 Abs. 3 BauGB im Teilbereich Böttgerblock und im Teilbereich Block Gerichtsstraße festgestellt (u.a. Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe, eingeschränkte Zugänglichkeit der Blockinnenbereiche, teilweise ruinöse bauliche Substanz, untergenutzte Flächen, ungenutzte Wohnbaupotentiale, stadtklimatisch problematische Situation, Verkehrs-, Lärm- und Luftbelastungen, fehlende Infrastruktureinrichtungen und hohes Defizit an Grün- und Freiflächen).

Der komplexe Steuerungsbedarf zur Aufhebung dieser sowohl substanziellen als auch funktionalen Missstände rechtfertigt den Einsatz der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Mit Anwendung des besonderen Städtebaurechts nach §§ 136 ff. BauGB stehen dem Bezirk zusätzliche Instrumentarien zur Verfügung, um Entwicklungshemmnisse zu überwinden, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, zu steuern und rechtlich abzusichern.

Die städtebauliche Sanierung wird im umfassenden Verfahren mit den besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB durchgeführt. Die Laufzeit der Sanierungsmaßnahme beträgt 15 Jahre.

Was passiert aktuell?

Dieses Jahr (2024) werden die Ergebnisse der VU konkretisiert und in Teilen fortgeschrieben. Ergebnis werden ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das gesamte Fördergebiet und jeweils ein Blockentwicklungskonzept für die beiden Bereiche des Sanierungsgebietes sein. Das ISEK beschreibt die angestrebte Entwicklung für das Gebiet mit Bestandsanalysen, Handlungsfeldern und konkreten Maßnahmen. Es bildet die Grundlage zur Steuerung und Durchführung von allen kommunalen und privaten Bauvorhaben im Förder- und Sanierungsgebiet BadPankStraße. Die Entwicklung dieses Konzepts ist damit für die nächsten Jahre der Gebietsentwicklung essentiell.

Die Blockentwicklungskonzepte dienen der Konkretisierung der Entwicklungsziele hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in den Bereichen des Sanierungsgebietes.

Aktuelles, weitere wichtige Informationen zum Gebiet, zur Beteiligung, zur Stadtteilvertretung sowie Einladungen zu Öffentlichkeitsveranstaltungen finden Sie auf unserer gebietseigenen Website www.badpank-mitte.de

Im Auftrag des Bezirksamtes Mitte von Berlin bietet die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH eine kostenlose Beratung für die Mieter:innen des Förder- und Sanierungsgebietes BadPankStraße an. Flyer laden »

Materialien zum Download

  • Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB – Schlussbericht laden »
  • Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB – Rahmenplan laden »
  • Beschluss Sanierungsgebiet laden »
  • Beschluss Stadtumbaugebiet laden »
  • 14. Rechtsverordnung mit Begründung und Rahmenplan laden »
  • Gebietsabgrenzung Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße laden »
  • Überschneidung Gebietskulissen laden »

Weiterführende Links

Kontakte

Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung und Facility Management
Stadtentwicklungsamt / Fachbereich Stadtplanung
Sanierungsverwaltungsstelle
Müllerstraße 146
13353 Berlin

Frau Josephine Templin Kobayashi
Tel.: (030) 9018-45768
E-Mail: josephine.templin-kobayashi@ba-mitte.berlin.de

Frau Eva-Maria Lechl
Tel.: (030) 9018-45743
E-Mail: eva-maria.lechl@ba-mitte.berlin.de

Gebietsbetreuung
KoSP GmbH -
Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Fehrbelliner Straße 50
10119 Berlin
www.kosp-berlin.de
badpank@kosp-berlin.de

Frau Christin Noack
Tel.: (030) 3300-2855
E-Mail: noack@kosp-berlin.de

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin

Frau Dagmar Kappel
Tel.: (030) 90139-4927
E-Mail: dagmar.kappel@senstadt.berlin.de