Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) steht in der Berliner Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung (FNP) und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, der Art und Maß der Nutzung ausweist. Die BEP stellt im Nutzungsstruktur der Bauflächen generalisiert auf Blockebene dar. Ferner sind die Verkehrs- und Grünflächen, sowie die kommunale soziale Infrastruktur grundstücksscharf dargestellt.
Die BEP gehört zu den städtebaulichen Planungen, die von den Berliner Bezirken in eigener Verantwortung aufgestellt werden.
Weitere Informationen zur Bereichsentwicklungsplanung 2004 finden Sie hier Link
Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) wird durch sektorale Fachpläne ergänzt, z.B. zur sozialen Infrastruktur, zu Grün- und Freiflächen und für den Einzelhandel. Diese finden Sie hier:
• Einzelhandels- und Zentrenkonzept
• Fachplan Wohnen
• Wirtschaftsflächenkonzept
• Fachplan Grün- und Freiflächen
• Fachplan Soziale Infrastruktur