Information zur Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
Bezirksamt Mitte von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Müllerstraße 146, 13353 Berlin
Telefon: 030 9018 – 45846
Telefax: 030 9018 – 45776
E-Mail: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de

Datenschutzbeauftragte/r
Datenschutzbeauftragter: Herr Christian Rudolph
Stellenzeichen: DSB
Postanschrift: Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin
E-Mail: datenschutz@ba-mitte.berlin.de

Zwecke der Datenverarbeitung
Bearbeitung von Anträgen, Anfragen, Petitionen, Stellungnahmen; erfasste Daten: Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten, Grundstückseigentümer, weitere Daten, die für die Bearbeitung z.B. Ihrer Anträge insbesondere nach § 28, § 144 und § 172 BauGB und § 7h EStG relevant sind.

Wesentliche Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 und 9 EU-DSGVO
Baugesetzbuch, Verordnungen nach dem Baugesetzbuch, Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches, Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung, Bauordnung für Berlin, Bauproduktegesetz, Bauverfahrensverordnung, Betriebsverordnung, Baugebührenverordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz; § 3 BlnDSG.

Empfänger der Daten
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Stellen nach § 69 BauO Bln werden die personenbezogenen Daten an diese übermittelt (§ 87 BauO Bln i.V.m. BauVerfV). Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auch unter Einsatz des Fachverfahrens eBG (elektr. Bau- u. Genehmigungsverfahren). Verfahrensverantwortlicher ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die sich als Auftragsverarbeiter (Art. 24 DSGVO) weiterer Auftragsverarbeiter bedient.

Personenbezogene Daten, sofern die Erhebung nicht bei der betroffenen Person erfolgt (gem. Art.14 EU-DSGVO)
Ergänzend zu den uns von ihnen übermittelten personenbezogenen Daten können auch im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerledigung Informationen aus Grundbüchern sowie Liegenschaftskatasterdaten herangezogen werden.

Dauer der Datenspeicherung (Aufbewahrungsfristen)
Eine Datenspeicherung erfolgt bei
 – Anträgen, Anzeigen und Schreiben zu baulichen Anlagen, Bauprodukte oder Grundstücken bis 2 Jahre nach Beseitigung der baulichen Anlage
 – Schreiben ohne konkreten Bezug zu baulichen Anlagen bis zu 2 Jahren
 – Ordnungswidrigkeitsverfahren bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss
 – Vorgängen mit Gebührenbescheiden 7 Jahre
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vorgang/die Maßnahme abgeschlossen wurde.

Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 EU-DSGVO)
Insbesondere besteht Auskunftspflicht darüber, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, wem diese offengelegt wurden bzw. noch werden sollen.
- Recht auf Berichtigung (Art.16 EU-DSGVO) bei ggf. fehlerhaften Angaben
zu ihrer Person.
- Recht auf Löschung (Art.17 EU-DSGVO), wenn die Daten für den
angegebenen Zweck nicht mehr benötigt werden und es auch keine Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung gibt.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 EU-DSGVO) unter
bestimmten Voraussetzungen (keine weitere Datennutzung).
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 EU-DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art.21 EU-DSGVO)
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art.77 EU-DSGVO)

Zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219, 10969 Berlin
Telefon: 030 13889-0
Telefax: 030 2155050 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Hinweis: Die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorgangsbearbeitung gesetzlich vorgesehen und zwingend erforderlich. Ohne diese Angaben kann ihr Antrag oder ihr sonstiges Anliegen nicht oder nicht vollständig bearbeitet werden.