Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Vorkaufsrecht zugunsten der Genossenschaft "DIESE eG" nur mit Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/1539/V  
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1  
Xhain sagt NEIN zu Gewalt an Frauen* und NEIN zu digitaler Gewalt!  
DS/1538/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der diesen Monat (25.11.) begangene „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ setzt ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Das dies bitter nötig ist, zeigt ein Blick in die Statistik: Insgesamt 14.605 Fälle häuslicher Gewalt wurden 2017 in Berlin registriert, 781 davon in Friedrichshain-Kreuzberg, wobei 79,9% der Opfer Frauen waren. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch sehr viel höher ist.
 

Gewalt gegen Frauen soll diese einschüchtern, mundtot und gefügig machen.

Auch im Internet ist Hass, ist Gewalt greifbar. Sexismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit- es gibt viele Beispiele dafür, dass Menschen angegriffen werden, weil sie anders denken, fühlen oder aussehen. Besonders oft sind davon Frauen betroffen und besonders heftig werden die Angriffe oft, wenn mehrere Diskriminierungsformen zusammenwirken.

 

Auch digitale Gewalt ist Gewalt und ein Angriff auf Persönlichkeitsrechte, Beteiligungsrechte und Meinungsfreiheit der Betroffenen. Genau wie häusliche Gewalt muss auch digitale Gewalt, müssen Hatespeech und Cyberstalking sichtbar gemacht und Betroffene unterstützt werden. Im Bezirk gibt es z.B. das Anti-Stalking Projekt des Frauenzentrums Frieda e.V. mit dem Fachbereich Cyberstalking, das betroffene Frauen unterstützt und berät.

 

Doch jede*r kann etwas tun: Nicht schweigen, wenn man Zeuge von Gewalt wird, Betroffenen Unterstützung anbieten und auf Beratungsstellen verweisen, bei Hasskommentaren im Netz, diese nicht ignorieren, sondern hinschauen, melden und sich, wenn nötig mit Betroffenen solidarisieren.

 

Gewalt gegen Frauen ist und bleibt ein Problem, das immer wieder angesprochen und angegangen werden muss.

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg stellt sich klar auf die Seite aller betroffenen Frauen und gegen Gewalt, egal in welcher Form, egal ob online oder offline.
 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt deswegen den Aufruf „Netz ohne Gewalt“ und schließt sich den Forderungen des Aufrufes an:

 

  1. Problembewusstsein schaffen!
  2. Strukturen schaffen, um Strafverfolgung durchzusetzen!
  3. Bestehende Informations- und Beratungsstellen fördern und ausbauen!
  4. Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt aktualisieren und ausweiten!*

(* Der vollständige Aufruf ist zu finden unter: http://netzohnegewalt.org/):

 

Gegen den Rollback im Netz Digitale Gewalt geht uns alle an!
 

Wir, die Unterzeichner_innen dieses Aufrufs, setzen uns schon seit langem gegen Hate Speech und digitale Gewalt ein. Als politisch Aktive weisen wir dabei unermüdlich immer wieder auf die geschlechtsspezifischen Aspekte dieser Angriffe hin. In den letzten Monaten und aktuell wird verstärkt über verbale sexualisierte Gewalt im Netz gegen politisch aktive Frauen diskutiert. Zu wenig Beachtung finden aber Vorfälle im privaten Bereich, obwohl gerade der Praxisalltag zuständiger Beratungsstellen einen deutlichen Zuwachs digitaler Gewalt verzeichnet und immer mehr Betroffene dringend Hilfe benötigen.

 

Digitale Gewalt ist real. Wir benennen die im Internet stattfindende und darüber ausgeübte Gewalt klar und deutlich als das, was sie ist, statt sie als „Internet-Empörungskultur“ oder „andere Meinungen“ wegzuwischen.

 

Digitale Gewalt und Hate Speech sind ein Angriff auf die psychische und körperliche Unversehrtheit jeder einzelnen betroffenen Person. Vor allem Frauen sind derzeit Zielscheibe dieses Hasses. Wenn ganze Personengruppen in ihrer Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten und Entwicklungen eingeschränkt werden, handelt es sich aber auch um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit unserer Gesellschaft insgesamt.

 

Wirken bei den betroffenen Personen mehrere Diskriminierungsformen wie Sexismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit oder Behindertenfeindlichkeit zusammen, sind die Attacken im Netz meist umso heftiger und finden umso häufiger statt. Hate Speech zielt auch darauf ab, Frauen, insbesondere Schwarze Frauen und Frauen of Color sowie nicht-binäre, trans und inter Personen, aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

 

Digitale Gewalt kommt häufig aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen. Ob in Form von Hasskommentaren, Doxing, Online-Stalking oder unerlaubt verbreiteten Nacktbildern: auf diese Weise werden immer bestehende Gewaltformen und -dynamiken fortgesetzt oder ergänzt. Damit verstärkt das Internet als Infrastruktur bereits in unserer Gesellschaft vorhandene diskriminierende Auffassungen und Haltungen. Diese Entwicklung führt schließlich zu einem gesellschaftlichen Rollback und ist eine Gefahr für die Demokratie.

 

Dem Kampf gegen Hate Speech und digitale Gewalt haben sich gerade in den letzten Jahren immer mehr Organisationen, Aktive und Initiativen verschrieben. Wir begrüßen das! Doch jetzt ist es dringend an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen:

 

Digitale Gewalt und Hate Speech sind gesamtgesellschaftliche Probleme, deswegen müssen wir die Bekämpfung dieser Gewalt gegen Frauen zum Anliegen aller machen!

 

Als Expert_innen ist uns bewusst, dass digitale Gewalt und Hate Speech komplexe Problemfelder sind. Unsere folgenden Forderungen sind insofern noch lange nicht vollständig, aber sie sind ein Anfang und ein Aufruf, endlich aktiv etwas zu ändern!

 

Wir fordern:

 

1. Problembewusstsein schaffen!

 

  • Wir fordern eine öffentliche Debatte, die die geschlechtsspezifischen Aspekte von digitaler Gewalt und Hate Speech zum Schwerpunkt hat und die Verwobenheit mit anderen Diskriminierungsformen wie z.B. Rassismus, Antisemitismus oder Behindertenfeindlichkeit klar benennt
     
  • Dazu braucht es reichweitenstarke Awarenesskampagnen durch öffentliche Institutionen und politische Entscheidungsträger_innen, die digitale Gewalt und Hate Speech immer in bestehende Gewaltformen und Machtverhältnisse einbetten
     
  • Die Kampagnen sollen für die verschiedenen Formen digitaler Gewalt sensibilisieren, Betroffenen vermitteln, wo sie Hilfe erhalten und Nicht-Betroffenen erklären, wie sie unterstützen können

 

2. Strukturen schaffen, um Strafverfolgung durchzusetzen!

 

  • Wir fordern die Einrichtung von Schwerpunkstaatsanwaltschaften zu digitaler Gewalt und Hate Speech

 

  • Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen personell und technisch so ausgestattet und ausgebildet werden, dass sie Strafrechtsverstöße im Netz den Bedürfnissen der Betroffenen angemessen und zeitnah bearbeiten können

 

  • Dafür müssen auch die Anzeigemöglichkeiten und zivilrechtlichen Schritte für Betroffene bekannter gemacht werden, sowie die Hürden der Rechtsdurchsetzung in den Blick genommen und abgebaut werden
     
  • Polizei und Justiz müssen außerdem über die Angebote der Informations- und Beratungsstellen zu digitaler Gewalt und Hate Speech informiert sein, um an diese verweisen zu können

 

3. Bestehende Informations- und Beratungsstellen fördern und ausbauen!

 

  • Es besteht bereits ein breites Netz an Informations- und Beratungsstellen, die zu geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten und dabei auch Betroffenen von digitaler Gewalt und Hate Speech helfen
     
  • Diese Stellen müssen unabhängig arbeiten können und Betroffenen kosten- und barrierefrei zur Verfügung stehen
     
  • Hierfür muss die Finanzierung der Informations- und Beratungsstellen langfristig und nachhaltig gewährleistet sein
     
  • Die zuständigen Berater_innen müssen zu den verschiedenen Formen digitaler Gewalt und ihrer Konsequenzen aus- und weitergebildet werden sowie die Möglichkeit haben, sich technisch fortzubilden
     
  • Social-Media-Dienstanbieter müssen noch stärker in die Pflicht genommen werden, indem sie auch Kosten für das umfassende Beratungsangebot tragen und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Informations- und Beratungsstellen respektieren

 

4. Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt aktualisieren und ausweiten!

 

  • Beratungsstellen sehen bereits im Praxisalltag das wachsende Ausmaß von digitaler Gewalt und Hate Speech
     
  • Um Betroffene noch besser zu unterstützen sowie präventive Aufklärungsmaßnahmen entwickeln zu können, muss die Arbeit der Beratungsstellen und zivilgesellschaftlicher Initiativen unbedingt durch konkrete Daten aus Deutschland zu Häufigkeit, Betroffenheit, unterschiedlichen Gewaltformen etc. unterfüttert werden
     
  • Wir brauchen hierzu z.B. ein dringendes Update der repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland aus dem Jahr 2004, denn der Studie fehlen wichtige Informationen über geschlechtsspezifische digitale Gewalt
     
  • Außerdem soll die Polizei geschlechtsspezifische Statistiken zu digitaler Gewalt führen

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der diesen Monat (25.11.) begangene „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ setzt ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Das dies bitter nötig ist, zeigt ein Blick in die Statistik: Insgesamt 14.605 Fälle häuslicher Gewalt wurden 2017 in Berlin registriert, 781 davon in Friedrichshain-Kreuzberg, wobei 79,9% der Opfer Frauen waren. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch sehr viel höher ist.
 

Gewalt gegen Frauen soll diese einschüchtern, mundtot und gefügig machen.

Auch im Internet ist Hass, ist Gewalt greifbar. Sexismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit- es gibt viele Beispiele dafür, dass Menschen angegriffen werden, weil sie anders denken, fühlen oder aussehen. Besonders oft sind davon Frauen betroffen und besonders heftig werden die Angriffe oft, wenn mehrere Diskriminierungsformen zusammenwirken.

 

Auch digitale Gewalt ist Gewalt und ein Angriff auf Persönlichkeitsrechte, Beteiligungsrechte und Meinungsfreiheit der Betroffenen. Genau wie häusliche Gewalt muss auch digitale Gewalt, müssen Hatespeech und Cyberstalking sichtbar gemacht und Betroffene unterstützt werden. Im Bezirk gibt es z.B. das Anti-Stalking Projekt des Frauenzentrums Frieda e.V. mit dem Fachbereich Cyberstalking, das betroffene Frauen unterstützt und berät.

 

Doch jede*r kann etwas tun: Nicht schweigen, wenn man Zeuge von Gewalt wird, Betroffenen Unterstützung anbieten und auf Beratungsstellen verweisen, bei Hasskommentaren im Netz, diese nicht ignorieren, sondern hinschauen, melden und sich, wenn nötig mit Betroffenen solidarisieren.

 

Gewalt gegen Frauen ist und bleibt ein Problem, das immer wieder angesprochen und angegangen werden muss.

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg stellt sich klar auf die Seite aller betroffenen Frauen und gegen Gewalt, egal in welcher Form, egal ob online oder offline.
 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt deswegen den Aufruf „Netz ohne Gewalt“ und schließt sich den Forderungen des Aufrufes an:

 

  1. Problembewusstsein schaffen!
  2. Strukturen schaffen, um Strafverfolgung durchzusetzen!
  3. Bestehende Informations- und Beratungsstellen fördern und ausbauen!
  4. Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt aktualisieren und ausweiten!*

(* Der vollständige Aufruf ist zu finden unter: http://netzohnegewalt.org/):

 

Gegen den Rollback im Netz Digitale Gewalt geht uns alle an!
 

Wir, die Unterzeichner_innen dieses Aufrufs, setzen uns schon seit langem gegen Hate Speech und digitale Gewalt ein. Als politisch Aktive weisen wir dabei unermüdlich immer wieder auf die geschlechtsspezifischen Aspekte dieser Angriffe hin. In den letzten Monaten und aktuell wird verstärkt über verbale sexualisierte Gewalt im Netz gegen politisch aktive Frauen diskutiert. Zu wenig Beachtung finden aber Vorfälle im privaten Bereich, obwohl gerade der Praxisalltag zuständiger Beratungsstellen einen deutlichen Zuwachs digitaler Gewalt verzeichnet und immer mehr Betroffene dringend Hilfe benötigen.

 

Digitale Gewalt ist real. Wir benennen die im Internet stattfindende und darüber ausgeübte Gewalt klar und deutlich als das, was sie ist, statt sie als „Internet-Empörungskultur“ oder „andere Meinungen“ wegzuwischen.

 

Digitale Gewalt und Hate Speech sind ein Angriff auf die psychische und körperliche Unversehrtheit jeder einzelnen betroffenen Person. Vor allem Frauen sind derzeit Zielscheibe dieses Hasses. Wenn ganze Personengruppen in ihrer Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten und Entwicklungen eingeschränkt werden, handelt es sich aber auch um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit unserer Gesellschaft insgesamt.

 

Wirken bei den betroffenen Personen mehrere Diskriminierungsformen wie Sexismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit oder Behindertenfeindlichkeit zusammen, sind die Attacken im Netz meist umso heftiger und finden umso häufiger statt. Hate Speech zielt auch darauf ab, Frauen, insbesondere Schwarze Frauen und Frauen of Color sowie nicht-binäre, trans und inter Personen, aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

 

Digitale Gewalt kommt häufig aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen. Ob in Form von Hasskommentaren, Doxing, Online-Stalking oder unerlaubt verbreiteten Nacktbildern: auf diese Weise werden immer bestehende Gewaltformen und -dynamiken fortgesetzt oder ergänzt. Damit verstärkt das Internet als Infrastruktur bereits in unserer Gesellschaft vorhandene diskriminierende Auffassungen und Haltungen. Diese Entwicklung führt schließlich zu einem gesellschaftlichen Rollback und ist eine Gefahr für die Demokratie.

 

Dem Kampf gegen Hate Speech und digitale Gewalt haben sich gerade in den letzten Jahren immer mehr Organisationen, Aktive und Initiativen verschrieben. Wir begrüßen das! Doch jetzt ist es dringend an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen:

 

Digitale Gewalt und Hate Speech sind gesamtgesellschaftliche Probleme, deswegen müssen wir die Bekämpfung dieser Gewalt gegen Frauen zum Anliegen aller machen!

 

Als Expert_innen ist uns bewusst, dass digitale Gewalt und Hate Speech komplexe Problemfelder sind. Unsere folgenden Forderungen sind insofern noch lange nicht vollständig, aber sie sind ein Anfang und ein Aufruf, endlich aktiv etwas zu ändern!

 

Wir fordern:

 

1. Problembewusstsein schaffen!

 

  • Wir fordern eine öffentliche Debatte, die die geschlechtsspezifischen Aspekte von digitaler Gewalt und Hate Speech zum Schwerpunkt hat und die Verwobenheit mit anderen Diskriminierungsformen wie z.B. Rassismus, Antisemitismus oder Behindertenfeindlichkeit klar benennt
     
  • Dazu braucht es reichweitenstarke Awarenesskampagnen durch öffentliche Institutionen und politische Entscheidungsträger_innen, die digitale Gewalt und Hate Speech immer in bestehende Gewaltformen und Machtverhältnisse einbetten
     
  • Die Kampagnen sollen für die verschiedenen Formen digitaler Gewalt sensibilisieren, Betroffenen vermitteln, wo sie Hilfe erhalten und Nicht-Betroffenen erklären, wie sie unterstützen können

 

2. Strukturen schaffen, um Strafverfolgung durchzusetzen!

 

  • Wir fordern die Einrichtung von Schwerpunkstaatsanwaltschaften zu digitaler Gewalt und Hate Speech

 

  • Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen personell und technisch so ausgestattet und ausgebildet werden, dass sie Strafrechtsverstöße im Netz den Bedürfnissen der Betroffenen angemessen und zeitnah bearbeiten können

 

  • Dafür müssen auch die Anzeigemöglichkeiten und zivilrechtlichen Schritte für Betroffene bekannter gemacht werden, sowie die Hürden der Rechtsdurchsetzung in den Blick genommen und abgebaut werden
     
  • Polizei und Justiz müssen außerdem über die Angebote der Informations- und Beratungsstellen zu digitaler Gewalt und Hate Speech informiert sein, um an diese verweisen zu können

 

3. Bestehende Informations- und Beratungsstellen fördern und ausbauen!

 

  • Es besteht bereits ein breites Netz an Informations- und Beratungsstellen, die zu geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten und dabei auch Betroffenen von digitaler Gewalt und Hate Speech helfen
     
  • Diese Stellen müssen unabhängig arbeiten können und Betroffenen kosten- und barrierefrei zur Verfügung stehen
     
  • Hierfür muss die Finanzierung der Informations- und Beratungsstellen langfristig und nachhaltig gewährleistet sein
     
  • Die zuständigen Berater_innen müssen zu den verschiedenen Formen digitaler Gewalt und ihrer Konsequenzen aus- und weitergebildet werden sowie die Möglichkeit haben, sich technisch fortzubilden
     
  • Social-Media-Dienstanbieter müssen noch stärker in die Pflicht genommen werden, indem sie auch Kosten für das umfassende Beratungsangebot tragen und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Informations- und Beratungsstellen respektieren

 

4. Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt aktualisieren und ausweiten!

 

  • Beratungsstellen sehen bereits im Praxisalltag das wachsende Ausmaß von digitaler Gewalt und Hate Speech
     
  • Um Betroffene noch besser zu unterstützen sowie präventive Aufklärungsmaßnahmen entwickeln zu können, muss die Arbeit der Beratungsstellen und zivilgesellschaftlicher Initiativen unbedingt durch konkrete Daten aus Deutschland zu Häufigkeit, Betroffenheit, unterschiedlichen Gewaltformen etc. unterfüttert werden
     
  • Wir brauchen hierzu z.B. ein dringendes Update der repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland aus dem Jahr 2004, denn der Studie fehlen wichtige Informationen über geschlechtsspezifische digitale Gewalt
     
  • Außerdem soll die Polizei geschlechtsspezifische Statistiken zu digitaler Gewalt führen

 

   
    27.11.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 5.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1  
EA085 - Zum Dialogverfahren der Markthalle Neun  
DS/1521/V  
Ö 6.2  
EA086 - Bauvorhaben Revaler Straße  
DS/1522/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen I      
Ö 7.1  
Leerstand in der Otto-Suhr-Siedlung  
DS/1523/V  
Ö 7.2  
Dachgenossenschaft "DIESE eG" III  
DS/1531/V  
Ö 7.3  
Wirkungen des Bundesverfassungsgerichturteils zu Hartz IV-Sanktionen  
DS/1524/V  
Ö 7.4  
Zwangsvollstreckung und "DIESE eG"  
DS/1533/V  
Ö 7.5  
Und täglich grüßt das Vorkaufsrecht  
DS/1534/V  
Ö 7.6  
Einladung der Schulen des Bezirks zur Erinnerung an die Shoah  
DS/1525/V  
Ö 7.7     Sachstand zum Einstweiligen Verfahren gegen die Zweckentfremdung der Wohnungen in der Markthalle Neun  
DS/1526/V  
Ö 7.8     Illegale Baumfällungen auf dem Gelände der Bockbrauerei?  
DS/1529/V  
Ö 7.9     Berliner Schulbauoffensive: Wie viele zusätzliche Klassenzüge sind geplant und wann kommen die zusätzlichen Schulplätze?  
DS/1532/V  
Ö 7.10     Zwischennutzung der Parklets aus der Bergmannstraße  
DS/1527/V  
Ö 7.11     Ausstellungs-Konzept anlässlich des 100. Geburtstages von Kurt Mühlenhaupt  
DS/1528/V  
Ö 7.12     Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen  
DS/1530/V  
Ö 7.13     Was baut LokalBau?  
DS/1535/V  
Ö 7.14     Alles neu macht der My? II  
DS/1536/V  
Ö 8     Mündliche Anfragen II      
Ö 8.1     Mündliche Anfragen II - spontane Fragestunde  
DS/1541/V  
Ö 9     Große Anfragen      
Ö 9.1  
DIESE Große Anfrage II  
DS/1509/V  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Lobeckstraße 64 – Beauftragung eines Gutachtens zu möglichen Gefahrenstoffen  
Enthält Anlagen
DS/1516/V  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Rio Reiser angemessen ehren! Umbenennung eines Teiles des Mariannenplatzes in "Rio-Reiser-Platz"
Enthält Anlagen
DS/0436/V  
Ö 11.2  
Rettet das Baerwaldbad  
Enthält Anlagen
DS/0625/V  
Ö 11.3  
Bausubstanzgutachten Baerwaldbad  
Enthält Anlagen
DS/1214/V  
Ö 11.4  
Lokale Medien unterstützen, Basis verbreitern!  
Enthält Anlagen
DS/1465/V  
Ö 11.5  
Sicherung der Fortführung des Angebots der Kinderoper-AG an der Modersohn-Grundschule durch eine einmalige CoFinanzierung aus den Sondermitteln der BVV, HH 2018/2019 DS/0417/V Kapitel 4500, Titel 97130  
Enthält Anlagen
DS/1540/V  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0084-20/V  
Ö 12.2     Wahl eines Bürgerdeputierten  
DS/0084-21/V  
Ö 12.3     Parkanlagen sind keine öffentlichen Bedürfnisanstalten!
Enthält Anlagen
DS/0314/V  
Ö 12.4     Entdeckung des Planeten Neptun
Enthält Anlagen
DS/0513/V  
Ö 12.5     Xhain als Wiege bedeutender Weltkultur – Gedenken an die erste Philharmonie  
Enthält Anlagen
DS/0551/V  
Ö 12.6     Gedenkstele Knorr-Bremse
Enthält Anlagen
DS/0555/V  
Ö 12.7  
Elektromobilität bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen
Enthält Anlagen
DS/0841/V  
Ö 12.8     Gedenken an den Vorsitzenden des Münchener Arbeiter- und Soldatenrates und Bayerns ersten Ministerpräsidenten Kurt Eisner
Enthält Anlagen
DS/0902/V  
Ö 12.9     Benennung der „Straße ohne Namen“ zwischen Straße der Pariser Kommune / Franz-Mehring-Platz und Koppenstraße nach Inge Meysel  
Enthält Anlagen
DS/0977/V  
Ö 12.10     Muskauer Str. 24 - Gedenktafel für Heiner Müller  
Enthält Anlagen
DS/0983/V  
Ö 12.11     Gummibelag statt Asphalt für den Bolzplatz in der Alte Feuerwache in Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0993/V  
Ö 12.12     Eine Gedenkfeier für Verstorbene ohne Angehörige  
Enthält Anlagen
DS/1100/V  
Ö 12.13     Impflicht in Friedrichshain-Kreuzberger Kitas einführen!  
Enthält Anlagen
DS/1195/V  
Ö 12.14  
Spritzenautomaten im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1205/V  
Ö 12.15  
Hinweis auf den Beschluss der BVV bzgl. der Kostenfreiheit bei Verlegung der Stolpersteine
Enthält Anlagen
DS/1211/V  
Ö 12.16     Würdiges Gedenken an Theodor Fontane anlässlich seines 200. Geburtstages - auch er war ein Kreuzberger!
Enthält Anlagen
DS/1253/V  
Ö 12.17     Denkmalschutz für das Gebäude des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs
Enthält Anlagen
DS/1359/V  
Ö 12.18  
Areal Ratiborstraße 14: Bebauungsplan statt Sonderbaurecht, gutes Wohnen für Geflüchtete, Baumschutz  
Enthält Anlagen
DS/1389/V  
Ö 12.19  
Wohnungsbaupotenziale unter Berücksichtigung der Wohnbedarfe für Geflüchtete  
Enthält Anlagen
DS/1390/V  
Ö 12.20  
Ladezonen in der Bergmannstraße bedarfsorientiert anpassen
Enthält Anlagen
DS/1401/V  
Ö 12.21  
Die Stadt für die Zukunft planen – Dragoner-Areal als Standort für ein Gymnasium  
Enthält Anlagen
DS/1406/V  
Ö 12.22  
Die moderne Stadt planen - Dragoner-Areal in Urbanes Gebiet umwidmen!  
Enthält Anlagen
DS/1407/V  
Ö 12.23  
Anliegen der Bürger*innen ernst nehmen I – Weiterleitung von Anzeigen beim Ordnungsamt sicherstellen  
Enthält Anlagen
DS/1409/V  
Ö 12.24  
Anliegen der Bürger*innen ernst nehmen II – Anzeigen an das Ordnungsamt unabhängig vom Übermittlungsweg bearbeiten!  
Enthält Anlagen
DS/1410/V  
Ö 12.25  
Flächensicherung Areal Krautstraße/ Lange Straße/ Andreasstraße  
Enthält Anlagen
DS/1421/V  
Ö 12.26     Sicherung des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Allee 54  
Enthält Anlagen
DS/1461/V  
Ö 12.27  
Schulwegsicherheit: Auf Stralau endlich Tempo 30 durchsetzen  
Enthält Anlagen
DS/1468/V  
Ö 12.28  
Auerstraße: Endlich Tempo 30 wirksam durchsetzen  
Enthält Anlagen
DS/1469/V  
Ö 12.29  
Kein weiteres Verwirrspiel durch unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Verlauf Singer-, Koppen- und Rüdersdorfer Straße - Tempo 30 im Wohngebiet durchsetzen  
Enthält Anlagen
DS/1470/V  
Ö 12.30     Den Görlitzer Park sicherer machen – Wiederaufbau der Backsteinmauer in Höhe der Görlitzer Straße 72 – 74
Enthält Anlagen
DS/1472/V  
Ö 12.31     Den Görlitzer Park sicherer machen – die Beleuchtung am Eingang der Skalitzer Straße wieder in Betrieb nehmen  
Enthält Anlagen
DS/1473/V  
Ö 12.32  
Den Görlitzer Park sicherer machen – das Gebäude des ehemaligen „Edelweiss“ unverzüglich wiedereröffnen  
Enthält Anlagen
DS/1474/V  
Ö 12.33  
Living Bridge – S-Bahnschneise zwischen Ostbahnhof und Ostkreuz überdeckeln  
Enthält Anlagen
DS/1478/V  
Ö 12.34  
Aufstellung des Bebauungsplans 2-59 für das Grundstück Methfesselstraße 43 im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1502/V  
Ö 12.35  
„Planungsrevision Spreeufer – Zapf-Grundstück“ Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 (Zapf), im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1504/V  
Ö 12.36  
Bebauungsplan V-52 für Grundstücke Andreasstraße 69, 70-73, Lange Straße 14-27 und Krautstraße 31-34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1505/V  
Ö 12.37  
Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“ für eine Teilfläche des Geländes zwischen Schöneberger Ufer, U-Bahn-Anlage, Luckenwalder Straße, Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, Yorckstraße, Bezirksgrenze zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Dennewitzstraße und Flottwellstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1506/V  
Ö 12.38  
Bebauungsplan 2-49 für das Grundstück Kynaststraße 5 sowie die angrenzenden Flurstücke 234, 236, 237, 238, 231, 209 und 190 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: - Festsetzung des Bebauungsplans 2-49 vom 20.November 2019 als Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/1507/V  
Ö 12.39  
Fortführung des Quartiersverfahrens im Programm Soziale Stadt in den Gebieten Mehringplatz, Wassertorplatz, Zentrum Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1508/V  
Ö 12.40  
Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit flächendeckend einführen  
Enthält Anlagen
DS/1510/V  
Ö 12.41  
Mindestversorgung mit gedeckten Sportanlagen gewährleisten  
Enthält Anlagen
DS/1511/V  
Ö 12.42  
Barrierefreies Wegenetz für den Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1512/V  
Ö 12.43  
Barrierefreiheit im ÖPNV  
Enthält Anlagen
DS/1513/V  
Ö 12.44  
Verbesserung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen über die Wühlischstr. schaffen  
Enthält Anlagen
DS/1514/V  
Ö 12.45  
Konsequenzen des Urteils des BVerfG zu Hartz IV Sanktionen für unter 25jährige prüfen  
Enthält Anlagen
DS/1515/V  
Ö 12.46  
Fahrradständer vor der St. Jacobi-Kirche in der Oranienstraße  
Enthält Anlagen
DS/1517/V  
Ö 12.47  
Keine Verpollerung der Radwege – Sichere Radewege ökologisch und ästhetisch gestalten  
Enthält Anlagen
DS/1518/V  
Ö 12.48  
Parklets wiederverwenden statt einmotten  
Enthält Anlagen
DS/1519/V  
Ö 12.49  
Die Vergabe von Musikschulplätzen transparent darstellen  
Enthält Anlagen
DS/1520/V  
               
 
 

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