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Drucksache - DS/1470/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Verlauf der Straßen Singer-, Koppen- und Rüdersdorfer Straße – zwischen Andreasstr. und Straße der Pariser Kommune für eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung zu sorgen. Das Bezirksamt muss sich ggf. zur Durchsetzung dieses Zieles auch bei der zuständigen Stelle der Senatsverwaltung dafür einsetzen.
Begründung:
Bisher wechselt im angegebenen Straßenverlauf – etwa 600 m - die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 30 und 50 h/km. In diesem Wohngebiet, in dem sich verschiedene Schulen, Kitas und Spielplätze befinden, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgängig 30 h/km angemessen und trägt zur Verkehrssicherheit von Kindern, älteren Menschen und Radfahrer*innen erheblich bei – zumal sich in diesem Straßenverlauf zwei abknickende Vorfahrtsstraßen mit unübersichtlichen Kreuzungsbereichen befinden.
BVV 30.10.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.
UVKI 14.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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