Drucksache - DS/1470/V  

 
 
Betreff: Kein weiteres Verwirrspiel durch unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Verlauf Singer-, Koppen- und Rüdersdorfer Straße - Tempo 30 im Wohngebiet durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hochstätter, PeggyJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
14.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1470/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Verlauf der Straßen Singer-, Koppen- und Rüdersdorfer Straße zwischen Andreasstr. und Straße der Pariser Kommune für eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung zu sorgen. Das Bezirksamt muss sich ggf. zur Durchsetzung dieses Zieles auch bei der zuständigen Stelle der Senatsverwaltung dafür einsetzen.

 

 

Begründung:

 

Bisher wechselt im angegebenen Straßenverlauf etwa 600 m - die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 30 und 50 h/km. In diesem Wohngebiet, in dem sich verschiedene Schulen, Kitas und Spielplätze befinden, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgängig 30 h/km angemessen und trägt zur Verkehrssicherheit von Kindern, älteren Menschen und Radfahrer*innen erheblich bei zumal sich in diesem Straßenverlauf zwei abknickende Vorfahrtsstraßen mit unübersichtlichen Kreuzungsbereichen befinden.

 

 

BVV 30.10.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.

 

 

UVKI 14.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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